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   RG, 08.04.1902 - Rep. II. 23/02   

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RG, 08.04.1902 - Rep. II. 23/02 (https://dejure.org/1902,4)
RG, Entscheidung vom 08.04.1902 - Rep. II. 23/02 (https://dejure.org/1902,4)
RG, Entscheidung vom 08. April 1902 - Rep. II. 23/02 (https://dejure.org/1902,4)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der aus gegenseitigem Vertrage zur Vorleistung Verpflichtete das wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des anderen Teiles ihm nach § 321 B.G.B. zustehende Recht, die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögensverschlechterung des zur Gegenleistung Verpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 51, 170
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 11.12.2009 - V ZR 217/08

    Begründung eines Leistungsverweigerungsrechts des Vorleistungsverpflichteten

    (2) Für § 321 BGB a. F. hat der Senat demgegenüber angenommen, dass der bloße Bestand der Einrede einen Verzug des einredeberechtigten Vertragsteils ausschließt (Urt. v. 15. April 1959, V ZR 21/58, WM 1959, 624, 625; ebenso schon RGZ 51, 170, 171 f.; offen gelassen von BGH, Urt. v. 27. September 1961, VIII ZR 94/60, WM 1961, 1372, 1373; ebenso Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 321 Rdn. 37; Kast, Die Einrede des nichterfüllten Vertrages, S. 110).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2004 - 14 Wx 32/03

    Notarkosten: Auswirkungen der Gesellschaftssteuerrichtlinie auf die Gebührenhöhe

    Auf die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Radolfzell vom 11.09.2002 - 3 UR - II 23/02 - und des Landgerichts Konstanz vom 11.02.2003 - 62 T 128/02 A - unter Zurückweisung der weitergehenden weiteren Beschwerde teilweise abgeändert:.
  • AG Kerpen, 19.10.2005 - 15 II 3/05

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der

    15 II 23/02 AG Kerpen.
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 21/58

    Rechtsmittel

    Allerdings ist in § 321 BGB für den Gläubiger auch die Möglichkeit vorgesehen, Sicherheit zu leisten, aber angesichts der eben erwähnten besonderen Verknüpfung der Leistungen in gegenseitigem Verträgen ist daraus nicht zu schließen, daß die Einrede mit ihren materiellen verzugshindernden Wirkungen erst mit der Kundgebung des Schuldners an den Gläubiger entsteht (RGZ 51, 170, 172; Düringer, Hachenburg HGB 3. Aufl. allgemeine Einführung zum IV. Band Anm. 250 S. 209; OLG 28, 75).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 20 W 219/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen

    In dem angefochtenen Beschluss wurde entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 4) auch nicht die Wertfestsetzung des Amtsgerichts im Beschluss vom 02.01.2003 für das Verfahren UR II 23/02 (Bl. 16 d. A.) -und nur dieses liegt der angefochtenen Entscheidung zu Grunde- von Amts wegen geändert, sondern gerade bestätigt (siehe Seite 4 vorletzter Absatz Satz 1).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2004 - 20 W 219/04

    Geschäftswert; Beschwerde; Amtsgericht; Kostenansatz; weitere Beschwerde

    In dem angefochtenen Beschluss wurde entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 4) auch nicht die Wertfestsetzung des Amtsgerichts im Beschluss vom 02.01.2003 für das Verfahren UR II 23/02 (Bl. 16 d. A.) -und nur dieses liegt der angefochtenen Entscheidung zu Grunde- von Amts wegen geändert, sondern gerade bestätigt (siehe Seite 4 vorletzter Absatz Satz 1).
  • BGH, 27.09.1961 - VIII ZR 94/60
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung der Revision, die Leistungsverweigerung müsse zur Abwendung des Verzuges ausdrücklich unter Angabe von Gründen erklärt werden, zu folgen wäre, oder ob etwa auch ohne Geltendmachung und Mitteilung der Gründe die Einrede allein aus der Tatsache der Vermögensverschlechterung heraus den Eintritt des Schuldnerverzuges hindert (vgl. RGZ 51, 170, 171; Staudinger, BGB 9. Aufl. § 321 Anm. II 1; auch RGZ 126, 280, 285 hinsichtlich der Einrede aus § 320 BGB).
  • BGH, 15.03.1960 - VIII ZR 37/59

    Rechtsmittel

    Es bedarf zu seiner Ausübung nicht einer vorherigen Ankündigung (RGZ 51, 170, 171).
  • BGH, 09.10.1958 - II ZR 234/57

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil geht zutreffend davon aus, daß die Beklagte die Verschlechterung der Vermögenslage der Eheleute H. der Klägerin gegenüber, die deren Rechte geltend macht, einwenden könne (vgl. RGZ 51, 170, 172), und daß diese Verschlechterung nach Abschluß des Abziegelungsvertrages eingetreten sein müsse, um die Anwendung des § 321 BGB zu rechtfertigen.
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