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   BFH, 25.10.1995 - II R 45/92   

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BFH, 25.10.1995 - II R 45/92 (https://dejure.org/1995,771)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1995 - II R 45/92 (https://dejure.org/1995,771)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - II R 45/92 (https://dejure.org/1995,771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 459
  • NJW 1996, 3296 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 515
  • FamRZ 1996, 800
  • BB 1996, 252
  • BB 1996, 40
  • DB 1996, 1388
  • BStBl II 1996, 11
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.02.1992 - X R 121/88

    Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - II R 45/92
    ccc) Auch die zur Abziehbarkeit von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ergangene Rechtsprechung des BFH (vgl. etwa BFH-Urteile vom 10. April 1984 VIII R 134/81, BFHE 141, 308, 310, BStBl II 1984, 705, und vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468 m. w. N.) vermag die Auffassung des FG nicht zu rechtfertigen.

    Zwar wird in der Ertragsteuerrechtsprechung des BFH angenommen, daß die Gestaltungen, bei denen Kindern Geldbeträge zugewendet werden, die sie umgehend wieder als Darlehen zurückzugewähren haben, auf einen erst zukünftigen Vermögenstransfer angelegt seien und den Kindern deswegen nicht selbst und gegenwärtig Kapital zur Nutzung überlassen werde (BFH in BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468; a. A. BFH-Urteil vom 20. März 1987 III R 197/83, BFHE 149, 464, BStBl II 1988, 603).

  • BFH, 13.10.1993 - II R 92/91

    Nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden bei Schenkungen über eine

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - II R 45/92
    Von einer solchen könnte nur die Rede sein, wenn der Empfänger lediglich Durchgangs- oder Mittelsperson ist und das Erhaltene sogleich an einen Dritten weitergeben muß, ohne daß ihm eine Bereicherung verbleibt (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BFHE 172, 520, BStBl II 1994, 128).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 290/82

    Steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen nach

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - II R 45/92
    Aus diesem Grunde hat der BFH im Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82 (BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391) zur Auslegung von § 4 Abs. 4 und § 12 EStG entschieden, daß eine langfristige Kapitalhingabe ohne Bestellung von Sicherheiten bei Darlehensverträgen zwischen Fremden unüblich sei und deshalb das Fehlen solcher Sicherheiten der einkommensteuerrechtlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen entgegenstehe.
  • BFH, 28.09.1962 - III 242/60 U

    Veranlagung des beschränkt abgabepflichtigen Erben zur Vermögensabgabe

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - II R 45/92
    Dieser Zusammenhang ist insbesondere dann zu bejahen, wenn die Schuld zum Erwerb, zur Sicherung oder zur Erhaltung des inländischen Grundvermögens eingegangen worden ist (BFH-Urteil vom 28. September 1962 III 242/60 U, BFHE 75, 738, BStBl III 1962, 535).
  • BFH, 10.04.1984 - VIII R 134/81

    Schenkung mit anschließendem Darlehen oder Schenkungsversprechen.

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - II R 45/92
    ccc) Auch die zur Abziehbarkeit von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ergangene Rechtsprechung des BFH (vgl. etwa BFH-Urteile vom 10. April 1984 VIII R 134/81, BFHE 141, 308, 310, BStBl II 1984, 705, und vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468 m. w. N.) vermag die Auffassung des FG nicht zu rechtfertigen.
  • BFH, 19.02.1982 - III R 108/80

    Kein wirtschaftlicher Zusammenhang einer Leibrentenverpflichtung mit dem

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - II R 45/92
    aa) Der für einen Schuldenabzug geforderte wirtschaftliche Zusammenhang zwischen einem Vermögensgegenstand und einer Schuld oder einer Last setzt voraus, daß die Entstehung der Verbindlichkeit ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die diesen Vermögensgegenstand betreffen (BFH-Urteil vom 19. Februar 1982 III R 108/80, BFHE 135, 338, BStBl II 1982, 449; Kapp/Ebeling, Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 11. Aufl., § 2 Rdnr. 46).
  • BFH, 20.03.1987 - III R 197/83

    Schuldzinsen aus schenkweise begründeten Darlehensverhältnissen zwischen Eltern

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - II R 45/92
    Zwar wird in der Ertragsteuerrechtsprechung des BFH angenommen, daß die Gestaltungen, bei denen Kindern Geldbeträge zugewendet werden, die sie umgehend wieder als Darlehen zurückzugewähren haben, auf einen erst zukünftigen Vermögenstransfer angelegt seien und den Kindern deswegen nicht selbst und gegenwärtig Kapital zur Nutzung überlassen werde (BFH in BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468; a. A. BFH-Urteil vom 20. März 1987 III R 197/83, BFHE 149, 464, BStBl II 1988, 603).
  • BFH, 06.03.2013 - II R 55/11

    Verwendung einer Zugmaschine i. S. von § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei

    Handelt es sich nicht um einen solchen Betrieb, ist der Tatbestand der Befreiungsvorschrift auch bei Einsatz des Fahrzeugs "wie von einem Landwirt" nicht erfüllt (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 II R 45/92, BFHE 178, 459, BStBl II 1996, 11).
  • FG München, 22.04.1996 - 11 K 544/94

    ESt/VermSt: Anerkennungsvoraussetzungen eines partiarischen Darlehens unter nahen

    Hierbei handelt es sich um eine Beurteilung der wirtschaftlichen Gegebenheiten (BFH-Urteil in BFHE 167, 119 , BStBl II 1992, 468 ), die unabhängig von ggf. bürgerlich-rechtlich wirksam entstandenen Vertragsansprüchen für das Ertragsteuerrecht Geltung beansprucht (vgl. zu dieser Unterscheidung insbesondere BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 II R 45/92, BFHE 178, 459 , BStBl II 1996, 11 , unter II. 2. d bb ccc).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil in BFHE 178, 459 , BStBl II 1996, 11 ) sind für die Frage, ob Rückzahlungsansprüche aus zwischen dem Erblasser und seinen Kindern vereinbarten Darlehen erbschaftsteuerrechtlich als Nachlaßverbindlichkeiten geltend gemacht werden können, die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze des sog. Fremdvergleichs bei Darlehensvertragen zwischen nahen Angehörigen nicht entsprechend anwendbar.

    Der Sohn des Klägers hat das Darlehen gewährt, indem er den geschenkten Betrag von 90.000 DM von seinem Konto auf ein Konto des Klägers überwiesen hat (BFH-Urteil in BFHE 178, 459 , BStBl II 1996, 11 , unter II. 2. c aa).

    Eine lediglich symbolische, bloß formale Vermögensmehrung liegt in einem solchen Fall nicht vor (BFH-Urteil in BFHE 178, 459 , BStBl II 1996, 11 , unter II. 2. d bb).

  • BFH, 06.07.2005 - II R 34/03

    Berechnung des Stundungsbetrages nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG bei Zuwendung

    Dagegen reicht es nicht aus, wenn lediglich ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Schuld und Vermögensgegenstand besteht (BFH-Urteile vom 28. September 1962 III 242/60 U, BFHE 75, 738, BStBl III 1962, 535, sowie vom 25. Oktober 1995 II R 45/92, BFHE 178, 459, BStBl II 1996, 11, unter II. 3.).
  • BFH, 28.05.1997 - II B 3/96

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Kläger zitieren zwar das Senatsurteil vom 25. Oktober 1995 II R 45/92 (BFHE 178, 459 [BFH 25.10.1995 - II R 45/92], BStBl II 1996, 10) mit seiner Aussage, daß die im Einkommensteuerrecht anerkannten Grundsätze des sog. Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht entsprechend anwendbar seien.

    Mit diesen Ausführungen in der Art einer Revisionsbegründung wird jedoch nicht schlüssig dargelegt, daß das FG im Gegensatz zur Senatsentscheidung in BFHE 178, 459 [BFH 25.10.1995 - II R 45/92], BStBl II 1996, 10 die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze des sog. Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen auch im Schenkungsteuerrecht entsprechend angewandt habe.

    Im Hinblick auf das von den Klägern zitierte Senatsurteil in BFHE 178, 459 [BFH 25.10.1995 - II R 45/92], BStBl II 1996, 10, wonach die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze des sog. Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen nicht entsprechend anwendbar sind, hätten die Kläger darlegen müssen, warum trotz dieser Entscheidung noch Bedarf bestehen soll, im Interesse der Allgemeinheit die von ihnen aufgeworfene Rechtsfrage des Fremdvergleichs im Schenkungsteuerrecht durch eine höchstrichterliche Entscheidung klären zu lassen.

  • BFH, 21.12.2004 - II B 7/04

    Anforderungen an Divergenzrüge

    Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision macht der Kläger geltend, das FG sei vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 1995 II R 45/92 (BFHE 178, 459, BStBl II 1996, 11) abgewichen.

    Der Kläger hat zwar den das BFH-Urteil in BFHE 178, 459, BStBl II 1996, 11 tragenden Rechtssatz herausgestellt, dass für die Frage, ob Rückzahlungsansprüche aus zwischen dem Erblasser und seinen Kindern vereinbarten Darlehen erbschaftsteuerrechtlich als Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden können, die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze des sog. Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen nicht entsprechend anwendbar sind.

  • FG Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 9 K 276/93

    Kein Wohnsitz im Inland trotz der regelmäßigen bis zu sechswöchigen Nutzung einer

    Dagegen reicht es nicht aus, wenn lediglich ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Schuld und Vermögensgegenstand besteht (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 II R 45/92, BStBl II 1996, 11 , zu II. 3. a) aa).
  • FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 4 K 2649/01

    Schenkung; Nießbrauchsvorbehalt; Stundung; Erbschafsteuer-Stundung; Kapitalwert;

    Der für einen Schuldenabzug geforderte wirtschaftliche Zusammenhang zwischen einem Vermögensgegenstand und einer Schuld oder einer Last setzt voraus, dass die Entstehung der Verbindlichkeit ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die diesen Vermögensgegenstand betreffen (BFH, Urteil vom 25. Oktober 1995 - II R 45/92 - BStBl 1996 II, 11 (15) m.w.N.).
  • FG München, 13.04.2005 - 4 K 4430/01

    Anerkennung eines Darlehens an Verlobte; Verzicht auf vereinbarte Miete;

    Der Senat schließt sich insoweit dem BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 II R 45/92, BStBl II 1996, 11 an.
  • BFH, 15.09.2004 - II B 63/03

    Fremdvergleichgrundsätze im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht anwendbar

    Insbesondere ist der Kläger nicht auf das vom FG zutreffend herangezogene BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 II R 45/92 (BFHE 178, 459, BStBl II 1996, 11) eingegangen, wonach die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze des sog. Fremdvergleichs im Erbschaftsteuerrecht nicht entsprechend anwendbar sind.
  • FG Hessen, 29.10.2020 - 5 K 793/20

    Gewährung der Befreiung einer Zugmaschine von der Kraftfahrzeugsteuer

    Handelt es sich nicht um einen solchen Betrieb, ist der Tatbestand der Befreiungsvorschrift auch bei Einsatz des Fahrzeugs "wie von einem Landwirt" nicht erfüllt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25.10.1995 - II R 45/92, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 11; Urteil vom 06.03.2013 - II R 55/11, BStBl. II 2013, 518).
  • BFH, 06.02.2003 - X B 153/01

    Schenkung und Darlehen zwischen nahen Angehörigen

  • FG Niedersachsen, 10.09.2015 - 14 K 48/14

    Kraftfahrzeugsteuerpflichtigkeit des Betreibers eines gewerblich genutzten

  • BFH, 25.10.2007 - VII B 293/06

    Sachaufklärungsrüge; Divergenz

  • FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 3 K 209/97

    Abziehbarkeit eines behaupteten Erstattungsanspruchs des überlebenden Ehegatten

  • FG München, 22.09.2008 - 4 K 2749/06

    Kein Abzug eines von einem früheren Erbfall herrührenden, nicht ernsthaft geltend

  • FG Nürnberg, 24.06.2004 - IV 192/03

    Schenkungsteuer - Überhöhte Gehaltszahlungen an den Ehemann als freigebige

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 2085/01

    Zur anteiligen Kürzung des als Nachlassverbindlichkeit geltend gemachten

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.02.2000 - 4 K 3374/98

    Schenkungsteuerpflicht bei Umsatztantiemen

  • FG Hamburg, 28.09.2023 - 3 K 124/21

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Poolvereinbarung - Aufhebung der

  • FG München, 11.11.1997 - 2 K 4199/96
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