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   BGH, 03.12.1962 - II ZR 63/60   

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https://dejure.org/1962,1562
BGH, 03.12.1962 - II ZR 63/60 (https://dejure.org/1962,1562)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1962 - II ZR 63/60 (https://dejure.org/1962,1562)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1962 - II ZR 63/60 (https://dejure.org/1962,1562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH zur Erteilung von Auskünften nach dessen Ausscheiden - Pflicht zur Herausgabe bestimmter Ordner - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Stufenklage - Zweckverknüpfung zwischen Auskunftsanspruch und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 204
  • WM 1963, 161
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 71/07

    Rückgabe von Gesellschaftsunterlagen durch ausscheidende Organmitglieder

    Es entspricht allgemeiner Auffassung und ist durch das Senatsurteil vom 3. Dezember 1962 (II ZR 63/60, WM 1963, 161 f.) bereits geklärt, dass der Geschäftsführer einer GmbH - und dementsprechend der Vorstand einer AG - nach Beendigung ihrer Amtszeit gemäß §§ 675, 666, 667 BGB verpflichtet sind, über die in ihren Besitz gelangten Unterlagen der Gesellschaft Auskunft zu erteilen und sie herauszugeben (vgl. MünchKommAktG/Spindler 3. Aufl. § 84 Rdn. 98; Kölner Komm.z.AktG/Mertens § 84 Rdn. 84; Fleischer in Spindler/Stilz, AktG § 84 Rdn. 81 f.).

    Diese Möglichkeit besteht bei einem ausscheidenden Vorstandsmitglied in gleicher Weise, ändert aber an seiner Rückgabepflicht gemäß § 667 BGB nichts (vgl. den Sachverhalt im Sen.Urt. v. 3. Dezember 1962 aaO) und führt auch nicht dazu, dass ein ausgeschiedenes Organmitglied die Rückgabe "prophylaktisch" bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des § 93 Abs. 6 AktG verweigern kann (in diesem Sinne aber Henze, Der Aufsichtsrat 2007, 81 f.).

    Das schließt aber im Wege ergänzender Auslegung der Klausel die Verpflichtung ein, über den Verbleib fehlender Unterlagen Auskunft zu geben, was sich auch aus § 666 BGB ergibt (vgl. oben I 1; Sen.Urt. v. 3. Dezember 1962 aaO WM 1963, 161).

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 109/02

    Formulierung des Leistungsantrags im Rahmen einer Stufenklage; Herausgabe von

    Zwar ist richtig, daß ein Rechtsschutzinteresse für die Klage auf Erteilung einer Auskunft fehlen kann, wenn der Kläger hierauf nicht angewiesen ist und er sogleich auf Herausgabe klagen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1962 - II ZR 63/60 - LM Nr. 7 zu § 254 ZPO).
  • BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87

    Einhaltung bestimmter Dienstzeiten durch den Geschäftsführer einer GmbH

    Der zwischen den Parteien abgeschlossene Anstellungsvertrag stellt einen Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter dar (vgl. Fleck, Das Dienstverhältnis der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in der Rechtsprechung des BGH, WM 1968, Sonderbeilage 3, S. 3, 7; BGH, Urt. v. 3. Dezember 1962 - II ZR 63/60, WM 1963, 161).
  • OLG Bremen, 26.04.1995 - 5 WF 31/95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Erbringung von Unterhaltsleistungen;

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  • BGH, 16.11.1964 - II ZR 132/62

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen den Geschäftsführer einer

    Auf diese Feststellung bezog sich das Oberlandesgericht noch in einem weiteren, wiederum zwischen denselben Parteien und vor demselben Senat des Berufungsgerichts geführten Rechtsstreit (1 O 170/57 = 5 U 83/58 = II ZR 63/60); in seinem Teilurteil vom 16. Februar 1960 stellte es darüber hinaus fest, der Beklagte habe die Richtigkeit der Erklärung der Klägerin nicht angezweifelt, Beide Prozesse betrafen ebenfalls das sogenannte Österreich-Geschäft.
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