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   BFH, 26.02.2014 - II R 36/12   

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https://dejure.org/2014,7692
BFH, 26.02.2014 - II R 36/12 (https://dejure.org/2014,7692)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2014 - II R 36/12 (https://dejure.org/2014,7692)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - II R 36/12 (https://dejure.org/2014,7692)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

  • openjur.de

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 12 Abs 5 S 2, ErbStG § 13a Abs 5 Nr 1, BewG § 109 Abs 1, BewG § 109a
    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

  • Bundesfinanzhof

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 5 S 2 ErbStG 1997, § 13a Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997 vom 29.12.2003, § 109 Abs 1 BewG 1991 vom 29.10.1997, § 109a BewG 1991
    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG §§ 12 Abs. 5, 13a Abs. 5 Nr. 1
    Nachträglicher Wegfall der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen

  • cpm-steuerberater.de

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

  • Betriebs-Berater

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

  • rewis.io

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens wegen Übertragung von Geschäftsanteilen zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen

  • datenbank.nwb.de

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gem. § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nachträgliche Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens in der Erbschaftssteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbindlichkeiten in der erbschaftsteuerlichen Bewertung des Betriebsvermögens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachträglicher Wegfall einer Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens wegen Übertragung von Geschäftsanteilen zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gem. § 13a Abs. 5 Nr. 1 S. 1 ErbStG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Steuerbefreiung nach dem ErbStG unabhängig davon, aus welchen Gründen das Betriebsvermögen veräußert wurde

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Erbschaft-steuerbegünstigung bei Hinzu-erwerb eines Kommandit-anteils und anschließender Veräußerung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Wegfall der erbschaftsteuerlichen Begünstigung des Betriebsvermögens

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anteiliger Wegfall der erbschaftsteuerlichen Vergünstigung für Betriebsvermögen bei Teilveräußerung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wegfall der Steuerbefreiung nach dem ErbStG unabhängig davon, aus welchen Gründen das Betriebsvermögen veräußert wurde

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1045
  • DB 2014, 999
  • BStBl II 2014, 581
  • NZG 2014, 874
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.06.2012 - III R 86/09

    Hinzurechnung einer ausländischen Familienleistung - Änderungsbescheid im

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos und aufzuheben (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2012 III R 86/09, BFHE 238, 68, Rz 8, BStBl II 2013, 855, und vom 16. Januar 2013 II R 66/11, BFHE 240, 191, Rz 12, jeweils m.w.N.).

    Dies ändert aber nichts daran, dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen die Grundlage für die Entscheidung des BFH bilden; da das finanzgerichtliche Verfahren nicht an einem Verfahrensmangel leidet, fallen die Feststellungen durch die Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils nämlich nicht weg (BFH-Urteile in BFHE 238, 68, Rz 9, BStBl II 2013, 855, und in BFHE 240, 191, Rz 13, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 11.11.2009 - II R 63/08

    Keine teleologische Reduktion des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG bei Überentnahmen zur

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
    § 13a Abs. 5 ErbStG ist nicht im Wege einer teleologischen Reduktion auf die Fälle zu beschränken, in denen die Veräußerung freiwillig erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 2007 II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321, für den Fall der zwangsweisen Betriebsaufgabe durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens, und vom 11. November 2009 II R 63/08, BFHE 227, 369, BStBl II 2010, 305, zu Überentnahmen zur Schenkungsteuertilgung).

    Dies wäre vom verfassungsrechtlich zulässigen Differenzierungsgrund "Schutz der Betriebe" nicht mehr gedeckt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 227, 369, BStBl II 2010, 305).

  • BFH, 16.01.2013 - II R 66/11

    Unmittelbarer Gesellschafterwechsel bei Übertragung der Beteiligung an einer

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos und aufzuheben (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2012 III R 86/09, BFHE 238, 68, Rz 8, BStBl II 2013, 855, und vom 16. Januar 2013 II R 66/11, BFHE 240, 191, Rz 12, jeweils m.w.N.).

    Dies ändert aber nichts daran, dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen die Grundlage für die Entscheidung des BFH bilden; da das finanzgerichtliche Verfahren nicht an einem Verfahrensmangel leidet, fallen die Feststellungen durch die Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils nämlich nicht weg (BFH-Urteile in BFHE 238, 68, Rz 9, BStBl II 2013, 855, und in BFHE 240, 191, Rz 13, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 17.03.2010 - II R 3/09

    Anwendbarkeit des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG a. F. bei zwangsweiser Veräußerung

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
    Durch § 13a ErbStG soll nämlich nur erreicht werden, dass eine Betriebsfortführung durch den Erwerber nicht aus Gründen der Erbschaftsteuerbelastung scheitert (BFH-Urteil vom 17. März 2010 II R 3/09, BFHE 229, 369, BStBl II 2010, 749).
  • BFH, 25.10.2000 - II R 58/98

    Abhängigkeit der Vermögensaufstellung von der Steuerbilanz

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
    Denn diese Bindung gilt nicht für die Erbschaftsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 2000 II R 58/98, BFHE 194, 238, BStBl II 2001, 92, unter II.1.a).
  • BFH, 11.03.2008 - II R 84/05

    Bindung der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanz

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
    Die Rechtsprechung des BFH, nach der die Bindung der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanz unabhängig davon erfolgt, ob die Bilanzansätze nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen zutreffend sind (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 2008 II R 84/05, BFH/NV 2008, 1454, m.w.N.), steht dem nicht entgegen.
  • BFH, 21.03.2007 - II R 19/06

    Erbschaft-/Schenkungsteuer: BV-Freibetrag, GmbH-Anteil, Insolvenzverfahren

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
    § 13a Abs. 5 ErbStG ist nicht im Wege einer teleologischen Reduktion auf die Fälle zu beschränken, in denen die Veräußerung freiwillig erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 2007 II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321, für den Fall der zwangsweisen Betriebsaufgabe durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens, und vom 11. November 2009 II R 63/08, BFHE 227, 369, BStBl II 2010, 305, zu Überentnahmen zur Schenkungsteuertilgung).
  • BFH, 17.11.2010 - I R 83/09

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
    Die Feststellungen des FG im Urteil reichen nicht aus, um prüfen zu können, ob die Klägerin die Rückkaufverpflichtung aus einem Leasinggeschäft, die pauschale Rückstellung für Rückkaufverpflichtungen aus anderen Leasinggeschäften und die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen (zur Passivierung der Rückkaufverpflichtung vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705, und vom 17. November 2010 I R 83/09, BFHE 232, 80, BStBl II 2011, 812) dem Grunde und der Höhe nach in der auf den 30. März 2004 zu erstellenden Zwischenbilanz hätte bilden können oder müssen.
  • BFH, 16.06.1999 - II R 24/98

    Bestandsidentität zwischen Steuerbilanz und Vermögensaufstellung

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
    Unter Hinweis auf das zur Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens ergangene BFH-Urteil vom 16. Juni 1999 II R 24/98 (BFH/NV 2000, 10) lehnte es den Ansatz der von der Klägerin geltend gemachten Rückstellungen allein deshalb ab, weil die Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht in der Steuerbilanz gebildet worden waren.
  • BFH, 23.02.2010 - II R 42/08

    Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines Kommanditanteils auf einen anderen

    Auszug aus BFH, 26.02.2014 - II R 36/12
    c) Ist der Erwerber bereits vor dem nach § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ErbStG begünstigten Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft als Gesellschafter beteiligt gewesen, geht der erworbene Anteil in einer einheitlichen Mitgliedschaft mit der bisherigen Beteiligung des Erwerbers auf (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2010 II R 42/08, BFHE 228, 184, BStBl II 2010, 555).
  • BFH, 05.05.2010 - II R 16/08

    Erbschaftsteuerrechtliche Folgen einer Pensionszusage an eine

  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

  • FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10

    Begünstigtes Vermögen, schädliche Verfügung, Differenzierung zwischen originären

  • BFH, 22.07.2015 - II R 12/14

    Verbindlichkeiten aus Pflichtteil und Zugewinnausgleich des überlebenden

    Die Steuervergünstigungen fallen unabhängig davon weg, aus welchen Gründen der Mitunternehmeranteil veräußert wird und ob die Veräußerung freiwillig oder unfreiwillig erfolgt, und somit auch dann, wenn der Erwerber den Mitunternehmeranteil zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen oder sonstigen Nachlassverbindlichkeiten auf den Gläubiger überträgt (BFH-Urteil vom 26. Februar 2014 II R 36/12, BFHE 244, 449, BStBl II 2014, 581).
  • FG Hessen, 19.11.2013 - 1 K 3364/10

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einen Pflichtteilsberechtigten zum

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung und im Hinblick auf die derzeit beim BFH unter den Aktenzeichen II R 36/12 und II R 21/13 anhängigen Revisionsverfahren zugelassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
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