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   BFH, 28.10.2009 - II R 32/08   

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https://dejure.org/2009,7976
BFH, 28.10.2009 - II R 32/08 (https://dejure.org/2009,7976)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2009 - II R 32/08 (https://dejure.org/2009,7976)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - II R 32/08 (https://dejure.org/2009,7976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Freigebige Zuwendung des Erben bei wesentlicher Änderung des vom Erblasser erklärten Schenkungsangebots; Bestimmung der Person des Zuwendenden; Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung; Bereicherung bei gemischter Schenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkung durch einen Rechtsnachfolger aufgrund eines Schenkungsvertrages zwischen dem Verstorbenen und dem Beschenkten als steuerrechtlich zu berücksichtigende Schenkung unter Lebenden; Freigiebige Zuwendung eines Gesamtrechtsnachfolgers aufgrund Abgabe eines eigenen, ...

  • datenbank.nwb.de

    Zuwendender i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; neues Angebot des Gesamtrechtsnachfolgers bei wesentlicher Änderung des vom Erblasser erklärten Schenkungsangebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 29.10.1997 - II R 60/94

    Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - II R 32/08
    Es fehlte insoweit an einer Vermögensverschiebung (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 II R 60/94, BFHE 183, 253, BStBl II 1997, 832).

    Der "Wille zur Unentgeltlichkeit" liegt vor, wenn und soweit der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zu der Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet zu sein noch dafür eine mit seiner Leistung in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende (gleichwertige) Gegenleistung zu erhalten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 253, BStBl II 1997, 832, m.w.N.).

  • BFH, 17.10.2001 - II R 72/99

    Rentenzahlung bei gemischter Schenkung

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - II R 32/08
    Das Ausmaß der Bereicherung bestimmt sich bei einer --wie im Streitfall vorliegenden--- gemischten Schenkung nach dem Verhältnis des Verkehrswertes der Bereicherung des Beschenkten zum Verkehrswert der Leistung des Schenkers (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 72/99, BFHE 196, 296, BStBl II 2002, 25, m.w.N.).
  • BFH, 21.05.2001 - II R 48/99

    Geschäftsanteil - GmbH - Nießbrauch - Gesamtrechtsnachfolge - Übergabevertrag -

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - II R 32/08
    Schenkungsteuerrechtlich relevant ist deshalb nicht bereits die Begründung eines künftigen oder eines bedingten Anspruchs auf Übereignung, selbst wenn für den Erwerber zugleich eine geschützte Rechtsposition wie ein Anwartschaftsrecht entsteht, sondern erst der nachfolgende Erwerb des Vollrechts, also wenn dem Erwerber die Rechtsposition zuwächst, die den Gegenstand einer solchen Schenkung bildet (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BFHE 189, 543, BStBl II 1999, 742, zur Übertragung des unwiderruflichen Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung; vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407, zur Abtretung erst künftig entstehender Forderungen; vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, zu dem durch eine Auflassungsvormerkung begründeten dinglichen Anwartschaftsrecht).
  • BFH, 12.07.2005 - II R 8/04

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine mit Angehörigen neu gegründete GmbH

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - II R 32/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung genügt zur Verwirklichung des subjektiven Tatbestands der freigebigen Zuwendung der (einseitige) Wille des Zuwendenden zur (Teil-)Unentgeltlichkeit seiner Leistung; ein auf die Bereicherung des Empfängers gerichteter Wille im Sinne einer Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 2005 II R 8/04, BFHE 210, 474, BStBl II 2005, 845, m.w.N.).
  • BFH, 30.06.1999 - II R 70/97

    Bezugsrechtsübertragung aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - II R 32/08
    Schenkungsteuerrechtlich relevant ist deshalb nicht bereits die Begründung eines künftigen oder eines bedingten Anspruchs auf Übereignung, selbst wenn für den Erwerber zugleich eine geschützte Rechtsposition wie ein Anwartschaftsrecht entsteht, sondern erst der nachfolgende Erwerb des Vollrechts, also wenn dem Erwerber die Rechtsposition zuwächst, die den Gegenstand einer solchen Schenkung bildet (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BFHE 189, 543, BStBl II 1999, 742, zur Übertragung des unwiderruflichen Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung; vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407, zur Abtretung erst künftig entstehender Forderungen; vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, zu dem durch eine Auflassungsvormerkung begründeten dinglichen Anwartschaftsrecht).
  • BGH, 09.06.1960 - VII ZR 229/58

    Vorausabtretung durch Erblasser

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - II R 32/08
    Aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge gehen zwar nicht nur bereits begründete Rechte und Pflichten auf den Erben über, sondern grundsätzlich alle vermögensrechtlichen Beziehungen, auch die "unfertigen", noch werdenden oder schwebenden Rechtsbeziehungen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 1960 VII ZR 229/58, BGHZ 32, 367).
  • BFH, 07.11.2007 - II R 28/06

    Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - II R 32/08
    Wer Zuwendender ist, bestimmt sich nach der Ausgestaltung der geschlossenen Verträge unter Einbeziehung ihrer inhaltlichen Abstimmung untereinander sowie den mit der Vertragsgestaltung erkennbar angestrebten Zielen der Parteien (BFH-Urteil vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2007 - II R 21/05

    Vermögensübertragung auf Auslandsstiftung bei fehlender freier Verfügungsmacht

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - II R 32/08
    Dies erfordert, dass der Empfänger über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann; entscheidend ist insoweit ausschließlich die Zivilrechtslage (BFH-Urteil vom 28. Juni 2007 II R 21/05, BFHE 217, 254, BStBl II 2007, 669, m.w.N.).
  • BFH, 14.07.1982 - II R 16/81

    Ausführung einer Grundstücksschenkung; Steuerklasse bei einer erst nach dem Tod

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - II R 32/08
    Der Streitfall ist insoweit nicht vergleichbar mit dem im BFH-Urteil vom 14. Juli 1982 II R 16/81 (BFHE 136, 501, BStBl II 1983, 19) entschiedenen Fall.
  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 28.10.2009 - II R 32/08
    Schenkungsteuerrechtlich relevant ist deshalb nicht bereits die Begründung eines künftigen oder eines bedingten Anspruchs auf Übereignung, selbst wenn für den Erwerber zugleich eine geschützte Rechtsposition wie ein Anwartschaftsrecht entsteht, sondern erst der nachfolgende Erwerb des Vollrechts, also wenn dem Erwerber die Rechtsposition zuwächst, die den Gegenstand einer solchen Schenkung bildet (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BFHE 189, 543, BStBl II 1999, 742, zur Übertragung des unwiderruflichen Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung; vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407, zur Abtretung erst künftig entstehender Forderungen; vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, zu dem durch eine Auflassungsvormerkung begründeten dinglichen Anwartschaftsrecht).
  • BFH, 06.03.1985 - II R 19/84

    Schenkung eines zu errichtenden Gebäudes

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2008 - 9 K 79/05

    Zeitpunkt der Ausführung einer Grundstücksschenkung

  • BFH, 23.06.2015 - II R 52/13

    Zuwendender bei Vollzug eines formunwirksamen Schenkungsversprechens eines

    Grundsätzlich ist Zuwendender derjenige, der Vermögen zugunsten eines anderen hingibt, also die steuerbare Zuwendung aus seinem Vermögen erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 II R 32/08, BFH/NV 2010, 893, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.2020 - II R 34/17

    Erwerb eines Geschäftsanteils durch Pooltreuhänder - Schenkungsteuer im

    Der "Wille zur Unentgeltlichkeit" liegt vor, wenn und soweit der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zu der Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet zu sein noch dafür eine mit seiner Leistung in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende (gleichwertige) Gegenleistung zu erhalten (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2009 - II R 32/08, BFH/NV 2010, 893, unter II.3.a).
  • BFH, 30.01.2013 - II R 38/11

    Verzicht eines Gesellschafters einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes

    a) Erforderlich hierfür ist eine Vermögensverschiebung, d.h. eine Vermögensminderung auf der Seite des Schenkers und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Bedachten (BFH-Urteile vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258; vom 9. Juli 2009 II R 47/07, BFHE 226, 399, BStBl II 2010, 74; vom 28. Oktober 2009 II R 32/08, BFH/NV 2010, 893, Rz 11; vom 9. Dezember 2009 II R 28/08, BFHE 228, 169, BStBl II 2010, 566, Rz 9; vom 27. Oktober 2010 II R 37/09, BFHE 231, 223, BStBl II 2011, 134, Rz 17, und vom 15. Dezember 2010 II R 41/08, BFHE 232, 210, BStBl II 2011, 363, Rz 9).
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