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BGH, 22.05.1967 - II ZR 96/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kraftfahrer - Überprüfung des Wagens - Erhaltung des Versicherungsschutzes - Nachprüfung des Ergebnisses - Gefahrerhöhung
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG §§ 6, 23, 25
Sorgfaltspflicht des Kraftfahrers nach Durchsicht des Kfz durch einen Fachmann; Gefahrerhöhung bei Fahrt zur Reparaturwerkstatt zur Abstellung eines Mangels
Papierfundstellen
- VersR 1967, 745
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 15.01.2003 - 5 U 261/02
Leistungsfreiheit des Vollkaskoversicherers bei unfallursächlichen Reifenmängeln …
Allerdings liegt - weil nicht von einem auf Dauer angelegten Zustand gesteigerten Risikos ausgegangen werden kann - keine Gefahrerhöhung vor, wenn ein betriebsunsicher gewordenes Kraftfahrzeug nur für eine von vornherein zeitlich begrenzte Fahrt zu einer Reparaturwerkstatt oder nach Hause benutzt wird (BGH 22.5.1967 II ZR 96/65 VersR 67, 745; 3.7.1968 IV ZR 531/68 NJW 1968, 2142; OLG Hamm r+s 1988, 156). - BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76
Anspruch auf Leistungsbefreiung von Versicherungsgeber - Rechtspflicht zur …
Die technischen Verrichtungen, die sie bei der Verladung der Tafelschere mit dem Kran ausführten, erfüllen diese Merkmale noch nicht (vgl. BGH VersR 1957, 386; 1967, 745).