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   BVerwG, 17.01.1957 - II C 139.54   

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BVerwG, 17.01.1957 - II C 139.54 (https://dejure.org/1957,59)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1957 - II C 139.54 (https://dejure.org/1957,59)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1957 - II C 139.54 (https://dejure.org/1957,59)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 243
  • NJW 1957, 1004
  • DVBl 1956, 267
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.05.1956 - II C 246.54

    Rechtmäßigkeit von Sühnemaßnahmen für ehemalige National-Sozialisten - Regelung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1957 - II C 139.54
    Wie der Senat in seinemUrteil vom 9. Mai 1956 - BVerwG II C 246.54 (BVerwGE 3, 277) - ausgesprochen hat, bezieht sich § 63 Abs. 3 Satz 3 nur auf solche Maßnahmen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes getroffen wurden.
  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Art. 131 GG hat darum selbst bestimmt, in welcher Weise er mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes auf das vorhandene Landesrecht und auf die Landeskompetenz in dieser Materie einwirkt, und das nach diesem Artikel erlassene Gesetz hat selbst in § 63 Abs. 3 sein Verhältnis zum vorhandenen und künftigen Landesrecht geordnet (ebenso im Ergebnis BVerwGE 4, 360 [361 f.]; 4, 243 [244 f.]; 7, 365 f.).
  • BVerwG, 20.03.1958 - II C 328.57

    Rechtsmittel

    Dies bedeutet nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Januar 1957 - BVerwG II C 139.54 - (BVerwGE 4, 243), daß eine Entscheidung nach § 7 G 131 nicht ergehen darf, wenn der Anwendung dieses Gesetzes eine günstigere landesrechtliche Regelung oder eine günstigere Einzelmaßnahme zugunsten des Beamten entgegensteht.

    An dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat bereits durch seinUrteil vom 23. Januar 1958 - BVerwG II C 142.57 - unter eingehender Auseinandersetzung mit der von dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dessen Urteil vom 2. Mai 1957 (VIII A 12/54 - RiA 1957 S. 363) vertretenen abweichenden Rechtsauffassung festgehalten.

    Das Berufungsgericht hat jedoch - nicht ohne Widerspruch zu seinem vorangehender Hinweis auf die Außerkraftsetzung der Ersten Sparverordnung durch die §§ 17 Abs. 1 und 18 ÄAG - unter Anwendung nichtrevisiblen Rechts (vgl. BVerwGE 4, 243 [244/245]) ausdrücklich entschieden, die Ansprüche des Klägers nach § 5 Abs. 1 der 1. SparVO seien nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 ÄAG auch über den 31. März 1951 hinaus bestehen geblieben.

    Da das Berufungsurteil einen solchen Vergleich vermissen läßt und das Revisionsgericht von sich aus einen solchen Vergleich nicht anzustellen vermag, weil und soweit bei diesem Vergleich Landesrecht (BVerwGE 4, 243 [244/245] undUrteil vom 23. Januar 1958 - BVerwG II C 142.57 - S. 10) heranzuziehen ist (vgl. BVerwG II C 89.53 a.a.O.), war schon aus diesen Gründen nach § 63 Abs. 1 Buchst. b des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG die Zurückverweisung der Sache geboten.

  • BVerwG, 23.01.1958 - II C 142.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung BVerwGE 4, 243 über das Verhältnis der nordrhein-westfälischen Ersten Sparverordnung vom 19. März 1949 zum Bundesgesetz zu Art. 131 GG fest.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats braucht der Kläger die von ihm angefochtene Entscheidung nach § 7 des Gesetzes zu Art. 131 GG nicht gegen sich ergehen zu lassen, wenn die Regelung dieses Gesetzes für ihn ungünstiger ist als die der Ersten Sparverordnung (BVerwGE 4, 243).

    Auf Grund dieser Auslegung des § 63 Abs. 3 Satz 2 G 131 hat der Senat in seinem bereits angeführten Urteil (BVerwGE 4, 243) ausgeführt, daß die Ansprüche aus dem Gesetz zu Art. 131 GG ausgeschlossen sind, falls dieses Gesetz für den Beamten ungünstiger ist, und daß dieser eine Entscheidung nach § 7 G 131 - zumal sie geeignet wäre, ihn in seinem Ansehen herabzusetzen - nicht gegen sich ergehen zu lassen braucht, wenn ihm Versorgungsansprüche ausschließlich nach der die gleiche Materie wie das Bundesgesetz regelnden Ersten Sparverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ohne weitere Prüfung seiner Verbindung zum Nationalsozialismus zustehen.

    Daß der erkennende Senat in seiner Grundsatzentscheidung (BVerwGE 4, 243) sich auf die Erörterung der dem Beamten nach der Ersten Sparverordnung einerseits, nach dem Gesetz zu Art. 131 GG andererseits zustehenden Ansprüche beschränkt hat, erklärt sich daraus, daß es sich dort um die Rechtsstellung eines nach § 35 G 131 bereits im Ruhestand befindlichen Beamten handelte, eine Teilnahme an der Unterbringung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG also nicht in Frage stand.

  • BVerwG, 13.12.1958 - VI C 198.57

    Rechtsmittel

    Der Senat hält an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 4, 243; 360) f [BVerwG 08.05.1957 - VI C 105/56]est, daß die Erste Sparverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1949 nicht Bundesrecht geworden ist.

    Zwar gehe der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 4, 243) davon aus, die hier in Frage kommenden nordrhein-westfälischen Rechtsvorschriften, nämlich die Erste Sparverordnung und das Landesgesetz über die Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung des Landesrechts an die Vorschriften des Bundesgesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 15. Dezember 1952 (GVBl. NW S. 423) - Änd.u.AnpGes.

    Eine Entscheidung nach § 7 G 131 wäre nicht rechtens - der erkennende Senat stimmt darin mit der Rechtsprechung des II. Senats (BVerwGE 4, 243; ergänztim Urteil vom 23. Januar 1958 - BVerwG II C 142.57 - ZBR 1958 S. 176) überein -, wenn eine gemäß § 63 Abs. 3 S. 2 G 131 verbindliche landesrechtliche Regelung die Anwendung der genannten Vorschrift für den Personenkreis des § 63 G 131 ausschlösse, wie dies etwa in § 11 des niedersächsischen Gesetzes zu Art. 131 GG vom 24. Dezember 1951 (Nds. GVBl. S. 233) in bestimmtem Umfange geschehen ist (vgl. den Beschluß des Senatsvom 29. Juni 1957 - BVerwG VI B 82.56 -).

    Daß die Erste Sparverordnung nicht revisibles Landesrecht ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 4, 243; 360) [BVerwG 08.05.1957 - VI C 105/56].

  • BVerwG, 13.10.1960 - II C 149.59

    Rechtsmittel

    Im übrigen sei die vom Bundesverwaltungsgericht (u.a. BVerwGE 4, 243) geforderte Entscheidung darüber, ob die landesrechtliche oder die bundesrechtliche Gesamtregelung für den Betroffenen günstiger sei, nicht möglich.

    Diese Klarstellung ist erforderlich, weil die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vor allein auch wegen des in diesem Zusammenhang irreführenden Hinweises auf § 5 der Ersten Sparverordnung (vgl. BVerwGE 4, 243 [244]) - zu Mißverständnissen Anlaß geboten hat, wenngleich auch sie im Grunde auf den eben angeführten und insoweit zutreffenden Erwägungen beruht.

  • BVerwG, 30.08.1960 - II C 386.57

    Rechtsmittel

    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 4, 243) ausgesprochen, daß eine Entscheidung nach § 7 G 131 nicht ergehen dürfe, wenn der Anwendung dieses Gesetzes eine günstigere landesrechtliche Regelung entgegenstehe.

    Anders als in den Fällen, die in der von der Revision zitierten Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Entscheidung kamen (BVerwGE 4, 243 undUrteile vom 23. Januar 1958 - BVerwG II C 142.57 - ZBR 1958 S. 176 undvom 20. März 1958 - BVerwG II C 328.57 -), hat mithin das Berufungsgericht hier nicht die Prüfung unterlassen, ob landesrechtliche Vorschriften die Anwendung des § 7 G 131 ausschließen.

  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61

    Vermutung fortwirkender politischer Motivierung bei Folgeernennungen

    Die Richtigkeit der weiteren Erwägung, daß das im Falle des früheren Klägers ergangene Urteil ebensowenig eine Maßnahme nach § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 darstelle wie ein Urteil, das eine Entlassung nach § 6 Abs. 2 1. SparVO aufhebt (vgl. außer dem vom Berufungsgericht zitiertenUrteil vom 13. Dezember 1958 - BVerwG VI C 198.56 - bereits dasUrteil vom 17. Januar 1957 - BVerwG II C 139.54 -), ergibt sich schon aus dem Umstand, daß ein die Zurückversetzung aussprechendes Urteil noch weniger gewährt als ein die Entlassung in vollem Umfang aufhebendes Urteil.
  • BVerwG, 11.05.1966 - IV B 154.65

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verbindlichkeit

    Das Urteil vom 17. Januar 1957 - BVerwGE 4, 243 - befaßt sich mit der Frage, inwieweit die Anwendbarkeit des § 7 des Gesetzes zu Artikel 131 GG - G 131 - im Hinblick auf § 63 Abs. 3 Satz 2 G 131 begrenzt ist, hat demnach mit den hier maßgeblichen Fragen nichts zu tun.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VI B 4.65

    Inhaltliche Übereinstimmung von Landesrecht mit Bundesrecht

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Januar 1957 - BVerwG II C 139.54 - (BVerwGE 4, 243), vom 23. Januar 1958 - BVerwG II C 142.57 - (ZBR 1958 S. 176) undvom 13. Dezember 1958 - BVerwG VI C 198.57 - (ZBR 1959 S. 158) ab.
  • BVerwG, 31.05.1957 - VI CB 429.56

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil weicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Januar 1957 - BVerwG II C 139.54 - ab.
  • BVerwG, 22.10.1968 - VI C 77.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.10.1963 - VI C 2.61

    Bestehen einer "günstigeren Regelung" i.S.d. § 63 Abs. 3 S. 2 Gesetz zur

  • BVerwG, 23.03.1961 - II B 40.59

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtswirksamkeit einer

  • BVerwG, 07.07.1960 - II C 102.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.08.1959 - II CB 93.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.08.1959 - II CB 48.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.07.1959 - II CB 36.58

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.02.1960 - II C 100.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.01.1960 - II B 23.59

    Wirksamkeit von Entscheidungen in einem vorausgegangenen

  • BVerwG, 06.10.1959 - II C 402.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.03.1959 - II C 97.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.12.1957 - VI B 190.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.12.1957 - II B 64.57

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erste Verordnung der

  • BVerwG, 19.12.1957 - II B 65.57

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 11.61

    Anspruch auf Unterhaltsbeitrag eines im Wege der Entnazifizierung entlassenen

  • BVerwG, 17.08.1959 - II CB 164.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.06.1959 - II C 91.57

    Streit über die Höhe der Versorgung eines verabschiedeten Ersten Beigeordneten -

  • BVerwG, 07.01.1958 - II B 85.57

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 30.12.1957 - VI B 177.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.03.1959 - II C 206.57

    Rechtsmittel

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