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   BGH, 31.05.1965 - II ZR 89/63   

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https://dejure.org/1965,5432
BGH, 31.05.1965 - II ZR 89/63 (https://dejure.org/1965,5432)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1965 - II ZR 89/63 (https://dejure.org/1965,5432)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1965 - II ZR 89/63 (https://dejure.org/1965,5432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Sorgfaltspflicht der Bank bei der Entgegennahme von Verrechnungsschecks

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50

    Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 31.05.1965 - II ZR 89/63
    Das Mitverschulden der Klägerin kann allerdings nur im Rahmen der entsprechenden Anwendung des § 831 BGB berücksichtigt werden (BGHZ 1, 248).
  • BGH, 19.03.1959 - II ZR 98/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.05.1965 - II ZR 89/63
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 19. März 1959 - II ZR 98/57 - ausgeführt, daß diese Erwägungen im allgemeinen nicht ausreichen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit von einem bestimmten Zeitpunkt an zu entkräften.
  • BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 420/56

    Vermietung eines Kraftfahrzeugs. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 31.05.1965 - II ZR 89/63
    Jedoch habe er Erkundigungen anzustellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls Anlaß zu einem Verdacht ergebe; dies gelte vor allem, wenn das Ungewöhnliche des Geschäfts oder wenn besondere Gründe in der Person des bisherigen Besitzers einen sorgfältigen Kaufmann zur Vorsicht und zu weiteren nachfragen veranlassen würden (BGHZ 26, 285, 290 [BGH 28.01.1958 - VIII ZR 420/56]; BGH LM Art. 21 ScheckG Nr. 4).
  • BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02

    Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank

    Ob das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, das zwischen den Parteien infolge der Hereinnahme der Schecks durch die Beklagte bestand, eine Sonderbeziehung ist, die die Anwendung des § 278 BGB rechtfertigt (verneinend: RGZ 119, 152, 155 f.; s. auch BGH, Urteil vom 31. Mai 1965 - II ZR 89/63, WM 1965, 741, 743; bejahend: KG WM 1995, 241, 245 und die herrschende Lehre, vgl. die Nachweise bei Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearbeitung Vorbem. zu §§ 987-993 Rdn. 28 und § 989 Rdn. 31), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 19.01.1993 - XI ZR 76/92

    Grob fahrlässiger Erwerb eines abhandengekommenen Inhaberverrechnungsschecks

    Dieser erlangt Endgültigkeit erst, wenn die Scheckabteilung oder die sonst zuständige Stelle den Scheck geprüft und den Einziehungsauftrag angenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1965 - II ZR 89/63, WuM 1965, 741, 742; Canaris, Bankvertragsrecht 3. Aufl. Rdn. 798; Baumbach/Hefermehl, Wechsel- und Scheckgesetz 17. Aufl. Art. 21 ScheckG Rdn. 10; Irmen WuB I D 3-6.91).
  • BGH, 07.10.1965 - II ZR 159/63

    Klage gegen eine Bank wegen Auszahlung von Scheck- und Wechselbeträgen an einen

    Von den Schalterangestellten der Rank kann wohl verlangt werden, daß sie auch im Massenverkehr des Scheckgeschäfts stutzig werden, wenn z.B. der ihnen bekannte Buchhalter Verrechnungsschecks seiner Firma zum Einzug auf sein Konto einreicht (vgl. Urteil des Senats vom 24. Mai 1965 - II ZR 89/63 -).
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