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   BFH, 26.07.2017 - II R 33/15   

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https://dejure.org/2017,41872
BFH, 26.07.2017 - II R 33/15 (https://dejure.org/2017,41872)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2017 - II R 33/15 (https://dejure.org/2017,41872)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - II R 33/15 (https://dejure.org/2017,41872)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, BGB § 535 Abs 1 S 2
    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit

  • Bundesfinanzhof

    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997, § 535 Abs 1 S 2 BGB
    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit

  • IWW

    § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, § ... 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG, § 12 Abs. 5, 6 ErbStG, § 535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 10 ErbStG, § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 12 ErbStG, § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG, § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, § 11 ErbStG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 38 der Abgabenordnung, § 24 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; BGB § 535 Abs. 1 S. 2
    Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden sind keine Nachlassverbindlichkeiten, wenn diese erst nach dem Tod des Erblassers in Erscheinung treten

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Aufwendungen zur Beseitigung von erst nach dem Versterben des Erblassers in Erscheinung getretenen Schäden an geerbten Gegenständen als Nachlassverbindlichkeit

  • Betriebs-Berater

    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit

  • rewis.io

    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Reparaturaufwendungen für Schäden am geerbten Gebäude sind keine Nachlassverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1
    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1
    Berücksichtigung von Aufwendungen zur Beseitigung von erst nach dem Versterben des Erblassers in Erscheinung getretenen Schäden an geerbten Gegenständen als Nachlassverbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de

    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit bei nach Erbfall aufgetretenem Gebäudeschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nach dem Erbfall aufgetretene Gebäudeschaden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden: kein Abzug der Reparaturaufwendungen ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geerbtes Gebäude: Mindern Schäden die Erbschaftssteuer?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geerbtes Gebäude: Mindern Schäden die Erbschaftsteuer?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an geerbten Gebäuden, deren Ursache vom Erblasser gesetzt wurde, sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des ErbStG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH zum nach Erbfall in Erscheinung getretenen und vom Erblasser verursachten Gebäudeschaden: Keine steuerlicher Abzug von Reparaturkosten als Nachlassverbindlichkeiten - Steuerlicher Abzug nur bei bestehender Pflicht zur Schadensbeseitigung zu Lebzeiten des Erblassers

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1
    Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Schaden, Entstehung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 259, 119
  • NJW-RR 2018, 11
  • FamRZ 2018, 70
  • BB 2017, 2854
  • DB 2017, 2785
  • BStBl II 2018, 203
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.07.2012 - II R 15/11

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als

    Auszug aus BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
    bb) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 4. Juli 2012 II R 15/11 (BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790).

    Entscheidend für einen solchen Abzug ist dabei, dass der Erblasser in eigener Person und nicht etwa der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger steuerrelevante Tatbestände verwirklicht hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 15) und bereits im Todeszeitpunkt feststeht, dass mit Ablauf des Veranlagungszeitraums die Steuerschuld kraft Gesetzes entstehen wird (gesetzliches Schuldverhältnis, § 38 der Abgabenordnung).

    Obwohl der Erblasser die Grundlage für den Zufluss von Einnahmen gesetzt hat, wird der Steuertatbestand in diesen Fällen erst mit dem Zufluss der Einnahmen durch den Erben als Steuerpflichtigen verwirklicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 22).

  • BFH, 11.07.1990 - II R 153/87

    Bestehen von Erblasserschulden

    Auszug aus BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn schon zu Lebzeiten des Erblassers eine öffentlich-rechtliche oder eine privatrechtliche Verpflichtung (etwa gegenüber einem Mieter aus § 535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zur Mängel- oder Schadensbeseitigung bestand (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1990 II R 153/87, BFH/NV 1991, 97, und BFH-Beschluss vom 19. Februar 2009 II B 132/08, BFH/NV 2009, 966, unter II.1.c).

    Dabei setzt das Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung für Zwecke der Erbschaftsteuer den Erlass einer rechtsverbindlichen, behördlichen Anordnung gegen den Erblasser voraus (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 97).

    Im Übrigen können --etwa aufgrund eines aufgestauten Reparaturaufwands bedingte-- Wertminderungen eines Gebäudes allenfalls bei der Grundstücksbewertung und nicht im Verfahren über die Erbschaftsteuerfestsetzung berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 97; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 10 Rz 157; Jüptner, in Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, 6. Auflage § 10 Rz 144; Weinmann in Moench/Weinmann, a.a.O., § 10 ErbStG Rz 52; Jochum in Wilms/Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 10 Rz 128).

  • FG Münster, 30.04.2015 - 3 K 900/13

    Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens stellen keine

    Auszug aus BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. April 2015  3 K 900/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1465 veröffentlicht.

  • BFH, 19.02.2009 - II B 132/08

    Erwerb eines Grundstücks mit abbruchreifem Gebäude und Müllablagerung -

    Auszug aus BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn schon zu Lebzeiten des Erblassers eine öffentlich-rechtliche oder eine privatrechtliche Verpflichtung (etwa gegenüber einem Mieter aus § 535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zur Mängel- oder Schadensbeseitigung bestand (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1990 II R 153/87, BFH/NV 1991, 97, und BFH-Beschluss vom 19. Februar 2009 II B 132/08, BFH/NV 2009, 966, unter II.1.c).

    Das Stichtagsprinzip schränkt das Bereicherungsprinzip insoweit ein (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 966, unter II.1.c).

  • BFH, 28.10.2015 - II R 46/13

    Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im

    Auszug aus BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
    cc) Auf das Erfordernis einer wirtschaftlichen Belastung des Erblassers im Todeszeitpunkt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2015 II R 46/13, BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 13) kommt es daher bei Schäden, die erst nach dem Tod des Erblassers in Erscheinung treten, nicht an.
  • BFH, 02.03.2006 - II R 57/04

    ErbSt: Tod des Erblassers durch Brandunfall, Wertermittlung

    Auszug aus BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
    Spätere Ereignisse, die den Wert des Vermögensanfalls erhöhen oder vermindern, können sich erbschaftsteuerrechtlich grundsätzlich nicht auswirken (sog. Stichtagsprinzip, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. März 2006 II R 57/04, BFH/NV 2006, 1480).
  • BFH, 11.07.2019 - II R 4/17

    Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit

    Öffentlich-rechtliche Pflichten, z.B. zur Beseitigung von Mängeln an geerbten Gebäuden, stellen nur dann Erblasserschulden dar, wenn bereits eine entsprechende rechtsverbindliche, behördliche Anordnung gegen den Erblasser erlassen worden war (BFH-Urteil vom 26.07.2017 - II R 33/15, BFHE 259, 119, BStBl II 2018, 203, Rz 11).
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