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RG, 19.11.1920 - II 1176/20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Schließt das Wort "wissentlich" in § 257 StGB. den bedingten Vorsatz aus?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 55, 126
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
Versuchte Strafvereitelung (erforderlicher Vorsatz; untauglicher Versuch bei nur …
Die subjektiven Voraussetzungen für die Annahme einer versuchten Strafvereitelung liegen daher vor, wenn der Täter es - ungeachtet fortbestehender Zweifel - nur für möglich gehalten hat, dass eine Straftat begangen worden ist und die von ihm daraufhin ins Auge gefasste Handlung darauf abzielt, für den Fall, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt, eine Bestrafung des Vortäters zumindest für geraume Zeit zu verhindern (vgl. RG, Urteil vom 19. November 1920 - II 1176/20, RGSt 55, 126 zu § 257 StGB aF). - BGH, 08.07.1954 - 3 StR 796/53
Haupttat - Mittelbare Anstiftung - Straftat - Kette der Bestimmenden - …
Wer mit verschiedenen Sachgestaltungen rechnet kann für jede einen anderen Zweck verfolgen (RGSt 55, 126). - BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns - …
Es genüge aber, dass der Wille des Täters auf den Erfolg der Strafvereitelung oder Vorteilssicherung gerichtet sei und dass er zu diesem Zweck die begünstigende Handlung vornehme, dass es ihm also auf diesen Erfolg ankomme; der Beweggrund könne in der Vorstellung eines anderen aussergesetzlichen Erfolges liegen (vgl RGSt 23, 105; 32, 24; 54, 351; 55, 126).
- OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18 Der Täter muss bezüglich sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale vorsätzlich handeln, wobei ein bedingter Vorsatz genügt (allgM, vgl. nur RGSt 53, 342; 55, 126; 76, 31; OLG Düsseldorf NJW 1964, 2123).
- OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20 Der Täter muss bezüglich sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale vorsätzlich handeln, wobei ein bedingter Vorsatz genügt (allgM, vgl. nur RGSt 53, 342; 55, 126; 76, 31; OLG Düsseldorf NJW 1964, 2123).
- BGH, 23.10.1951 - 1 StR 183/51
Rechtsmittel
Während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt, muss die Handlung selbst mit bestimmtem Vorsatz vorgenommen worden sein (vgl. die Ausführungen zu § 257 StGB in RGSt 55, 126; 76, 34; sowie OLG Braunschweig in NJW 1949 S. 436 Nr. 17). - BGH, 23.01.1953 - 2 StR 863/52
Rechtsmittel
Es stellt dann aber (UA S 19 Mitte) fest, die Angeklagte habe gewusst, dass die Wegschaffung des rotgetupften Kleides aus dem Hause B.platz ... eine Überführung und damit Bestrafung der Christine B. erschweren, ja vereiteln konnte, und fährt dann fort: "Durch ihr Verhalten hat die Angeklagte zu erkennen gegeben, dass sie diesen Erfolg gekannt und gebilligt hat." Hiernach fehlt eine klare, widerspruchsfreie Feststellung dahin, dass die Begünstigungshandlung(en) der Angeklagten von der Absicht der Strafvereitelung getragen war(en), sie also um dieses Erfolges willen tätig geworden ist (RGSt 55, 126); ihr Förderungswille, verbunden mit der Billigung des für möglich gehaltenen Erfolges, allein genügt nicht. - BGH, 22.01.1963 - 5 StR 556/62
Rechtsmittel
Dabei reicht freilich bedingter Vorsatz des Begünstigers aus (RGSt 55, 126; 71, 152, 154; 76, 31, 34; RG DR 1939, 1067; 4 StR 43/53 v. 7. Mai 1953). - BGH, 20.05.1959 - 2 StR 125/59
Rechtsmittel
Das Wort "wissentlich" in § 257 StGB schließt den bedingten Vorsatz hinsichtlich der Strafbarkeit des Vortäters nicht aus (vgl. dazu RGSt 55, 126). - BGH, 07.05.1953 - 4 StR 43/53
Rechtsmittel
Bezieht sich diese Feststellung auf den Zeitpunkt der Annahme der Flaschen zur Aufbewahrung, so hat das Landgericht möglicherweise verkannt, dass hinsichtlich des Wissens des Begünstigers, dass der Vortäter eine strafbare Handlung begangen hat, bedingter Vorsatz genügt (RGSt 55, 126; 76, 34). - BGH, 06.10.1955 - 4 StR 300/55
Rechtsmittel
- BGH, 14.04.1953 - 2 StR 286/52
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- BGH, 13.03.1963 - 2 StR 31/63
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