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   BFH, 13.04.2011 - II R 27/09   

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https://dejure.org/2011,3829
BFH, 13.04.2011 - II R 27/09 (https://dejure.org/2011,3829)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2011 - II R 27/09 (https://dejure.org/2011,3829)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2011 - II R 27/09 (https://dejure.org/2011,3829)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts als Auflagenschenkung - Schenkung unter Leistungsauflage

  • openjur.de

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts als Auflagenschenkung; Schenkung unter Leistungsauflage

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 1 S 1
    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts als Auflagenschenkung - Schenkung unter Leistungsauflage

  • Bundesfinanzhof

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts als Auflagenschenkung - Schenkung unter Leistungsauflage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 1 S 1 ErbStG 1997
    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts als Auflagenschenkung - Schenkung unter Leistungsauflage

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen als Auflagenschenkung

  • rewis.io

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts als Auflagenschenkung - Schenkung unter Leistungsauflage

  • ra.de
  • rewis.io

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts als Auflagenschenkung - Schenkung unter Leistungsauflage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1
    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts als Schenkung unter Leistungsauflage; Abgrenzung der gemischten Schenkung von Schenkungen unter Nutzungsauflagen oder Duldungsauflagen

  • datenbank.nwb.de

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts als Auflagenschenkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts als Auflagenschenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen als Auflagenschenkung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts ist eine Schenkung unter Leistungsauflage; Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts als Schenkung unter Leistungsauflage; Abgrenzung der gemischten ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines Gewinnbezugsrechts als Auflagenschenkung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen als Auflagenschenkung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schenkung von Gesellschaftsanteilen unter Leistungsauflage

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Schenkung unter Leistungsauflage

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Schenkung unter Einräumung eines Gewinnbezugsrechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 174
  • NJW-RR 2011, 1407
  • BB 2011, 1493
  • BB 2011, 2279
  • DB 2011, 1311
  • BStBl II 2011, 730
  • NZG 2012, 600
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.04.1989 - II R 37/87

    Besteuerung einer Auflagenschenkung

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 27/09
    Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines obligatorischen Nutzungsrechts (Gewinnbezugsrechts) zugunsten eines vom Schenker bestimmten Dritten stellt eine Schenkung unter Leistungsauflage dar, wenn der Bedachte verpflichtet ist, die ihm aufgrund der Beteiligung zustehenden Gewinne an den Dritten auszukehren (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 12. April 1989 II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524).

    Während bei gemischten Schenkungen und Schenkungen unter einer Leistungsauflage nur der die Gegenleistung übersteigende Wert der (gemischten) freigebigen Zuwendung schenkungsteuerrechtlich relevant ist, sind Nutzungs- oder Duldungsauflagen durch Abzug der Last zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1989 II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524).

    aa) Eine Leistungsauflage liegt vor, soweit dem Bedachten Aufwendungen auferlegt sind, er also zu Leistungen verpflichtet ist, die er unabhängig vom Innehaben des auf ihn übergegangenen Gegenstandes oder Rechts auch aus seinem persönlichen Vermögen erbringen kann oder soweit er den Zuwendenden von diesem obliegenden Leistungspflichten (zumindest im Innenverhältnis) zu befreien hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524).

    Die Leistungspflicht ist dann ihrem Bestande nach von den erwirtschafteten Erträgnissen ebenso unabhängig wie davon, ob der Bedachte das zugewendete Vermögen behält oder es ganz oder teilweise veräußert (vgl. BFH-Urteil in BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524).

    In einem solchen Fall bewirkt die Nebenabrede nur ein Hinausschieben des mit dem Eigentumsübergang bzw. der Rechtsübertragung grundsätzlich verbundenen vollen Nutzungsrechts auf Zeit (vgl. BFH-Urteil in BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524).

    Der Beurteilung des obligatorischen Nutzungsrechts als Leistungsauflage steht nicht entgegen, dass der BFH in seinem Urteil in BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524 das "obligatorische Nutzungsrecht" beispielhaft für ein als Nutzungsauflage zu beurteilendes Recht nennt.

  • BFH, 11.01.2002 - II B 55/00

    Gemischte Schenkung; Erbbaurecht

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 27/09
    Den gemischten Schenkungen sind Schenkungen unter Leistungsauflagen gleichgestellt (BFH-Beschluss vom 11. Januar 2002 II B 55/00, BFH/NV 2002, 790, m.w.N.).

    Als Schenkung unter Leistungsauflage ermittelt sich die Bemessungsgrundlage der Leistung der Schenkerin nach den Grundsätzen der gemischten Schenkung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 790, m.w.N.).

  • BFH, 17.10.2001 - II R 72/99

    Rentenzahlung bei gemischter Schenkung

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 27/09
    Es schloss sich der vom Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Urteilen vom 14. Dezember 1995 II R 18/93 (BFHE 179, 431, BStBl II 1996, 243) und vom 17. Oktober 2001 II R 72/99 (BFHE 196, 296, BStBl II 2002, 25) sowie der von der Finanzverwaltung in Abschn. 17 Abs. 4 ErbStR 2003 vertretenen Auffassung an, dass das Nutzungsrecht in Höhe seines Steuerwerts nur insoweit abgezogen werden könne, als es auf den freigebigen Teil der Zuwendung entfalle.
  • BFH, 16.12.1992 - II R 114/89

    Schenkungssteuerrechtliche Bewertung von gemischten freigebigen Zuwendungen

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 27/09
    a) Die Bemessungsgrundlage ist bei gemischten Schenkungen dergestalt zu ermitteln, dass der Steuerwert der Leistung des Schenkers mit dem Verkehrswert der Bereicherung des Beschenkten zu multiplizieren und das Produkt durch den Verkehrswert der Leistung des Schenkers zu dividieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1992 II R 114/89, BFH/NV 1993, 298).
  • BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 27/09
    Da aber das Gericht den angefochtenen Steuerbescheid nicht zum Nachteil des Klägers ändern darf (sog. Verböserungsverbot; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, unter II.3.a, m.w.N.), hat die Vorentscheidung Bestand.
  • BFH, 14.12.1995 - II R 18/93

    Ermittlung des Kapitalwerts einer Nutzungs- oder Duldungsauflage bei Anwendung

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 27/09
    Es schloss sich der vom Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Urteilen vom 14. Dezember 1995 II R 18/93 (BFHE 179, 431, BStBl II 1996, 243) und vom 17. Oktober 2001 II R 72/99 (BFHE 196, 296, BStBl II 2002, 25) sowie der von der Finanzverwaltung in Abschn. 17 Abs. 4 ErbStR 2003 vertretenen Auffassung an, dass das Nutzungsrecht in Höhe seines Steuerwerts nur insoweit abgezogen werden könne, als es auf den freigebigen Teil der Zuwendung entfalle.
  • FG Münster, 22.01.2009 - 3 K 5462/06

    Berücksichtigung eines obligatorischen Nutzungsrechts bei einer gemischten

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 27/09
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1056 veröffentlicht.
  • BFH, 20.11.2013 - II R 38/12

    Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Grundstücksschenkung unter der Auflage einer Nießbrauchsbestellung oder der Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts (§§ 1090, 1093 BGB) zugunsten des Schenkers oder eines Dritten vorgenommen wird (BFH-Urteil vom 13. April 2011 II R 27/09, BFHE 233, 174, BStBl II 2011, 730, Rz 12).
  • BFH, 12.07.2016 - II R 57/14

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter einer

    Dies ist der Fall, wenn die Grundstücksschenkung unter der Auflage einer Nießbrauchsbestellung oder der Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts (§§ 1090, 1093 BGB) zugunsten des Schenkers oder eines Dritten vorgenommen wird (BFH-Urteile vom 13. April 2011 II R 27/09, BFHE 233, 174, BStBl II 2011, 730, Rz 12, und in BFHE 243, 411, BStBl II 2014, 479, Rz 9).
  • FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 4 K 272/21

    Anzuwendender Zinssatz im Rahmen einer Schenkungssteuer für zinsloses Darlehen

    Im Übrigen sei der Wert der Zinslosigkeit nur dann mit einem Zinssatz von 5, 5 % zu bewerten, wenn kein anderer Wert feststehe (Hinweis auf BFH, Urteil vom 27.10.2010 - II R 27/09).
  • FG Hessen, 18.05.2015 - 1 K 119/15

    Nicht ausgeübtes Wohnrecht als bereicherungsmindernde Auflage i.S. von § 10

    Bei der im Streitfall vereinbarten dinglichen Wohnrecht im Sinne des § 1093 BGB handelt es sich um eine sogenannte Duldungsauflage, da der Kläger als Bedachter zwar um das Eigentum am dem übergegangenen Miteigentumsanteil bereichert wurde, gleichzeitig aber verpflichtet war, dem Zuwendenden eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit am Zuwendungsgegenstand zu bestellen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1992 II R 41/89, BFHE 167, 189 , BStBl II 1992, 420 und vom 13. April 2011 II R 27/09, BFHE 233, 174, BStBl II 2011, 730).
  • FG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 3 K 209/14

    Inanspruchnahme aus Bürgschaftsverpflichtung keine erwerbsmindernde Gegenleistung

    Den gemischten Schenkungen sind Schenkungen unter Leistungsauflagen gleichgestellt (BFH-Urteil vom 13. April 2011 II R 27/09, BFHE 233, 174, BStBl II 2011, 730; BFH-Beschluss vom 11. Januar 2002 BFH/NV 2002, 790, m.w.N.).

    Eine Leistungsauflage liegt vor, soweit dem Bedachten Aufwendungen auferlegt sind, er also zu Leistungen verpflichtet ist, die er unabhängig vom Innehaben des auf ihn übergegangenen Gegenstandes oder Rechts auch aus seinem persönlichen Vermögen erbringen kann oder soweit er den Zuwendenden von diesem obliegenden Leistungspflichten (zumindest im Innenverhältnis) zu befreien hat (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 2011 II R 27/09, BFHE 233, 174, BStBl II 2011, 73 und vom 12. April 1989 II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524).

  • FG Hamburg, 27.05.2020 - 3 K 122/18

    Kürzung des Kapitalwerts von Leistungsauflagen nach § 14 Abs. 2 BewG

    a) Nach der Rechtslage vor der Erbschaftsteuerreform 2009 wurde bei der Ermittlung der Bereicherung bei Schenkungen eine Differenzierung zwischen Nutzungs- und Duldungsauflagen einerseits und Leistungsauflagen andererseits vorgenommen, da nach der Rechtsprechung des BFH nur die Leistungsauflage schenkungsteuerlich wie eine gemischte Schenkung behandelt wurde (BFH, Urteil vom 13. April 2011, II R 27/09, BStBl II 2011, 730).
  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - 5 K 2894/12

    Grunderwerbsbesteuerung einer im Rahmen einer Grundstücksschenkung erfolgten

    Bei dem von der Schenkerin zurückbehaltenen Wohnungsrecht handelt es sich um eine solche Auflage (BFH-Urteil vom 13.04.2011 II R 27/09, BStBl II 2011, 730).
  • FG Saarland, 03.01.2012 - 1 V 1387/11

    Aussetzung der Vollziehung von Schenkungsteuerbescheiden, die unter Anwendung des

    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH vom 13. April 2011 II R 27/09, BStBl II 2011, 730; vom 17. Oktober 2001 II R 72/99, BStBl II 2002, 25 jew. m.w.N.) unterliegt der Schenkungsteuer als Schenkung unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).
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