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BGH, 12.03.1952 - II ZR 77/51 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.02.1972 - III ZR 212/70
Rechtsnatur und Kündbarkeit eines Belegarztvertrags - Voraussetzungen für das …
Wie der II. Senat des Bundesgerichtshofs in einem (nicht veröffentlichten) Urteil vom 12. März 1952 - II ZR 77/51 S. 10 ff zu einem ähnlichen Fall überzeugend ausgeführt hat, handelt essich nicht um ein Gesellschafts- oder gesellschaftsähnliches Verhältnis, weil der Gesellschaftsvertrag als Ausfluß des Gemeinschaftsverhältnisses in irgendeiner, wenn auch noch so losen Form eine Gemeinschaftssphäre zwischen den Beteiligten schafft, die jedem von ihnen gewisse Einwirkungs- oder doch Kontrollrechte bezüglich der gemeinschaftlichen Angelegenheiten verleiht und regelmäßig auch Raum für die Bildung eines gemeinschaftlichen Willens gibt. - BGH, 22.01.1987 - III ZR 67/86
Rechtsnatur und Kündbarkeit eines Belegarztvertrags
Wie der Senat in dem genannten Urteil dargelegt hat, handelt es sich bei dem Belegarztvertrag um einen Dauervertrag atypischen Inhalts (so schon BGH Urteil vom 12. März 1952 - II ZR 77/51 n.v.), auf den grundsätzlich die für die benannten Dauerverträge des Bürgerlichen Gesetzbuchs getroffenen, im wesentlichen übereinstimmenden Kündigungsbestimmungen der §§ 553, 626, 723 BGB entsprechend anzuwenden sind, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.