Rechtsprechung
   BFH, 12.05.1982 - II B 76/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1893
BFH, 12.05.1982 - II B 76/81 (https://dejure.org/1982,1893)
BFH, Entscheidung vom 12.05.1982 - II B 76/81 (https://dejure.org/1982,1893)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 1982 - II B 76/81 (https://dejure.org/1982,1893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 136, 49
  • BStBl II 1982, 598
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 18.09.1997 - VIII B 37/97
    cc) Zu Recht ist das FG von einem zur Abdeckung der voraussichtlich gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Prozeßführung in erster Instanz in Höhe von 4 157, 40 DM einzusetzenden Sparvermögen (Stand zum 2. April 1996: 20 100 DM; zum 15. November 1996: 14 100 DM) der Kläger ausgegangen (vgl. § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 142 Abs. 1 FGO ; BFH-Beschluß vom 12. Mai 1982 II B 76/81, BFHE 136, 49 , BStBl II 1982, 598, 599, Ansatz der voraussichtlichen Kosten; ferner zu den Grenzen der Zumutbarkeit des Einsatzes von Vermögen BFH-Beschluß vom 2. April 1996 III B 170/95, BFH/NV 1996, 785).
  • VGH Hessen, 05.03.1991 - 12 UE 431/90

    Beginn der Ratenzahlung bei Prozeßkostenhilfebewilligung mit Festsetzung von

    Da ein Beteiligter im Verwaltungsrechtsstreit durch die Gewährung von Prozeßkostenhilfe nicht schlechter gestellt sein darf als ein vergleichbarer Beteiligter ohne Prozeßkostenhilfe, braucht der Antragsteller nicht sofort mit der Ratenzahlung zu beginnen (vgl. BFH, 12.05.1982 -- II B 76/81 --, BFHE 136, 49 = BB 1982, 1534, u. 12.11.1985 -- VII S 6/85 --; anders für den Zivilprozeß Schneider in: Zöller, ZPO, 16. Aufl. 1990, § 120, Rdnr. 11).
  • BFH, 07.01.1988 - III S 12/87

    Antrag auf Gewährung von Proezsskostenhilfe

    Der Antragsteller müßte bei seinem Einkommen gemäß § 115 Abs. 6 ZPO in der ab 1. Januar 1987 geltenden Fassung (ZPO n. F.) vier solcher Raten (insgesamt also 1 480 DM) selbst tragen (siehe auch BFH-Beschluß vom 12. Mai 1982 II B 76/81, BFHE 136, 49, BStBl II 1982, 598).
  • BFH, 12.11.1985 - VII S 6/85

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Wegen der Beiordnung eines Rechtsanwalts ist für den Beginn der Ratenzahlung ein Zeitpunkt nach dem Wirksamwerden der Beiordnung bestimmt worden, allerdings nur für den Fall, daß an den Rechtsanwalt Beträge aus der Staatskasse bezahlt werden, bevor dem Antragsteller Kosten auferlegt und diese fällig geworden sind und nur zur Abgeltung derartiger Beträge; denn durch die Auferlegung der Ratenzahlung darf der Antragsteller nicht schlechtergestellt werden, als ein vergleichbarer Verfahrensbeteiligter ohne Prozeßkostenhilfe (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 1982 II B 76/81, BFHE 136, 49, BStBl II 1982, 598).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht