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   BFH, 15.06.2016 - II R 51/14   

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https://dejure.org/2016,33943
BFH, 15.06.2016 - II R 51/14 (https://dejure.org/2016,33943)
BFH, Entscheidung vom 15.06.2016 - II R 51/14 (https://dejure.org/2016,33943)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - II R 51/14 (https://dejure.org/2016,33943)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 1 S 2, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 21, BGB § 1922, BGB § 1967 Abs 2
    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

  • Bundesfinanzhof

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 Nr 4 ErbStG 1997, § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 1 S 2 ErbStG 1997, § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997, § 21 ErbStG 1997
    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

  • IWW

    § 21 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergese... tzes, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 21 ErbStG, § 118 Abs. 2 FGO, Art. 11 Abs. 3 Buchst. b DBA USA, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a DBA USA, Art. 11 Abs. 4 DBA USA, § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 3 ErbStG, § 12 ErbStG, § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG, § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG, § 1967 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), § 1967 Abs. 2 BGB, § 16 ErbStG, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlten Quellensteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer; Abziehbarkeit der einbehaltenen Quellensteuer als Nachlassverbindlichkeit

  • Betriebs-Berater

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

  • rewis.io

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

  • rechtsportal.de

    Anrechnung der vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlten Quellensteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der ErbSt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bezugsrecht bei der Lebensversicherung, Nachlassverbindlichkeiten - und die Erbschaftsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die in den USA gezahlte Quellensteuer auf Versicherungsleistungen - und die Erbschaftsteuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung in den USA gezahlter Quellensteuer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    US-Quellensteuer als Nachlassverbindlichkeit abziehbar

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 21 Abs 1 S 1, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1
    Erbschaftsteuer, Doppelbesteuerung, Anrechnung, Ausland, Nachlassverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 255, 85
  • FamRZ 2016, 2013
  • BB 2016, 2581
  • BB 2017, 35
  • DB 2016, 2459
  • BStBl II 2018, 194
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 17.02.2010 - II R 23/09

    Kein Abzug der auf geerbten Forderungen ruhenden latenten Einkommensteuerlast des

    Auszug aus BFH, 15.06.2016 - II R 51/14
    Die Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 17. Februar 2010 II R 23/09 (BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641).

    Danach ist die beim Erbfall (latent) auf einer Zinsforderung ruhende Einkommensteuerlast des Erben weder bei der Bewertung noch als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen, wenn der Erblasser zu seinen Lebzeiten eine Ursache für diese Einkünfte gesetzt hat (BFH-Urteil in BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641, Rz 15).

    Die endgültige Einkommensteuerschuld bemisst sich dabei zumindest nach der für die Entscheidung maßgeblichen Rechtslage vor Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912) nach den persönlichen Verhältnissen und den sonstigen Einkünften des steuerpflichtigen Erben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641, Rz 11).

  • BFH, 04.07.2012 - II R 15/11

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als

    Auszug aus BFH, 15.06.2016 - II R 51/14
    Aus dem Begriff "herrühren" ergibt sich, dass die Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein müssen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 7. Juni 1991 V ZR 214/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 2558, m.w.N; BFH-Urteil vom 4. Juli 2012 II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 14).

    Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB sind auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (vgl. BGH-Urteil in NJW 1991, 2558; BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 14).

    Insoweit gilt nichts anderes als beim Abzug von --nach dem Tod des Erblassers gegen den Erben festgesetzten-- Steuerschulden des Erblassers (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 15, und vom 28. Oktober 2015 II R 46/13, BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 12).

  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 214/89

    Eintritt der Bedürftigkeit nach dem Tod des Beschenkten

    Auszug aus BFH, 15.06.2016 - II R 51/14
    Aus dem Begriff "herrühren" ergibt sich, dass die Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein müssen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 7. Juni 1991 V ZR 214/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 2558, m.w.N; BFH-Urteil vom 4. Juli 2012 II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 14).

    Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB sind auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (vgl. BGH-Urteil in NJW 1991, 2558; BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 14).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2013 - 2 K 1477/12

    Weder Anrechnung noch Abzug ausländischer Steuer bei der Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 15.06.2016 - II R 51/14
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. November 2013  2 K 1477/12 aufgehoben.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 2057 veröffentlicht.

  • BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von

    Auszug aus BFH, 15.06.2016 - II R 51/14
    In einem solchen Fall ist es aus Vereinfachungsgründen gerechtfertigt, bei der Bemessung der Erbschaftsteuer die zum Todeszeitpunkt noch nicht fälligen Zinsansprüche mit ihrem Nennwert, mithin ohne Berücksichtigung ihrer späteren Belastung durch Einkommensteuer anzusetzen (Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2015  1 BvR 1432/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 695).
  • BFH, 20.10.2010 - I R 117/08

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen

    Auszug aus BFH, 15.06.2016 - II R 51/14
    c) Ausgehend von diesen Feststellungen, an die der BFH i.S. des § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 I R 117/08, BFHE 232, 15, Rz 17; vgl. Seer in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 118 FGO Rz 26), kann die dem Kläger belastete ausländische Quellensteuer nicht auf die Erbschaftsteuer angerechnet werden, denn die "Federal Income Tax Withheld" entspricht nicht der deutschen Erbschaftsteuer.
  • BFH, 26.04.1995 - II R 13/92

    Kanadische capital gains tax ist nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 15.06.2016 - II R 51/14
    Dazu muss durch sie der Wert des Nachlassvermögens im Sinn einer auf der Nachlassmasse als solcher liegenden Nachlasssteuer oder der Erbanfall, also die Bereicherung beim einzelnen Erben, erfasst werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1995 II R 13/92, BFHE 177, 492, BStBl II 1995, 540).
  • BFH, 17.05.2000 - II B 72/99

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten bei Beweiswürdigung?

    Auszug aus BFH, 15.06.2016 - II R 51/14
    Soweit der Senat zu einem anderen Sachverhalt die Auffassung vertreten hat, dass ein Erwerb nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG durch eine Person, die nicht Erbe geworden ist, nicht um Erblasserschulden i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG gemindert werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2000 II B 72/99, BFH/NV 2001, 39), wird daran nicht mehr festgehalten.
  • BFH, 18.09.2013 - II R 29/11

    Teilweise Rückzahlung des von einem Ehegatten gezahlten Einmalbeitrags für eine

    Auszug aus BFH, 15.06.2016 - II R 51/14
    Daher verlangt auch der Erwerb i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG eine objektive Bereicherung des Dritten, die aus dem Vermögen des Erblassers herrührt (BFH-Urteile vom 13. Mai 1998 II R 60/95 BFH/NV 1998, 1485, und vom 18. September 2013 II R 29/11, BFHE 243, 385, BStBl II 2014, 261, Rz 10).
  • BFH, 13.05.1998 - II R 60/95

    Erwerb von Todes wegen bei Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BFH, 15.06.2016 - II R 51/14
    Daher verlangt auch der Erwerb i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG eine objektive Bereicherung des Dritten, die aus dem Vermögen des Erblassers herrührt (BFH-Urteile vom 13. Mai 1998 II R 60/95 BFH/NV 1998, 1485, und vom 18. September 2013 II R 29/11, BFHE 243, 385, BStBl II 2014, 261, Rz 10).
  • BFH, 28.10.2015 - II R 46/13

    Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im

  • BFH, 22.01.2020 - II R 41/17

    Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten

    Als Bereicherung gilt in den Fällen des § 3 ErbStG der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Wert des gesamten Vermögensanfalls, soweit er der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegt, die nach § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.06.2016 - II R 51/14, BFHE 255, 85, BStBl II 2018, 194, Rz 17).

    Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB sind auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (BFH-Urteil in BFHE 255, 85, BStBl II 2018, 194, Rz 17).

  • BFH, 26.07.2023 - II R 4/21

    Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

    Die Vorschrift ist zwar grundsätzlich auch auf Erwerber, die keine Erben sind, anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 15.06.2016 - II R 51/14, BFHE 255, 85, BStBl II 2018, 194, Rz 19).
  • FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 4 K 1641/15

    Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten i.R.d. Erbschaftssteuer (hier:

    Vom Erblasser herrührende Schulden sind vielmehr auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 15. Juni 2016 II R 51/14, BFHE 255, 85).
  • FG Münster, 02.11.2023 - 3 K 2755/22

    Erbschaftsteuer - Ist vom Erwerb eines gegen eine GmbH gerichteten

    Vom Erblasser herrührende Schulden können auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG sein (BFH-Urteil vom 15.06.2016 II R 51/14, BStBl. II 2018, 194).
  • FG Düsseldorf, 04.05.2022 - 4 K 2501/21

    Anrechnung einer in der Schweiz gezahlten Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer

    a) Die Entsprechungsklausel setzt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) insbesondere voraus, dass die Besteuerung in beiden Staaten sich auf den gleichen Steuergegenstand bezieht (vgl. BFH, Urteile v. 15.6.2016 - II R 51/14, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2018, 194, Rn. 10 ff.; v. 26.4.1995 - II R 13/92, BStBl. II 1995, 540, Rn. 15; v. 6.3.1990 - II R 32/86, BStBl. II 1990, 786, Rn. 14).
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