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   BFH, 22.01.2009 - II R 10/07   

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https://dejure.org/2009,10335
BFH, 22.01.2009 - II R 10/07 (https://dejure.org/2009,10335)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2009 - II R 10/07 (https://dejure.org/2009,10335)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - II R 10/07 (https://dejure.org/2009,10335)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme; Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines Erbbaurechts; Ansatz eines Bodenwertanteils aufgrund eines niedrigen Erbbauzinses; Vorkaufsrecht und Genehmigungsbedürftigkeit der Veräußerung der persönlichen Verhältnisse

  • Judicialis

    BewG § 9 Abs. 2 S. 3; ; BewG § 9 Abs. 3 S. 1; ; BewG § 145 Abs. 3; ; BewG § 148 Abs. 1 S. 1, 2; ; FGO § 120 Abs. 3 Nr. 1, 2a; ; FGO § 155; ; ZPO § 551 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Grundstückswerts eines Erbbaurechts; Vereinbarkeit des Beruhens des Ansatzes des Bodenwertanteils auf einer für den Erbbauberechtigten vorteilhaften Vereinbarung über einen niedrigen Erbbauzins mit dem Sozialstaatsgebot

  • datenbank.nwb.de

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme auf Beschwerdebegründung; Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, wenn ermittelter Wert eines Erbbaurechts gegen das Übermaßverbot verstößt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung des Grundstückswerts eines Erbbaurechts; Vereinbarkeit des Beruhens des Ansatzes des Bodenwertanteils auf einer für den Erbbauberechtigten vorteilhaften Vereinbarung über einen niedrigen Erbbauzins mit dem Sozialstaatsgebot

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 148, BewG § 9, BewG § 146 Abs 6
    Bodenwert; Erbbaurecht; Gemeiner Wert; Mindestwert; Vorkaufsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 29.09.2004 - II R 57/02

    Bewertung eines Erbbaurechts: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes und

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
    Das Finanzgericht (FG) vertrat unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Mai 2004 II R 45/01 (BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036) und vom 29. September 2004 II R 57/02 (BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041) die Auffassung, der festgestellte Grundstückswert verstoße nicht gegen das Übermaßverbot.

    Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des Erbbaurechts war zwar im Wortlaut der Vorschrift nicht vorgesehen, aber bei verfassungskonformer Auslegung für den Fall zuzulassen, dass andernfalls ein Verstoß gegen das grundgesetzliche Übermaßverbot vorliegen würde (BFH-Urteile in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041, und vom 17. Mai 2006 II R 58/02, BFH/NV 2006, 1804, m.w.N.).

    Verstoßen die Belastungsfolgen der typisierenden Bewertung eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG gegen das Übermaßverbot oder sind sie --anders ausgedrückt-- auch unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellungen durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt, so ist der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des Erbbaurechts durch den Steuerpflichtigen zuzulassen (BFH-Urteile in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041, und in BFH/NV 2006, 1804).

    Das FG hat zutreffend angenommen, dass bei der Ermittlung des Grundstückswerts des Erbbaurechts der nach § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG als Minuend anzusetzende Wert des unbelasteten Grundstücks nicht niedriger bemessen werden durfte als der Wert, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück nach § 145 Abs. 3 BewG zu bewerten gewesen wäre (BFH-Urteile in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041, und in BFH/NV 2006, 1804).

  • BFH, 17.05.2006 - II R 58/02

    Ansatz des Mindestwerts nach § 146 BewG bei Bewertung eines Erbbaurechts

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
    Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des Erbbaurechts war zwar im Wortlaut der Vorschrift nicht vorgesehen, aber bei verfassungskonformer Auslegung für den Fall zuzulassen, dass andernfalls ein Verstoß gegen das grundgesetzliche Übermaßverbot vorliegen würde (BFH-Urteile in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041, und vom 17. Mai 2006 II R 58/02, BFH/NV 2006, 1804, m.w.N.).

    Verstoßen die Belastungsfolgen der typisierenden Bewertung eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG gegen das Übermaßverbot oder sind sie --anders ausgedrückt-- auch unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellungen durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt, so ist der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des Erbbaurechts durch den Steuerpflichtigen zuzulassen (BFH-Urteile in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041, und in BFH/NV 2006, 1804).

    Das FG hat zutreffend angenommen, dass bei der Ermittlung des Grundstückswerts des Erbbaurechts der nach § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG als Minuend anzusetzende Wert des unbelasteten Grundstücks nicht niedriger bemessen werden durfte als der Wert, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück nach § 145 Abs. 3 BewG zu bewerten gewesen wäre (BFH-Urteile in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041, und in BFH/NV 2006, 1804).

  • BFH, 17.09.1997 - II R 8/96

    Bewertung der Erbbauzinsen ist auf die Restlaufzeit des Erbbaurechts

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
    Verfügungsbeschränkungen i.S. des § 9 Abs. 3 Satz 1 BewG können auf Gesetz oder Rechtsgeschäft beruhen und absoluter oder relativer Art sein (BFH-Urteil vom 17. September 1997 II R 8/96, BFH/NV 1998, 587).
  • BFH, 28.10.1955 - III 92 /55
    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
    Wie der BFH im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil vom 25. Mai 1938 III 9/38, RFHE 44, 116, RStBl 1938, 612) durch Urteil vom 28. Oktober 1955 III 92 und 106/55 S (BFHE 61, 429, BStBl III 1955, 365) entschieden hat, zählen die Bindungen, denen der Heimstätter unterliegt, darunter das Vorkaufsrecht des Ausgebers der Reichsheimstätte i.V.m. gewissen Beschränkungen des Kaufpreises, zu den Verfügungsbeschränkungen in diesem Sinn.
  • RFH, 25.05.1938 - III 9/38
    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
    Wie der BFH im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil vom 25. Mai 1938 III 9/38, RFHE 44, 116, RStBl 1938, 612) durch Urteil vom 28. Oktober 1955 III 92 und 106/55 S (BFHE 61, 429, BStBl III 1955, 365) entschieden hat, zählen die Bindungen, denen der Heimstätter unterliegt, darunter das Vorkaufsrecht des Ausgebers der Reichsheimstätte i.V.m. gewissen Beschränkungen des Kaufpreises, zu den Verfügungsbeschränkungen in diesem Sinn.
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
    Die Revision hat nicht bereits deshalb Erfolg, weil die in § 148 Abs. 1 BewG geregelte Bewertung von Erbbaurechten und der durch diese Rechte belasteten Grundstücke mit dem verfassungsrechtlichen Erfordernis einer Bewertung, die die Wertverhältnisse in ihrer Relation realitätsgerecht abbildet, nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 2006 1 BvL 10/02 (BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 197 Abschn. C. II. 2. e) nicht vereinbar war.
  • BFH, 25.07.1994 - I R 73/91

    Revisionsbegründung: Hinweis auf Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
    Soweit der BFH in seiner früheren Rechtsprechung eine zur Revisionsbegründung erfolgte Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig angesehen hat, wenn der Revision keine Abschrift der Beschwerdebegründung beigefügt war (Beschluss vom 25. Juli 1994 I R 73/91, BFH/NV 1995, 402), ist diese Rechtsprechung inzwischen durch gesetzliche Neuregelungen überholt.
  • BFH, 08.06.2005 - II R 8/03

    Verfassungswidrigkeit des § 148 BewG

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
    Dem Einwand, § 148 BewG sei wegen möglicher Überbewertungen verfassungswidrig, ist dadurch der Boden entzogen (BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170).
  • BFH, 05.05.2004 - II R 45/01

    Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
    Das Finanzgericht (FG) vertrat unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Mai 2004 II R 45/01 (BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036) und vom 29. September 2004 II R 57/02 (BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041) die Auffassung, der festgestellte Grundstückswert verstoße nicht gegen das Übermaßverbot.
  • BFH, 20.06.2008 - VII R 46/07

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme

    Auszug aus BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
    Eine derartige Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde kann eine eigenständige Revisionsbegründung allerdings nur ersetzen, wenn die Beschwerdebegründung den inhaltlichen Anforderungen an die Revisionsbegründung genügt (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2008 VII R 46/07, BFH/NV 2008, 1691, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 28.08.2014 - 3 K 134/13

    Bewertungsgesetz: Grundbesitz- und Erbbaurechts-Bedarfswert

    Zwar führt diese Gesetzessystematik in der Fassung vor Einführung von § 138 Abs. 4 BewG 2007 in Einzelfällen - bei unüblich hohem Erbbauzins unter Umständen zu einem übermäßig hohen Bedarfswert des belasteten Grundstücks (§ 148 Abs. 1 Satz 1 BewG i. d. F. vor 2007; vgl. BFH-Urteile vom 11.12.2013 II R 22/11, BFH/NV 2014, 1086; vom 05.05.2004 II R 45/01, BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036) oder umgekehrt - bei - wie hier - fehlendem oder bei unüblich niedrigem Erbbauzins unter Umständen zu einem übermäßig hohen Erbbaurechts-Bedarfswert (§ 148 Abs. 1 Satz 2 BewG i. d. F. vor 2007; vgl. BFH, Urteile vom 22.01.2009 II R 10/07, Juris; vom 22.01.2009 II R 9/07, BFH/NV 2009, 1096; vom 17.05.2006 II R 58/02, DStRE 2006, 1135, BFH/NV 2006, 1804; vom 29.09.2004 II R 57/02, BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041; Beschluss vom 22.05.2002 II B 173/01, BFHE 199, 11, BStBl II 2002, 844).
  • FG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - 3 K 4084/08

    Vom Lage- bzw. Feststellungsfinanzamt getroffene Zurechnung der wirtschaftlichen

    § 148 BewG a.F. war bzw. ist auch nicht etwa wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verfassungswidrig (BFH-Urteil vom 22.01.2009 II R 10/07, juris).

    Gleichzeitig hat das BVerfG das bisherige Recht jedoch gerade nicht für nichtig erklärt, sondern seine weitere Anwendbarkeit angeordnet und den Gesetzgeber lediglich verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31.12.2008 zu treffen (vgl. ferner auch BFH-Urteil vom 22.01.2008 II R 9/07 und II R 10/07 (juris) zur weiteren Anwendbarkeit des § 148 BewG a.F. und dessen Neuregelung bereits mit Wirkung vom 01.01.2007; kritisch zu Weitergeltungsanordnungen Habscheidt, Der Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern, 2003).

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