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   BFH, 26.10.1994 - II R 2/92   

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https://dejure.org/1994,8782
BFH, 26.10.1994 - II R 2/92 (https://dejure.org/1994,8782)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1994 - II R 2/92 (https://dejure.org/1994,8782)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - II R 2/92 (https://dejure.org/1994,8782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Valutabetrages durch die Übernahme von Schulden beim Kauf eines Grundstücks - Festsetzung von Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.03.1981 - II R 118/78

    Gegenleistung bei Übernahme zinsverbilligter öffentlicher Mittel

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - II R 2/92
    Der Senat hat insoweit in seinem Urteil vom 24. März 1981 II R 118/78 (BFHE 133, 95, BStBl II 1981, 487) entschieden, daß die Zinsvergünstigung für Darlehen, die einem Grundstückseigentümer aus öffentlichen Mitteln zur Errichtung von Mietwohnungen gegeben werden, keine vom Nennwert abweichende Bewertung rechtfertigen.
  • BFH, 09.07.1982 - III R 15/79

    Schulden aus niedrig verzinslichen öffentlichen Wohnungsbaudarlehen sind

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - II R 2/92
    Diese Auffassung hat der BFH ebenfalls für die Bewertung von Mieter- und Lastenausgleichsdarlehen vertreten (Urteil vom 9. Juli 1982 III R 15/79, BFHE 136, 299, BStBl II 1982, 639).
  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - II R 2/92
    An diese Würdigung des festgestellten Sachverhalts ist der BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden, es sei denn, daß in bezug auf die der Würdigung zugrundeliegenden Tatsachenfeststellungen zulässige oder begründete Revisionsgründe vorgebracht sind oder die aus den festgestellten Tatsachen gezogenen Schlußfolgerungen gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen (vgl. BFH- Urteil vom 27. August 1991 VIII R 84/89, BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9, 12).
  • BFH, 27.01.2010 - I R 35/09

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

    Letztere rechtfertigen aber eine Bewertung der Darlehensverbindlichkeit unter dem Nennwert nur dann, wenn der Darlehensnehmer den Zinsvorteil zumindest zum Teil an einen anderen weitergeben muss (BFH-Urteil vom 9. Juli 1982 III R 15/79, BFHE 136, 299, BStBl II 1982, 639; ähnlich zum Bewertungsrecht BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 II R 2/92, BFH/NV 1995, 638).
  • FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09

    Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?

    Die Gegenleistung kann auch in der schuldbefreienden Übernahme von Darlehensverpflichtungen liegen, die durch auf einem Grundstück ruhenden Grundschulden gesichert sind (vgl. BFH, Urteil vom 26.10.1994 II R 2/92, BFH/NV 1995, 638).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2011 - 3 K 217/08

    Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. mangels Befreiung von der

    Die Übernahme der auf dem Grundstück lastenden Grundschulden durch den Erwerber stellt daneben keine weitere Gegenleistung dar (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1994 II R 2/92, BFH/NV 1995, 638; vom 17. Juli 1985 II R 64/83, BFHE 144, 173, BStBl II 1985, 592).

    Beim Fehlen von besonderen Umständen im Sinne von § 12 Abs. 1 BewG ist somit auf den Valutastand der übernommenen Darlehensverbindlichkeiten abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 II R 2/92, a.a.O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2015 - 15 K 4021/13

    Grunderwerbsteuer

    Die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung kann auch in der schuldbefreienden Übernahme von Darlehensverpflichtungen liegen, die durch ein Grundstück mittels Grundschulden gesichert sind (vgl. BFH, Urteil vom 17.07.1985 - II R 64/83 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 1985, 592; BFH, Urteil vom 26.10.1994 - II R 2/92 -, BFH/NV 1995, 638; BFH, Beschluss vom 11.10.2002 - II B 193/01 -, BFH/NV 2003, 201).

    Beim Fehlen von besonderen Umständen im Sinne von § 12 Abs. 1 BewG ist somit auf den Valutastand der übernommenen Darlehensverbindlichkeiten abzustellen (BFH, Urteil vom 26.10.1994 - II R 2/92 -, a.a.O.).

  • FG Sachsen, 28.06.2004 - 7 K 951/03

    Einbeziehung von Zahlungen zur Beseitigung von Grundpfandrechten in die

    Die Klägerin setzt sich detailliert mit der Entscheidung des BFH vom 26. Oktober 1994, II R 2/92 auseinander und kommt hierbei zu dem Ergebnis daß diese Entscheidung nicht auf den Streitfall angewendet werden könne.

    Nach ständiger Rechtsprechung BFH gehört zu den "sonstigen Leistungen" i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG auch die schuldbefreiende Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten durch den Erwerber, die grundpfandrechtlich durch auf dem Grundstück ruhende Grundschulden gesichert sind (vgl. BFH Urteil vom 26. Oktober 1994, II R 2/92, BFH/NV 1995, 638).

  • FG Saarland, 14.10.2015 - 2 K 1271/13

    Einbezug einer Mieterdienstbarkeit in die Bemessungsgrundlage für die

    Die durch die Grundpfandrechte zugleich eintretende dingliche Haftung ist keine zusätzliche, bei der Besteuerung zu berücksichtigende Leistung (BFH vom 26. Oktober 1994 II R 2/92, BFH/NV 1995, 638).
  • BFH, 13.12.2006 - II R 22/05

    GrESt: Erwerb Kaufpreisforderung als zusätzliche Gegenleistung für

    Unter diesen Umständen steht der Kauf der der Bank zustehenden Darlehensforderungen, soweit diese den durch Aufrechnung erloschenen Betrag von 163 000 EUR übersteigen, einer schuldbefreienden Übernahme der Darlehensverbindlichkeiten durch die Klägerin grunderwerbsteuerrechtlich gleich (zur schuldbefreienden Übernahme von Verbindlichkeiten des Grundstücksveräußerers durch den Erwerber als Gegenleistung für den Grundstückserwerb vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 II R 2/92, BFH/NV 1995, 638).
  • BFH, 11.10.2002 - II B 193/01

    GrSt; Grundstückserwerb zwischen Verlobten

    Es ist in der BFH-Rechtsprechung geklärt, dass zu den "sonstigen Leistungen" i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG auch die schuldbefreiende Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten durch den Erwerber gehört, die grundpfandrechtlich durch auf dem Grundstück ruhende Grundschulden gesichert sind (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 II R 2/92, BFH/NV 1995, 638).
  • FG Saarland, 05.08.2015 - 2 K 1271/13

    Keine Einbeziehung einer Mieterdienstbarkeit in die Bemessungsgrundlage für die

    Die durch die Grundpfandrechte zugleich eintretende dingliche Haftung ist keine zusätzliche, bei der Besteuerung zu berücksichtigende Leistung (BFH vom 26. Oktober 1994 II R 2/92, BFH/NV 1995, 638).
  • FG Hessen, 30.09.2020 - 5 K 235/19

    Bei der Verlängerung eines Erbbaurechts ist der Kapitalwert nicht entsprechend §

    Für die Bestimmung der Gegenleistung ist nicht maßgebend, was die Vertragschließenden im Vertrag als Entgelt bezeichnen, sondern was nach dem Vertragsinhalt als Entgelt im weiteren Sinne zu erbringen ist (vgl. BFH, Urteil vom 13. Mai 1993 II R 82/89, BFH/NV 1994, 574; Urteil vom 26. Oktober 1994 II R 2/92, BFH/NV 1995, 638).
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