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   BGH, 18.09.2012 - II ZR 94/10   

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https://dejure.org/2012,33001
BGH, 18.09.2012 - II ZR 94/10 (https://dejure.org/2012,33001)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2012 - II ZR 94/10 (https://dejure.org/2012,33001)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2012 - II ZR 94/10 (https://dejure.org/2012,33001)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 730 BGB
    Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät: Ausnahme vom Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs für den Goodwill der Sozietät

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilung der Sachwerte und die Einräumung einer rechtlich nicht begrenzten Möglichkeit zur Werbung um die bisherigen Mandanten als angemessene Art der Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät

  • rewis.io

    Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät: Ausnahme vom Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs für den Goodwill der Sozietät

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2
    Teilung der Sachwerte und die Einräumung einer rechtlich nicht begrenzten Möglichkeit zur Werbung um die bisherigen Mandanten als angemessene Art der Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Goodwill in der Auseinandersetzung einer RechtsanwaltsFreiberuflersozietät

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät: Ausnahme vom Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs für den Goodwill der Sozietät

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 29/09

    Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät: Teilung der Sachwerte verbunden

    Auszug aus BGH, 18.09.2012 - II ZR 94/10
    Wird so verfahren, kann eine weitergehende Abfindung grundsätzlich nicht beansprucht werden (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - II ZR 29/09, ZIP 2010, 1594 Rn. 2 mwN).

    Eine abweichende Beurteilung ist nicht schon dann veranlasst, wenn das Werben eines Gesellschafters um die bisherigen Mandaten aus tatsächlichen Gründen weniger aussichtsreich erscheint und im Ergebnis weniger erfolgreich ist als das Werben der Mitgesellschafter (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - II ZR 29/09, ZIP 2010, 1594 Rn. 8).

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 8 U 163/09

    Auseinandersetzung einer Sozietät von Rechtsanwälten hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 18.09.2012 - II ZR 94/10
    Im Streitfall hat das Berufungsgericht (OLG Saarbrücken, DStR 2010, 1759) eine durch die unterschiedliche Aufgabenverteilung geprägte atypische Gestaltung der Gesellschaft bejaht und deshalb einen Ausnahmefall angenommen, in dem trotz der für beide Gesellschafter bestehenden Möglichkeit, um die bisherigen Mandanten zu werben, Raum für einen Ausgleichsanspruch bleibt.
  • BGH, 12.07.2016 - II ZR 74/14

    Rechtanwaltssozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft: Anspruchsgegner

    Eine weitergehende Abfindung kann grundsätzlich nicht beansprucht werden und bedarf einer entsprechenden Vereinbarung (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - II ZR 29/09, ZIP 2010, 1594 Rn. 2 mwN; Beschluss vom 18. September 2012 - II ZR 94/10 juris).
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