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   BFH, 05.12.2012 - II R 23/11   

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https://dejure.org/2012,48259
BFH, 05.12.2012 - II R 23/11 (https://dejure.org/2012,48259)
BFH, Entscheidung vom 05.12.2012 - II R 23/11 (https://dejure.org/2012,48259)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - II R 23/11 (https://dejure.org/2012,48259)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines "AM General (USA) Hummer

  • openjur.de

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines "AM General (USA) Hummer"

  • Bundesfinanzhof

    KraftStG § 2 Abs 2, KraftStG § 8 Nr 1, KraftStG § 9 Abs 1 Nr 2
    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines "AM General (USA) Hummer"

  • Bundesfinanzhof

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines "AM General (USA) Hummer"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 KraftStG 2002, § 8 Nr 1 KraftStG 2002, § 9 Abs 1 Nr 2 KraftStG 2002
    (Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines "AM General (USA) Hummer")

  • verkehrslexikon.de

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines "AM General (USA) Hummer"

  • verkehrslexikon.de

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines "AM General (USA) Hummer"

  • IWW
  • rewis.io

    (Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines "AM General (USA) Hummer")

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 8 Nr. 2
    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines Geländewagens

  • datenbank.nwb.de

    Einordnung eines "AM General (USA) Hummer" als Pkw oder Lkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kfz-Steuer für einen Hummer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines Geländewagens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 29.08.2012 - II R 7/11

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - II R 23/11
    Danach ist ein PKW ein Fahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Personenbeförderung (zunächst höchstens sieben, heute höchstens neun Personen einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt ist (BFH-Urteile vom 24. Februar 2010 II R 6/08, BFHE 228, 437, BStBl II 2010, 994; vom 29. August 2012 II R 7/11, BFH/NV 2013, 165, jeweils m.w.N.).

    Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die Gestaltung der Karosserie, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers anerkannt worden (BFH-Urteile in BFHE 228, 437, BStBl II 2010, 994, und in BFH/NV 2013, 165, jeweils m.w.N.).

    Kein Merkmal kann dabei als alleinentscheidend angesehen werden; dies schließt nicht aus, dass einzelne Merkmale ein besonderes Gewicht haben und eine Zuordnung als PKW oder LKW nahelegen können (BFH-Entscheidungen in BFHE 213, 281, BStBl II 2006, 721, und in BFH/NV 2013, 165).

    Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen ist typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt und deswegen als PKW einzustufen sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (BFH-Entscheidungen vom 1. August 2000 VII R 26/99, BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72; vom 10. Februar 2010 II B 96/09, BFH/NV 2010, 952, und in BFH/NV 2013, 165, m.w.N.).

    Derartige Flächen sind regelmäßig in die Ladefläche einzubeziehen, soweit sie aufgrund ihres Abstandes zum oberen Rand der Ladekante und bei gegebener Belastbarkeit noch als Ladefläche genutzt werden können (BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 165).

  • BFH, 24.02.2010 - II R 6/08

    Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - II R 23/11
    Danach ist ein PKW ein Fahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Personenbeförderung (zunächst höchstens sieben, heute höchstens neun Personen einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt ist (BFH-Urteile vom 24. Februar 2010 II R 6/08, BFHE 228, 437, BStBl II 2010, 994; vom 29. August 2012 II R 7/11, BFH/NV 2013, 165, jeweils m.w.N.).

    Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die Gestaltung der Karosserie, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers anerkannt worden (BFH-Urteile in BFHE 228, 437, BStBl II 2010, 994, und in BFH/NV 2013, 165, jeweils m.w.N.).

    Denn es war Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kfz als PKW zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern auch einem weiteren Hauptzweck zu dienen (BFH-Urteile vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747, und in BFHE 228, 437, BStBl II 2010, 994).

  • BFH, 21.08.2006 - VII B 333/05

    Keine Änderung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - II R 23/11
    Weder aus der Richtlinie 2001/116/EG der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Anpassung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kfz und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt noch aus anderen verkehrsrechtlichen Vorschriften ergeben sich entsprechende Begriffsbestimmungen (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Oktober 2008 II R 63/07, BFHE 222, 100, BStBl II 2009, 20; vom 23. Februar 2007 IX B 222/06, BFH/NV 2007, 1351; vom 21. August 2006 VII B 333/05, BFHE 213, 281, BStBl II 2006, 721, und vom 28. November 2006 VII R 11/06, BFHE 215, 568, BStBl II 2007, 338, jeweils m.w.N.).

    Kein Merkmal kann dabei als alleinentscheidend angesehen werden; dies schließt nicht aus, dass einzelne Merkmale ein besonderes Gewicht haben und eine Zuordnung als PKW oder LKW nahelegen können (BFH-Entscheidungen in BFHE 213, 281, BStBl II 2006, 721, und in BFH/NV 2013, 165).

  • BFH, 09.04.2008 - II R 62/07

    Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - II R 23/11
    Für die Zuordnung eines Fahrzeugs zum Typ des PKW oder LKW kommt es auf die Eignung und Bestimmung des Fahrzeugs, nicht jedoch auf dessen tatsächliche Verwendung an (BFH-Urteile vom 9. April 2008 II R 62/07, BFHE 221, 252, BStBl II 2008, 691; vom 5. Mai 1998 VII R 104/97, BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489).

    Zudem wird das Erscheinungsbild eines Kfz durch die Möglichkeit, die Rücksitzbank umzuklappen, nicht entscheidend geprägt (BFH-Urteil in BFHE 221, 252, BStBl II 2008, 691).

  • BFH, 22.06.1983 - II R 64/82

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - II R 23/11
    Denn es war Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kfz als PKW zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern auch einem weiteren Hauptzweck zu dienen (BFH-Urteile vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747, und in BFHE 228, 437, BStBl II 2010, 994).
  • BFH, 05.05.1998 - VII R 104/97

    Lkw-Begriff im Kfz-Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - II R 23/11
    Für die Zuordnung eines Fahrzeugs zum Typ des PKW oder LKW kommt es auf die Eignung und Bestimmung des Fahrzeugs, nicht jedoch auf dessen tatsächliche Verwendung an (BFH-Urteile vom 9. April 2008 II R 62/07, BFHE 221, 252, BStBl II 2008, 691; vom 5. Mai 1998 VII R 104/97, BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - II R 23/11
    Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen ist typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt und deswegen als PKW einzustufen sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (BFH-Entscheidungen vom 1. August 2000 VII R 26/99, BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72; vom 10. Februar 2010 II B 96/09, BFH/NV 2010, 952, und in BFH/NV 2013, 165, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2001 - VII R 73/00

    Kfz-Steuer bei Pick-up-Fahrzeugen

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - II R 23/11
    Eine andere Beurteilung ist nur veranlasst, wenn weitere Merkmale hinzutreten (z.B. eine besonders hohe Zuladung, eine eindeutig für die Personenbeförderung unzureichende Federung oder Motorisierung, das Fehlen jeder Komfortausstattung oder dergleichen) und diese in ihrer Gesamtheit nach tatrichterlicher Würdigung eine Einordnung als LKW verlangen (BFH-Urteil vom 8. Februar 2001 VII R 73/00, BFHE 194, 264, BStBl II 2001, 368).
  • BFH, 26.10.2006 - VII B 120/06

    Kfz-Steuer: Umrüstung Pkw in Lkw

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - II R 23/11
    Für die Umrüstung und Umwidmung eines Fahrzeugs in einen LKW ist jedoch zusätzlich erforderlich, dass neben dem Ausbau des Sitzes auch die Sitzbefestigungspunkte und Gurthalterungen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 VII B 120/06, BFH/NV 2007, 503, m.w.N.); die Durchführung derartiger Umbaumaßnahmen hat das FG nicht festgestellt.
  • BFH, 28.11.2006 - VII R 11/06

    Umgebauter VW-Bus: Abtrennung zwischen Fahrgastraum und Laderaum als wesentliches

    Auszug aus BFH, 05.12.2012 - II R 23/11
    Weder aus der Richtlinie 2001/116/EG der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Anpassung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kfz und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt noch aus anderen verkehrsrechtlichen Vorschriften ergeben sich entsprechende Begriffsbestimmungen (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Oktober 2008 II R 63/07, BFHE 222, 100, BStBl II 2009, 20; vom 23. Februar 2007 IX B 222/06, BFH/NV 2007, 1351; vom 21. August 2006 VII B 333/05, BFHE 213, 281, BStBl II 2006, 721, und vom 28. November 2006 VII R 11/06, BFHE 215, 568, BStBl II 2007, 338, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2007 - IX B 222/06

    Abgrenzung Lkw-Pkw

  • BFH, 01.10.2008 - II R 63/07

    Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen

  • BFH, 10.02.2010 - II B 96/09

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Behandlung sogenannter Pickup-Fahrzeuge

  • BFH, 22.10.2014 - II B 111/13

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    a) Die für die kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen maßgebenden Grundsätze einschließlich der näheren Grundsätze für die Gesamtwürdigung der objektiven Beschaffenheitsmerkmale eines Pickup-Fahrzeugs sind in der BFH-Rechtsprechung (z.B. BFH-Entscheidungen vom 7. November 2006 VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778; vom 29. August 2012 II R 7/11, BFHE 239, 159, BStBl II 2013, 93, und vom 5. Dezember 2012 II R 23/11, BFH/NV 2013, 992, jeweils m.w.N.) geklärt.

    Bei Pickup-Fahrzeugen kommt nach ständiger Rechtsprechung neben den anderen technischen Merkmalen der Größe der Ladefläche eine besondere, wenn auch nicht allein ausschlaggebende Bedeutung zu (BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 992, m.w.N.).

  • BFH, 10.02.2021 - IV R 35/19

    Bindungswirkung von sog. Von-bis-Werten in einer Zulassungsbescheinigung;

    Für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind z.B. die Zahl der verkehrsrechtlich zulässigen Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (z.B. BFH-Urteile vom 29.08.2012 - II R 7/11, BFHE 239, 159, BStBl II 2013, 93; vom 05.12.2012 - II R 23/11).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 2 K 512/11

    Kraftfahrzeugsteuer: Einordnung eines Rover Defender mit vollständig verglaster

    Bei derartigen Fahrzeugen kommt in der Regel dann, wenn die Ladefläche geringer ist als die zur Personenbeförderung dienende Fläche, diesem Umstand ausschlaggebende Bedeutung zu (BFH-Urteile vom 29. August 2012 II R 7/11, BStBl II 2013, 93, und vom 05. Dezember 2012 II R 23/11, BFH/NV 2013, 992).

    Für die Führerkabine ist bei objektiver Betrachtung die Funktion des Personentransports bestimmend (BFH-Urteil vom 05. Dezember 2012 II R 23/11, BFH/NV 2013, 992).

    In die Berechnung der Ladefläche sind - entgegen der Auffassung des FA - die auf die Radkästen und den Kraftstoffeinfüllstutzen entfallenden Flächen aufgrund ihres Abstandes zum oberen Rand der Ladekante und ihrer Belastbarkeit einzubeziehen (BFH-Urteil vom 05. Dezember 2012 II R 23/11, BFH/NV 2013, 992).

  • BFH, 13.08.2019 - III B 2/19

    Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten

    Ebenso wenig ergibt sich im Hinblick auf den Schadstoffbegriff weiterer Klärungsbedarf, da die Steuerbehörde insoweit weder eine eigenständige Prüfung des allgemeinen Abgasverhaltens des Fahrzeugs (s. hierzu BFH-Urteil vom 05.12.2012 - II R 23/11, BFH/NV 2013, 992, Rz 22) noch eine Prüfung der tatsächlichen Nutzung oder Nutzungsmöglichkeit vorzunehmen, sondern die für die Bemessungsgrundlage maßgeblichen Feststellungen der Zulassungsbehörde zu übernehmen hat.
  • FG Köln, 28.06.2013 - 6 K 3384/08

    Abgrenzung zwischen PKW und LKW

    Es ist daher von einem eigenständigen kraftfahrzeugsteuerrechtlichen PKW-Begriff auszugehen (BFH, Urteil vom 05.12.2012 II R 23/11, BFH/NV 2013, 992).
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