Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 05.08.1969 | OVG Berlin, 29.05.1970

Rechtsprechung
   BFH, 19.01.1972 - II B 26/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,176
BFH, 19.01.1972 - II B 26/69 (https://dejure.org/1972,176)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1972 - II B 26/69 (https://dejure.org/1972,176)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1972 - II B 26/69 (https://dejure.org/1972,176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Einstellungsbeschluß - Unwirksame Klagerücknahme - Abhilfe der Beschwerde - Vorbescheid - Aufhebung des Beschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 291
  • BStBl II 1972, 352
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.07.1969 - II R 108/66

    Einstellung des Verfahrens - Einwilligung des Beklagten - Rücknahme der Klage -

    Auszug aus BFH, 19.01.1972 - II B 26/69
    Nach der Rechtsbehauptung des Beschwerdeführers befand sich die Sache in einem Verfahrensstadium, in dem das FG selbst durch Urteil zu entscheiden hatte, und zwar bei Verneinung einer wirksamen Klagerücknahme durch Zwischenurteil (§ 97 FGO) oder mit dem Endurteil (§ 105 FGO) oder Vorbescheid (§ 90 Abs. 3 FGO), bei deren Bejahung durch entsprechendes Endurteil oder Vorbescheid (vgl. Entscheidungen des BFH V K 1/67 vom 30. November 1967, BFH 90, 339, BStBl II 1968, 96; II R 108/66 vom 8. Juli 1969, BFH 96, 552, 554, BStBl II 1969, 733; v. Wallis/List, a. a. O., § 72 FGO Tz. 23; Ziemer/Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 72 Tz. 23).

    Zwar ist die Klagerücknahme als Prozeßhandlung grundsätzlich bedingungsfeindlich und unwiderruflich und kann auch nicht -- etwa in entsprechender Anwendung des BGB über die Anfechtung von Willenserklärungen -- angefochten werden (BFH 96, 552, 554, BStBl II 1969, 733).

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 19.01.1972 - II B 26/69
    Dementsprechend wird das FG unter Fortsetzung des Verfahrens prüfen müssen, ob die Rücknahme der Klage in einem Steuerrechtsstreit wegen besonders gelagerter Ausnahmesituation jedenfalls dann als unwirksam behandelt werden kann, wenn bei einem rechtsunkundigen und unerfahrenen Steuerpflichtigen durch sachlich grob fehlerhafte Belehrungen der Finanzverwaltungsbehörden über die tatsächliche Verfahrenslage falsche Vorstellungen erweckt werden und wenn der Steuerpflichtige außerdem durch die Initiative dieser Behörde veranlaßt worden ist, eine prozessuale Erklärung abzugeben, deren Folgen er offensichtlich gerade nicht wollte, so daß es als ein Verstoß gegen die auch im Steuerrecht zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes angesehen werden müßte, diesen Steuerpflichtigen an seiner Erklärung festzuhalten (vgl. Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung, Kommentar, 2. bis 4. Aufl., FGO § 72 Tz. 8; v. Wallist/List, a. a. O., FGO § 72 Tz. 23; Ziemer/Birkholz, a. a. O., § 72 Tz. 18 bis 20; vgl. BFH-Entscheidung III B 9/66 vom 10. Februar 1967, BFH 87, 447, 452 f., BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 30.11.1967 - V K 1/67

    Wirksamkeit einer Erklärung - Revisionszurücknahme - Fortsetzung des Verfahrens -

    Auszug aus BFH, 19.01.1972 - II B 26/69
    Nach der Rechtsbehauptung des Beschwerdeführers befand sich die Sache in einem Verfahrensstadium, in dem das FG selbst durch Urteil zu entscheiden hatte, und zwar bei Verneinung einer wirksamen Klagerücknahme durch Zwischenurteil (§ 97 FGO) oder mit dem Endurteil (§ 105 FGO) oder Vorbescheid (§ 90 Abs. 3 FGO), bei deren Bejahung durch entsprechendes Endurteil oder Vorbescheid (vgl. Entscheidungen des BFH V K 1/67 vom 30. November 1967, BFH 90, 339, BStBl II 1968, 96; II R 108/66 vom 8. Juli 1969, BFH 96, 552, 554, BStBl II 1969, 733; v. Wallis/List, a. a. O., § 72 FGO Tz. 23; Ziemer/Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 72 Tz. 23).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Ein Widerruf kommt ferner dann in Betracht, wenn es mit dem Grundsatz von Treu und Glauben, der das gesamte Recht unter Einschluß der Verwaltungsgerichtsordnung beherrscht, unvereinbar wäre, einen Beteiligten an einer von ihm vorgenommenen Prozeßhandlung festzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 33.95 - a.a.O.; vgl. auch BFH, Beschluß vom 19. Januar 1972 - II B 26/69 - BFHE 104, 291; BGH, Urteil vom 6. März 1985 - VIII ZR 123/84 - NJW 1985, 2335, Beschluß vom 16. Mai 1991 - III ZB 1/91 - a.a.O.).

    Ist die Beendigung des Rechtsstreits durch eine Prozeßhandlung herbeigeführt worden, die rechtsgültig widerrufen oder deren Wirksamkeit nachträglich in Frage gestellt worden ist, so hat das Gericht auf Antrag das Verfahren, in dem die betreffende Erklärung gegeben worden ist, fortzusetzen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. August 1984 - BVerwG 9 CB 48.84 - NVwZ 1985, 280 und vom 12. November 1993 - BVerwG 2 B 151.93 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 9; BFH, Beschluß vom 19. Januar 1972 - II B 26/69 - a.a.O.).

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04

    Unwirksamkeit der Klagerücknahme bei fehlerhaftem Hinweis durch den Vorsitzenden

    Der BFH hat deshalb nach dem In-Kraft-Treten der FGO diese Rechtsprechung fortgesetzt und betont, dass es als Verstoß gegen die im Steuerrecht zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes angesehen werden müsste, in derartigen Fällen einen Steuerpflichtigen an seiner Erklärung festzuhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2006 - V R 40/05

    Elektronisch übermittelte Klagerücknahme - Klagerücknahme nicht widerruflich

    Der BFH hat deshalb nach dem Inkrafttreten der FGO diese Rechtsprechung fortgesetzt und betont, dass es als Verstoß gegen die im Steuerrecht zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes angesehen werden müsste, in derartigen Fällen einen Steuerpflichtigen an seiner Erklärung festzuhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352, m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644, unter II.2., m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69   

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https://dejure.org/1969,834
BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69 (https://dejure.org/1969,834)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1969 - II B 26.69 (https://dejure.org/1969,834)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1969 - II B 26.69 (https://dejure.org/1969,834)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
    Zweifelhaft ist schon, ob die Beschwerde diesen Erfordernissen einer im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ordnungsgemäßen Darlegung des Zulassungsgrundes nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO durch den bloßen Hinweis genügt, die Klägerin teile nicht die Ansicht des Berufungsgerichts, daß außerplanmäßige Lehrer kein "absolutes" Recht auf Ausbildung hätten, und "im übrigen" handele es sich hierbei um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, wie sich insbesondere aus den zu Art. 12 Abs. 1 GG ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 13; 16, 241) [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 377) ergebe.

    Abwegig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis der Beschwerde im Schriftsatz vom 2. Mai 1969 auf die Entscheidungen BVerfGE 7, 377 sowie BVerwGE 6, 13 und 16, 241.

    Denn diese Entscheidungen behandeln nicht die im vorliegenden Rechtsstreit allein zu erörternde Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst oder eines vergleichbaren außerplanmäßigen Beamten aus dem Beamtenverhältnis zulässig ist, sondern nur die Frage, ob und inwieweit Art. 12 Abs. 1 GG Regelungen entgegensteht, welche die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (BVerwGE 6, 13: Rechtsreferendare; BVerwGE 16, 241: Forstreferendare) oder den Zugang zu einem bestimmten Beruf (BVerfGE 7, 377: Apotheker) beschränken.

  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
    Zweifelhaft ist schon, ob die Beschwerde diesen Erfordernissen einer im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ordnungsgemäßen Darlegung des Zulassungsgrundes nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO durch den bloßen Hinweis genügt, die Klägerin teile nicht die Ansicht des Berufungsgerichts, daß außerplanmäßige Lehrer kein "absolutes" Recht auf Ausbildung hätten, und "im übrigen" handele es sich hierbei um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, wie sich insbesondere aus den zu Art. 12 Abs. 1 GG ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 13; 16, 241) [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 377) ergebe.

    Abwegig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis der Beschwerde im Schriftsatz vom 2. Mai 1969 auf die Entscheidungen BVerfGE 7, 377 sowie BVerwGE 6, 13 und 16, 241.

    Denn diese Entscheidungen behandeln nicht die im vorliegenden Rechtsstreit allein zu erörternde Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst oder eines vergleichbaren außerplanmäßigen Beamten aus dem Beamtenverhältnis zulässig ist, sondern nur die Frage, ob und inwieweit Art. 12 Abs. 1 GG Regelungen entgegensteht, welche die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (BVerwGE 6, 13: Rechtsreferendare; BVerwGE 16, 241: Forstreferendare) oder den Zugang zu einem bestimmten Beruf (BVerfGE 7, 377: Apotheker) beschränken.

  • BVerwG, 21.11.1957 - II C 45.56
    Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
    Zweifelhaft ist schon, ob die Beschwerde diesen Erfordernissen einer im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ordnungsgemäßen Darlegung des Zulassungsgrundes nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO durch den bloßen Hinweis genügt, die Klägerin teile nicht die Ansicht des Berufungsgerichts, daß außerplanmäßige Lehrer kein "absolutes" Recht auf Ausbildung hätten, und "im übrigen" handele es sich hierbei um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, wie sich insbesondere aus den zu Art. 12 Abs. 1 GG ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 13; 16, 241) [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 377) ergebe.

    Abwegig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis der Beschwerde im Schriftsatz vom 2. Mai 1969 auf die Entscheidungen BVerfGE 7, 377 sowie BVerwGE 6, 13 und 16, 241.

    Denn diese Entscheidungen behandeln nicht die im vorliegenden Rechtsstreit allein zu erörternde Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst oder eines vergleichbaren außerplanmäßigen Beamten aus dem Beamtenverhältnis zulässig ist, sondern nur die Frage, ob und inwieweit Art. 12 Abs. 1 GG Regelungen entgegensteht, welche die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (BVerwGE 6, 13: Rechtsreferendare; BVerwGE 16, 241: Forstreferendare) oder den Zugang zu einem bestimmten Beruf (BVerfGE 7, 377: Apotheker) beschränken.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
    Bei der Entscheidung über die Beschwerde ist nicht die nach Ablauf der Beschwerdefrist (§ 132 Abs. 3 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 [BGBl. I S. 17] - VwGO -: am 3. April 1969) durch Schriftsatz vom 2. Mai 1969 gegebene weitere Begründung, sondern als Begründung im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur der Inhalt des innerhalb der Beschwerdefrist eingegangenen Schriftsatzes vom 2. April 1969 zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1968 - BVerwG II B 7.68 - mit Hinweis auf BVerwGE 13, 90; Beschluß vom 19. April 1966 - BVerwG III B 80.65 - [NJW 1966 S. 1331]; Beschluß vom 19. August 1968 - BVerwG II B 31.68 -).

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn zu erwarten ist, daß die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angestrebte Revisionsentscheidung eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage der Klärung zuführen würde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16] sowie BVerwGE 13, 90 [91/92]).

    Dieser Darlegungspflicht wird nicht bereits durch die Bezeichnung einer nach der Auffassung der Beschwerde klärungsbedürftigen Rechtsfrage, sondern erst durch Ausführungen des Inhalts genügt, daß und inwiefern diese Rechtsfrage sowohl für die angefochtene Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die angestrebte Revisionsentscheidung erheblich sein werde, verbunden mit einer Darlegung des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. hierzu außerdem den vorerwähnten Beschluß BVerwG V B 5.60 [a.a.O.] auch Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 18]).

  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn zu erwarten ist, daß die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angestrebte Revisionsentscheidung eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage der Klärung zuführen würde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16] sowie BVerwGE 13, 90 [91/92]).

    Dieser Darlegungspflicht wird nicht bereits durch die Bezeichnung einer nach der Auffassung der Beschwerde klärungsbedürftigen Rechtsfrage, sondern erst durch Ausführungen des Inhalts genügt, daß und inwiefern diese Rechtsfrage sowohl für die angefochtene Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die angestrebte Revisionsentscheidung erheblich sein werde, verbunden mit einer Darlegung des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. hierzu außerdem den vorerwähnten Beschluß BVerwG V B 5.60 [a.a.O.] auch Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 18]).

  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 85.62
    Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
    Dies ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den mit § 43 Abs. 2 Satz 1 HBG wortgleichen Vorschriften anderer Beamtengesetze bereits geklärt worden (so BVerwG, Beschluß vom 6. April 1959 - BVerwG VI CB 214.58 -, Beschluß vom 17. Mai 1962 - BVerwG VI C 33.62 - [BayVBl. 1962 S. 280], Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 85.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 8; DÖD 1964 S. 52], und Urteil vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 179.62 -) und entspricht, wohl einhelliger Meinung im Schrifttum (vgl. Plog-Wiedow, Bundesbeamtengesetz, RdNr. 8 zu § 32; Schütz-Ulland, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 5 zu § 35 LBG/Nordrhein-Westfalen; Hefele-Schmidt, Bayerisches Beamtengesetz, 1960, S. 71 Erl. 2 zu Art. 43; Sachse-Topka, Niedersächsisches Beamtengesetz, 1962, S. 104, Erl. 7 zu § 40; Geib, Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein, 1956, S. 112 Erl. 7 zu § 44; Bernard-Hoffmann, Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg, 1964, S. 134, Erl. 3 zu § 39; Grabendorff-Ahrend, Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz, Erl. 6 a zu § 42; jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn zu erwarten ist, daß die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angestrebte Revisionsentscheidung eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage der Klärung zuführen würde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16] sowie BVerwGE 13, 90 [91/92]).
  • BVerwG, 18.07.1968 - II B 43.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
    Denn zur ordnungsgemäßen Bezeichnung eines Aufklärungsmangels hätte es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts außer der Angabe, daß sich dem Berufungsgericht die Heranziehung bestimmter Beweismittel - hier: die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der vorbezeichneten Frage - aufgedrängt habe, der weiteren Darlegungen bedurft, welches Ergebnis die Beweiserhebung voraussichtlich erbracht hätte und weshalb dieses Beweisergebnis zu einer der Klägerin günstigeren Entscheidung des Berufungsgerichts hätte führen können; denn erst auf Grund eines solchen Beschwerdevorbringens könnte das Beschwerdegericht aus der Beschwerdebegründung erkennen, ob ein Verfahrensmangel wirklich in Betracht kommt und ob das Berufungsurteil auf ihm beruhen kann (so z.B. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1968 - BVerwG II B 21.68 - mit Hinweis auf Beschluß vom 18. Juli 1968 - BVerwG II B 43.67 -).
  • BVerwG, 19.08.1968 - II B 21.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
    Denn zur ordnungsgemäßen Bezeichnung eines Aufklärungsmangels hätte es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts außer der Angabe, daß sich dem Berufungsgericht die Heranziehung bestimmter Beweismittel - hier: die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der vorbezeichneten Frage - aufgedrängt habe, der weiteren Darlegungen bedurft, welches Ergebnis die Beweiserhebung voraussichtlich erbracht hätte und weshalb dieses Beweisergebnis zu einer der Klägerin günstigeren Entscheidung des Berufungsgerichts hätte führen können; denn erst auf Grund eines solchen Beschwerdevorbringens könnte das Beschwerdegericht aus der Beschwerdebegründung erkennen, ob ein Verfahrensmangel wirklich in Betracht kommt und ob das Berufungsurteil auf ihm beruhen kann (so z.B. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1968 - BVerwG II B 21.68 - mit Hinweis auf Beschluß vom 18. Juli 1968 - BVerwG II B 43.67 -).
  • BVerwG, 21.04.1961 - II B 41.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
    Soweit die Beschwerde die Schlußfolgerung des Berufungsgerichts, die Klägerin sei wegen ihres häufigen Fehlens im Dienst für den Lehrberuf ungeeignet, als denkfehlerhaft rügt, verkennt sie, daß die Rüge eines solchen Denkfehlers die Anwendung des sachlichen Rechts betrifft, also keine Verfahrensrüge darstellt, welche die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO rechtfertigen könnte, sondern als Rüge der Verletzung sachlichen Rechts die Revisionszulassung nur rechtfertigen würde, wenn sie der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung verliehe (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 1960 - BVerwG VIII B 84.60 - und vom 21. April 1961 - BVerwG II B 41.60 -).
  • BVerwG, 13.03.1968 - II B 7.68

    Grundsätzliche Bedeutung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage im Rahmen einer

  • BVerwG, 19.08.1968 - II B 31.68

    Erfordernis der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der

  • BVerwG, 19.04.1966 - III B 80.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 06.04.1959 - VI CB 214.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

  • BSG, 20.02.1963 - 12 RJ 504/62
  • BVerwG, 11.11.1960 - VIII B 84.60

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen eines auf Erlangung eines

  • BVerwG, 22.07.1963 - VI C 104.61
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 179.62
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Eine Entlassung kann aber auch dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an seiner gesundheitlichen und persönlichen Eignung für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen und damit auch bei mangelnder Gewähr der Verfassungstreue (vgl. u.a. Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 85.62 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8]; Beschlüsse vom 5. August 1969 - BVerwG 2 B 26.69 -, vom 7. September 1978 - BVerwG 2 B 9.77 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3] und vom 9. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 74.77 - [Buchholz 237.0 § 39. LBG Baden-Württemberg Nr. 3]; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O.; Art. 43 Erl. 3 a).
  • BVerwG, 09.10.1978 - 2 B 74.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auch ein Beamter auf Widerruf, der seinen Vorbereitungsdienst ableistet, kann mithin aus Gründen entlassen werden, die - wie beispielsweise unzulängliche Leistungen, mangelnde gesundheitliche Eignung oder erhebliche Dienstpflichtverletzungen - ernsthafte Zweifel daran begründen, daß der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen könne (so die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den dem § 39 Satz 2 LBG entsprechenden Vorschriften anderer Beamtengesetze, vgl. Beschluß vom 17. Mai 1962 - BVerwG 6 C 33.62 - [BayVBl. 1962, 280]; Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 85.62 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8]; Beschluß vom 5. August 1969 - BVerwG 2 B 26.69 -).
  • VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 S 13.01539

    Entlassung eines Widerrufsbeamten aus dem Vorbereitungsdienst; Wiederherstellung

    Eine Entlassung eines Beamten im Vorbereitungsdienst kann darüber hinaus auch dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an seiner persönlichen bzw. gesundheitlichen Eignung für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1963 - 6 C 85.62, Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8; Beschlüsse vom 5.8.1969 - 2 B 26.69, vom 7.9.1978 - 2 B 9.77, Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3) und vom 9.10.1978 - 2 B 74.77, Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 3).
  • BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77

    Ausbildungsabschnitt zwischen Erster und Zweiter Dienstprüfung für Lehrer als

    Auch ein Beamter auf Widerruf, der seinen Vorbereitungsdienst ableistet, kann mithin aus Gründen entlassen werden, die - wie beispielsweise unzulängliche Leistungen, mangelnde gesundheitliche Eignung oder erhebliche Dienstpflichtverletzungen - ernsthafte Zweifel daran begründen, daß der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen könne (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1962 - BVerwG 6 C 33.62 - [BayVBl. 1962 S. 280]; Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 85.62 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8 = DÖD 1964 S. 52]; Beschluß vom 5. August 1969 - BVerwG 2 B 26.69 -).
  • VG Ansbach, 25.04.2012 - AN 1 S 12.00471

    Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst

    Eine Entlassung eines Beamten im Vorbereitungsdienst kann darüber hinaus auch dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an seiner gesundheitlichen (bzw. persönlichen) Eignung für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1963 - 6 C 85.62, Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8; Beschlüsse vom 5.8.1969 - 2 B 26.69, vom 7.9.1978 - 2 B 9.77, Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3) und vom 9.10.1978 - 2 B 74.77, Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 3).
  • BVerwG, 03.12.1969 - VI B 30.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Vorbringen, daß die Beweiswürdigung gegen "allgemeine Denkgesetze" verstoße, betrifft die Anwendung sachlichen Rechts, stellt also keine Verfahrensrüge dar (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. Februar 1969 - BVerwG VI B 12.68 vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI B 56.68 -, vom 5. August 1969 - BVerwG II B 26.69 - und vom 11. November 1969 - BVerwG VI B 6.69 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 29.05.1970 - II B 26.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,10814
OVG Berlin, 29.05.1970 - II B 26.69 (https://dejure.org/1970,10814)
OVG Berlin, Entscheidung vom 29.05.1970 - II B 26.69 (https://dejure.org/1970,10814)
OVG Berlin, Entscheidung vom 29. Mai 1970 - II B 26.69 (https://dejure.org/1970,10814)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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