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   LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12   

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https://dejure.org/2012,36286
LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12 (https://dejure.org/2012,36286)
LG Flensburg, Entscheidung vom 21.05.2012 - II Qs 29/12 (https://dejure.org/2012,36286)
LG Flensburg, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - II Qs 29/12 (https://dejure.org/2012,36286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss des Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss des Verfahrens bei rechtzeitiger Antragstellung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Bochum, 20.06.2003 - 10 Qs 28/03
    Auszug aus LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12
    Eine psychische Erkrankung ist grundsätzlich auch geeignet, die Vertretung durch einen Pflichtverteidiger notwendig zu machen (dazu LG Bochum, Beschluss vom 20.06.2003, Az.: 10 Qs 28/03, zitiert nach juris).
  • LG Bremen, 12.01.2004 - 27 Qs 197/03
    Auszug aus LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12
    Die Möglichkeit einer nachträglichen Bestellung des Pflichtverteidigers jedenfalls bei rechtzeitiger Antragstellung wird u.a. auch vertreten von LG Potsdam, Beschluss vom 25.08.2004,Az.: 24 Qs 90/03, zitiert nach beck online; LG Bremen NStZ-RR 2004, 113; LG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2008, Az.: 7 Qs 64/08 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen zitiert nach beck online.
  • LG Potsdam, 25.08.2004 - 24 Qs 90/03
    Auszug aus LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12
    Die Möglichkeit einer nachträglichen Bestellung des Pflichtverteidigers jedenfalls bei rechtzeitiger Antragstellung wird u.a. auch vertreten von LG Potsdam, Beschluss vom 25.08.2004,Az.: 24 Qs 90/03, zitiert nach beck online; LG Bremen NStZ-RR 2004, 113; LG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2008, Az.: 7 Qs 64/08 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen zitiert nach beck online.
  • LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08

    Pflichtverteidigung: Rückwirkende Beiordnung zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12
    Die Möglichkeit einer nachträglichen Bestellung des Pflichtverteidigers jedenfalls bei rechtzeitiger Antragstellung wird u.a. auch vertreten von LG Potsdam, Beschluss vom 25.08.2004,Az.: 24 Qs 90/03, zitiert nach beck online; LG Bremen NStZ-RR 2004, 113; LG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2008, Az.: 7 Qs 64/08 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen zitiert nach beck online.
  • OLG Bamberg, 15.10.2007 - 1 Ws 675/07

    Zulässigkeit der nachträglichen, rückwirkenden Beiordnung eines

    Auszug aus LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12
    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts, die auch von mehreren Obergerichten geteilt wird (u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 15.10.2007, 1 Ws 675/07, zitiert nach beck online; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 171) vertritt die Kammer nicht die Auffassung, dass die Beiordnung in keinem Fall -also auch wenn der Antrag rechtzeitig gestellt worden war- nach Beendigung des Verfahrens noch erfolgen kann.
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1995 - 4 Ws 317/95
    Auszug aus LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12
    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts, die auch von mehreren Obergerichten geteilt wird (u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 15.10.2007, 1 Ws 675/07, zitiert nach beck online; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 171) vertritt die Kammer nicht die Auffassung, dass die Beiordnung in keinem Fall -also auch wenn der Antrag rechtzeitig gestellt worden war- nach Beendigung des Verfahrens noch erfolgen kann.
  • OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 2 Ws 452/07

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers auch i.F.e. bereits

    Auszug aus LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12
    Insbesondere macht die Unterstützung durch einen Betreuer eine Pflichtverteidigung im Strafverfahren nicht entbehrlich, da die Aufgaben des Betreuers und des Pflichtverteidigers unterschiedlich sind (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.07.2007, Az.: 2 Ws 452/07, zitiert nach juris).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    Eine geringe Anzahl obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Koblenz, 1 Ws 876/94 = StV 1995, 537; OLG Hamm, 2 Ws 374/07 für den Fall der "internen Zurückstellung einer Entscheidung bis nach Verfahrensabschluss"; OLG Karlsruhe, 1 AK 30/05, für den Sonderfall einer Beiordnung im Auslieferungsverfahren nach Überstellung des Betroffenen ins Ausland; OLG Stuttgart, 4 Ss 313/10 für den Fall, dass "Fälle der Nichtbescheidung gehäuft auftreten"), die überwiegende Anzahl landgerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa u.a. LG Aachen, StV 125; LG Berlin StV 2005, 83; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Itzehoe, 1 Qs 95/10; LG Bremen, NStZ-RR 2004, 113 mit ausführlicher Begründung; LG Dortmund StV 2007, 344, StraFo 2009, 106; LG Düsseldorf StraFo 2009, 106; LG Erfurt StV 2007, 346; LG Frankenthal StV 2007, 344; LG Schweinfurt StraFo 2006, 25; LG Stendal, 501 AR 9/15; LG Trier, 5 Qs 34/15; LG München, 22 Qs 5/14; LG Heilbronn, StV 2002, 246; LG Verden, 1 Qs 260/10; LG Köln StraFo 2003, 311; LG Koblenz StV 2008, 348, LG Flensburg, II Qs 29/12) und ein Großteil des Schrifttums (Wohlers StV 2007, 377 ff. u. in SK-StPO § 141 Rn 27; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 37; Meyer-Goßner/Schmitt 58 A, § 141 Rn 8 führt aus, "der Auffassung von Wohlers könne zu folgen sein") hält eine rückwirkende Bestellung für möglich, wenn der Beiordnungsantrag vor Beendigung des Verfahrens gestellt und nicht beschieden oder zu Unrecht abgelehnt worden ist, vereinzelt wird auch gefordert, im Beschwerdeverfahren müsse die Beschwerde noch vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erhoben worden sein.
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