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FG Düsseldorf, 04.12.1986 - II 133/86 A (E) |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Köln, 16.02.2006 - 2 K 7423/00
Verluste aus Optionsgeschäften in 1997 und 1998 keine Werbungskosten
Denn für derartige einmalige Leistungen stellt das BVerfG unter Bezugnahme auf Kritik in der Literatur sowie auf die finanzgerichtliche Rechtsprechung maßgeblich darauf ab, dass entgegen der Grundregel in § 11 EStG bei den sonstigen einmaligen Einnahmen nach § 22 Nr. 3 EStG das Zu- und Abflussprinzip dahin modifiziert wird, dass den gesamten Einnahmen aus einer einmaligen Leistung die gesamten damit wirtschaftlich in Zusammenhang stehenden Aufwendungen gegenübergestellt und zum Abzug gebracht werden können, unabhängig davon, in welchen Kalenderjahren die Aufwendungen, die saldiert mit den jeweiligen Zuflüssen zu den sonstigen Einkünften gehören, entstanden und abgeflossen sind (vgl. BFH-Urteil vom 03.06.1992 X R 91/90 BFHE 168, 272, BStBl II 1992, 1017; FG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.1977 XIII 373/77 A, EFG 1978, 78; FG Düsseldorf, Beschluss vom 4.12.1986 II 133/86 A (E), EFG 1987, 116).