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BGH, 12.10.1972 - II ZR 85/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zur Frage der Fortführung einer Gesellschaft unter Beibehaltung der Firma und Übernahme aller Aktiven und Passiven bei Kündigung eines Kommanditisten - Auslegung eines Gesellschaftsvertrages - Voraussetzungen des Ausscheidens eines Gesellschafters - Bestehen einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1973, 310
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus BGH, 12.10.1972 - II ZR 85/71
Die vom Berufungsgericht danach bejahte Frage, ob eine Vertragsklausel eindeutig in dem Sinne ist, daß sie über ihren Wortlaut hinaus nicht ausgelegt werden kann, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Rechtsfrage und daher in der Revisionsinstanz frei nachprüfbar (BGHZ 32, 60, 63) [BGH 10.01.1960 - V ZR 39/58].
- BGH, 21.10.2014 - II ZR 84/13
GmbH & Co. KG: Formelle Legitimation einer auf eine Mehrheitsklausel im …
Vielmehr genügt es, wenn die hier subjektive - bei Publikumspersonengesellschaften dagegen objektive (vgl. nur BGH…, Urteil vom 15. November 2011 - II ZR 266/09, BGHZ 191, 293 Rn. 17 mwN) - Auslegung des Gesellschaftsvertrags, bei der nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB auf der Grundlage des von den Parteien vorgetragenen und vom Gericht gegebenenfalls nach Beweisaufnahme festgestellten maßgeblichen tatsächlichen Auslegungsstoffs der objektive Sinn der jeweiligen Vertragsbestimmung bei der gebotenen Gesamtwürdigung des Vertragsinhalts zu ermitteln ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1972 - II ZR 85/71, WM 1973, 37; Urteil vom 27. Januar 1975 - II ZR 130/73, WM 1975, 662, 663; Urteil vom 4. Juli 1977 - II ZR 91/76, WM 1977, 1140, Urteil vom 18. Mai 1998 - II ZR 19/97, WM 1998, 1535, 1536; Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 34/99, ZIP 2000, 2105, 2106 f.; vgl. ferner Grunewald, ZGR 1995, 68 f. mwN), zu dem Ergebnis führt, dass der betreffende Beschlussgegenstand von der Mehrheitsklausel erfasst sein soll. - BGH, 02.05.1974 - II ZR 153/72
Anforderungen an die Auflösung einer KG - Voraussetzungen für die Kündigung eines …
Im wesentlichen mit diesen Erwägungen hat der Senat bereits in seinem Urteil II ZR 85/71 vom 12. Oktober 1972 = WM 1973, 37 den gleichlautenden § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Be. KG dahin ausgelegt, daß auch für den Fall der Kündigung eines Kommanditisten eine vorbehaltlose Fortsetzungsklausel vereinbart und der Fortbestand der Gesellschaft von einem Gesellschafterbeschluß nicht abhängig gemacht worden ist.