Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1983 - II ZR 91/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1087
BGH, 20.01.1983 - II ZR 91/82 (https://dejure.org/1983,1087)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1983 - II ZR 91/82 (https://dejure.org/1983,1087)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1983 - II ZR 91/82 (https://dejure.org/1983,1087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsanspruch eines Partners bei Beendigung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft - Ausgleich von Rechnungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lebensgemeinschaft stehen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB Vor §§ 1353 ff.
    Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich von Aufwendungen für das Hausgrundstück des anderen Ehegatten

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1055
  • MDR 1983, 647
  • FamRZ 1983, 349
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - II ZR 91/82
    Es ist daher auch hier von dem eine eheähnliche Gemeinschaft beherrschenden Grundsatz auszugehen, daß Leistungen, die der eine oder andere Partner in diesem Zusammenhang erbringt, nicht gegeneinander abgerechnet werden sollen, es sei denn, man hätte miteinander etwas anderes vereinbart (BGHZ 77, 55, 59) [BGH 24.03.1980 - II ZR 191/79]; eine anderweite Vereinbarung hat aber der Kläger für die Zeit des Zusammenlebens nicht behauptet und, wie ausgeführt, für die spätere Zeit nicht bewiesen.
  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 124/80

    Ausgleich von Ratenzahlungen auf einen während einer nichtehelichen

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - II ZR 91/82
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes II ZR 124/80 vom 23. Februar 1981 (LM BGB § 705 Nr. 32) hat das Berufungsgericht zu Recht nichts anderes hergeleitet.
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 53/08

    Gesamtschuldnerausgleich nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Ebenso wenig wie der Kläger vor der Auflösung der Partnerschaft rechtlich verlangen konnte, dass die Beklagte sich an der Bezahlung beteiligte, kann er das nachträglich (vgl. BGH Urteil vom 20. Januar 1983 - II ZR 91/82 - FamRZ 1983, 349).
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Insbesondere hat er nach Auflösung der eheähnlichen Gemeinschaft den Partnern auch eine vermögensrechtliche Abwicklung nach den Grundsätzen des Eherechts versagt und allenfalls Gesellschaftsrecht angewandt (s. BGHZ 77, 55 und Urteile vom 23. Februar 1981 - II ZR 124/80 - FamRZ 1981, 530; vom 12. Juni 1982 - II ZR 263/81 - BGHZ 84, 388; vom 20. Januar 1983 - II ZR 91/82 - NJW 1983, 1055 und vom 2. Mai 1983 - II ZR 148/82 - NJW 1983, 2375 [BGH 02.05.1983 - II ZR 148/82]).
  • OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94

    Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleich nach gemeinsamen

    Eine Auseinandersetzung nach Gesellschaftsrecht ist nur bei ausdrücklich oder stillschweigend geschlossenem Gesellschaftsvertrag möglich, etwa wenn die Parteien einen gemeinschaftlichen Wert geschaffen haben, der von ihnen nicht nur für die Dauer der Partnerbeziehung gemeinsam benutzt werden, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 54. Aufl., Einleitung vor § 1297 Rdnr. 17, 18; Diederichsen, NJW 83, 1017 f. (1020 f.); BGH NJW 80, 1520; 83, 1055 und 2375; 92, 907; OLG Saarbrücken, FamRZ 79, 796 (798); OLG Hamm, FamRZ 90, 625).
  • OLG München, 28.07.1987 - 5 U 2074/87

    Bauernhaus; Renovierung; Lebensgemeinschaft; Nichtehelich; Aufwendung; Haus;

    Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1983, 1055; OLG Oldenburg NJW 1986, 1817 ), daß bei einer Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft die früheren Partner grundsätzlich keine Ausgleichsansprüche gegeneinander haben, es sei denn, sie hätten etwas Abweichendes vereinbart.

    Die Aufwendungen des Beklagten standen danach - wie sich aus dem Sachvortrag der Parteien ergibt - in einem engen unmittelbaren Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft, um nämlich das Anwesen für das gemeinsame Zusammenleben wohnlich zu machen (vgl. BGH NJW 1983, 1055).

    Der Beklagte hat kein Geschäft für die Klägerin geführt, sondern er hat eine eigene Tätigkeit als seinen Beitrag zum Zusammenleben erbracht, ohne während der Zeit des Bestehens der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ersatz verlangen zu wollen (vgl. § 685 BGB ; BGH NJW 1983, 1055).

  • OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06

    Zur Abgrenzung von deklaratorischem und abstraktem Schuldanerkenntnis

    Stehen die Aufwendungen allerdings in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft, dienten sie bspw. erst dazu, das gemeinsam bewohnte Haus in einen wohnlichen Zustand zu versetzen, dann scheidet ein Anspruch aus (BGH NJW 1983, 1055, Rdn. 5 nach juris; OLG Koblenz NJW 2001, 2480, Rdn. 23 f nach juris; OLGR Düsseldorf 1993, 237, 238; Palandt/Brudermüller, a.a.O., vor § 1297 Rdn. 32 f).
  • OLG Bremen, 17.12.2003 - 1 U 55/03

    Nachprüfbarkeit des Schmerzensgeldes in der Berufungsinstanz; Höhe des

    Zwar findet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Ausgleich nicht statt für Zuwendungen, mit denen die Lebensgefährten ihr gemeinsames Leben gestalten oder fördern wollten oder für persönliche Dienste oder Opfer, die der eine Lebensgefährte für den anderen erbracht hat, da die nichteheliche Lebensgemeinschaft auch in wirtschaftlicher Hinsicht keine umfassende Rechtsgemeinschaft ist (vgl. nur BGH NJW 80, 1520; 83, 1055; Palandt-Brudermüller, Komm. zum BGB, 62. Aufl., 2003, Einleitung vor § 1297 Rn. 32).
  • LG Aachen, 23.01.1992 - 9 O 67/88

    Ausgleich für Leistungen zu einem Hausneubau auf dem Grundstück in der Zeit der

    Dies gilt insbesondere für Beiträge, die nicht über das hinausgehen, was zur Verwirklichung der eigentlichen Lebensgemeinschaft hat dienen sollen (BGH NJW 1983, Seite 1055, vgl. BGH NJW 1986 Seite 51 OLG Köln Familienrechtzeitung 1991 Seite 817, 818).

    Wenn eine Seite der Lebensgemeinschaft Beiträge erbringt, die über die Ermöglichung des gemeinsamen Zusammenlebens hinausgehen, liegt es nahe, einen über die Verwirklichung der Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck anzunehmen, so daß ein Ausgleich im Sinne der Bereicherungsvorschriften naheliegend sein kann (vgl. BGH NJW 1983, Seite 1055; BGH NJW 1986, S. 51).

  • OLG Saarbrücken, 04.03.1997 - 9 W 66/97

    Freistellungsanspruch gegen Lebensgefährten aus rechtsgeschäftlicher Zusage und

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Trier, 06.04.2001 - 32 C 61/01

    Erstattung von Empfängnisverhütungskosten nach Beendigung der nicht ehelichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1980, 1520; NJW 1981, 1445; NJW 1981, 1502; NJW 1983, 1055), der sich das Gericht in vollem Umfange anschließt, besteht nämlich nach Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft kein Ausgleichsanspruch für Zuwendungen, mit denen die Partner ihr gemeinsames Leben gestalten oder fördern wollten, oder für persönliche Dienste oder Opfer, die der eine Partner für den anderen erbracht hat, da die nichteheliche Lebensgemeinschaft auch in wirtschaftlicher Hinsicht keine umfassende Rechtsgemeinschaft ist.
  • OLG Köln, 13.07.1990 - 11 U 29/90

    Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs aus eigenem und abgetretenem Recht

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Oldenburg, 26.02.1986 - 3 U 229/85

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Ausgleichsansprüche; Verbesserung der

  • OLG Karlsruhe, 03.10.1985 - 4 U 51/84

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Darlehensverpflichtung; Unentgeltliche

  • OLG Stuttgart, 31.01.1991 - 13 U 88/90
  • OLG Brandenburg, 15.03.1996 - 9 W 1/96

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei hinreichender Erfolgsaussicht der

  • OLG Hamm, 12.12.1983 - 8 UF 248/83
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht