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BGH, 26.10.1981 - II ZR 72/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Wirksame Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH - Notgeschäftsführer als gesetzlich bestellter Vertreter - Unbehebbarkeit eines Mangels einer Vollmacht - Unterscheidung zwischen interner Entscheidungszuständigkeit der Gesellschafterversammlung und gesetzlichen ...
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§ 107
Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 8 GmbHG, gesetzliche Vertretung, gesetzliche Vertretungsregelung, Rechtsfolgen mangelhafter Vertretung, Vertretung der GmbH, Vertretung durch Geschäftsführer
Papierfundstellen
- WM 1981, 1353
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.10.1971 - II ZR 90/68
Wirksamkeit der Fusion einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer …
Auszug aus BGH, 26.10.1981 - II ZR 72/81
Was für die Erteilung der Prozeßvollmacht maßgebend ist, gilt in gleicher Weise für die Genehmigung einer durch einen unzuständigen Vertreter erteilten Vollmacht: Die Genehmigung muß durch dasselbe Organ ausgesprochen werden, das für das Rechtsgeschäft selbst zuständig war, also durch einen anderen Geschäftsführer (Notgeschäftsführer) oder einen Sondervertreter nach § 46 Nr. 8 GmbHG (vgl. Urt. d. Sen. v. 21.10.71 - II ZR 90/68, LM RTAG Nr. 1 = WM 1971, 1502 zu B I 1 a). - BGH, 04.12.1974 - VIII ZB 30/74
Anforderungen an die Vorlage einer Prozessvollmacht im Zivilverfahren - …
Auszug aus BGH, 26.10.1981 - II ZR 72/81
Dies folgt aus dem allgemeinen Rechtsgedanken, daß eine Partei, die den Prozeß (oder das Rechtsmittel) nicht zurechenbar veranlaßt hat, ihn auch nicht zu bezahlen braucht (so BGH, Beschl, v. 4.12.74 - VIII ZB 30/74, VersR 1975, 343, 344 m. Nachw.). - BGH, 26.10.1981 - II ZR 71/81
Auszug aus BGH, 26.10.1981 - II ZR 72/81
Nachdem der Kläger am 15. November 1978 schon einmal abberufen worden war (vgl. den Rechtsstreit II ZR 71/81), hat die Gesellschafterversammlung der Beklagten den Kläger durch Beschluß vom 20. Oktober 1979 mit den Stimmen des Gesellschafters F. gegen diejenigen des Klägers erneut abberufen und den Notgeschäftsführer angewiesen, das Dienstverhältnis mit dem Kläger zu kündigen.
- BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17
GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach …
Solange die Gesellschafterversammlung von ihrer Befugnis nach § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG, einen besonderen Vertreter zu bestellen, keinen Gebrauch macht, wird die GmbH nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorbehaltlich einer die Vertretungsbefugnis anders regelnden Satzungsbestimmung im Prozess mit ihren gegenwärtigen oder ausgeschiedenen Geschäftsführern durch einen oder mehrere bereits zuvor oder neu bestellte weitere Geschäftsführer vertreten; eines entsprechenden, zumindest stillschweigend gefassten Beschlusses der Gesellschafterversammlung bedarf es für die Fortdauer der Vertretungsbefugnis der anderen Geschäftsführer nicht (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1981 - II ZR 72/81, WM 1981, 1353, 1354; Urteil vom 24. Februar 1992 - II ZR 79/91, ZIP 1992, 760, 761;… Urteil vom 24. Oktober 2005 - II ZR 55/04, ZIP 2005, 2255 Rn. 10;… Urteil vom 6. März 2012 - II ZR 76/11, ZIP 2012, 824 Rn. 12;… Beschluss vom 2. Februar 2016 - II ZB 2/15, juris Rn. 13;… Beschluss vom 22. März 2016 - II ZR 253/15, ZIP 2016, 2413 Rn. 10).Solange die Gesellschafterversammlung von ihrer Befugnis nach § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG, einen besonderen Vertreter zu bestellen, keinen Gebrauch macht, wird die GmbH im Prozess mit ihren gegenwärtigen oder ausgeschiedenen Geschäftsführern durch einen oder mehrere bereits zuvor oder neu bestellte (weitere) Geschäftsführer vertreten (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1981 - II ZR 72/81, WM 1981, 1353, 1354; Urteil vom 24. Februar 1992 - II ZR 79/91, ZIP 1992, 760, 761;… Urteil vom 24. Oktober 2005 - II ZR 55/04, ZIP 2005, 2255 Rn. 10;… Urteil vom 6. März 2012 - II ZR 76/11, ZIP 2012, 824 Rn. 12;… Beschluss vom 2. Februar 2016 - II ZB 2/15, juris Rn. 13;… Beschluss vom 22. März 2016 - II ZR 253/15, ZIP 2016, 2413 Rn. 10).
- BGH, 22.03.2016 - II ZR 253/15
Rechtsstreit der GmbH mit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer: Vertretung der …
(2) Solange die Gesellschafterversammlung von ihrer Befugnis nach § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG, einen besonderen Vertreter zu bestellen, keinen Gebrauch macht, wird die GmbH nach der Senatsrechtsprechung vorbehaltlich einer die Vertretungsbefugnis anders regelnden Satzungsbestimmung im Prozess mit ihren gegenwärtigen oder ausgeschiedenen Geschäftsführern durch einen oder mehrere bereits zuvor oder neu bestellte (weitere) Geschäftsführer vertreten; eines entsprechenden (zumindest stillschweigend gefassten) Beschlusses der Gesellschafterversammlung bedarf es für die Fortdauer der Vertretungsbefugnis der (anderen) Geschäftsführer nicht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1981 II ZR 72/81, WM 1981, 1353, 1354; Urteil vom 24. Februar 1992 II ZR 79/91, ZIP 1992, 760, 761;… Urteil vom 24. Oktober 2005 II ZR 55/04, ZIP 2005, 2255 Rn. 10;… Urteil vom 6. März 2012 II ZR 76/11, ZIP 2012, 824 Rn. 12;… Beschluss vom 2. Februar 2016 II ZB 2/15, juris Rn. 13). - BGH, 24.02.1992 - II ZR 79/91
Prozeßvertretung gegenüber GmbH-Geschäftsführer - Abberufung einees …
Kann die Gesellschaft im Prozeß gegen einen Geschäftsführer durch weitere vorhandene Geschäftsführer satzungsgemäß vertreten werden, so kann zwar die Gesellschafterversammlung auch in einem solchen Fall von der Möglichkeit des § 46 Nr. 8 GmbHG Gebrauch machen; sie muß es aber nicht tun (Sen. Urt. v. 26. Oktober 1981 - II ZR 72/81, WM 1981, 1353, 1354;… Hachenburg/Hüffer, GmbHG 8. Aufl. § 46 Rdn. 105 m. w. N.).
- BGH, 02.02.2016 - II ZB 2/15
GmbH: Prozessvertreter der Gesellschaft im Rechtsstreit gegen einen ehemaligen …
Prozessvertreter der Beklagten gemäß § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG im vorliegenden Rechtsstreit mit dem früheren Geschäftsführer ist der Beirat der Beklagten mit der Folge, dass nur dieser einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Beklagten im Prozess beauftragen und ihm wirksam Prozessvollmacht erteilen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1981 - II ZR 72/81, WM 1981, 1353, 1354;… MünchKommGmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 46 Rn. 278 mwN). - BGH, 26.10.1981 - II ZR 71/81
Wirksame Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH - Gerichtlich bestellter …
Wie der Senat in dem zwischen denselben Parteien ergangenen Urteil in der Sache II ZR 72/81 näher ausgeführt hat, ist der gerichtlich bestellte Notgeschäftsführer R. der gesetzliche Vertreter der Beklagten für den vorliegenden Prozeß.Sie ersetzen nicht die fehlende Genehmigung des im Außenverhältnis allein zuständigen Notgeschäftsführers (vgl. die Ausführungen des Senats hierzu in dem schon erwähnten Urteil II ZR 72/81).
- OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11
Vorliegen einer abgestuften Darlegungslast und Beweislast i.R.d. Geltendmachung …
Der Mitgesellschafter/-geschäftsführer G, der nach dem unstreitigen Sachverhalt einzelvertretungsberechtigt ist (vgl. HR-Auszug, Anlage K 9 AH), kann die Gesellschaft jedoch prozessual wirksam vertreten, was aus den insoweit zutreffenden Gründen der Berufungsbegründung auch bei der Inanspruchnahme eines anderen Gesellschafter-Geschäftsführers zulässig ist (vgl. BGH Urt. v. 26.10.1981 - II ZR 72/81 - juris). - OLG Brandenburg, 23.10.1997 - 12 U 216/96
Einvernehmliche Aufhebung eines Anstellungsvertrags; Fortbestand der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Dresden, 04.09.2006 - 2 U 1539/06
Einstweilige Verfügung zur Untersagung des Handelns als Vorstand, der Abgabe von …
(1) Es spricht bereits viel dafür, dass dies schon aus jenen Erwägungen folgt, die zur organschaftlichen Vertretung von Kapitalgesellschaften bei Statusklagen entwickelt wurden (vgl. BGH NJW-RR 1992, 993; BGH WM 1981, 1353 [1354]; OLG Köln NZG 1999, 773). - BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 76/99
Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis eines Notgeschäftsführers
Auch ist anerkannt, daß die nicht beschränkte Vertretungsmacht des Notgeschäftsführers auch die Vertretung in Prozessen umfaßt, die Geschäftsführer gegen die Gesellschaft anstrengen (vgl. BGH WM 1981, 1353/1354).