Rechtsprechung
   BFH, 11.08.1993 - II R 6/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4718
BFH, 11.08.1993 - II R 6/91 (https://dejure.org/1993,4718)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1993 - II R 6/91 (https://dejure.org/1993,4718)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1993 - II R 6/91 (https://dejure.org/1993,4718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Vornahme einer Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes gegenüber einem Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.07.1980 - I R 148/79

    Steuerberater - Steuerbescheide - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BFH, 11.08.1993 - II R 6/91
    Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch in der Regel nicht, wenn weder eine schriftliche Vollmacht des Bevollmächtigten zur Entgegennahme von Steuerbesheiden vorgelegen noch der Steuerpflichtige auf andere Weise zu erkennen gegeben hat, daß er eine Bekanntgabe an den Berater wünscht (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juli 1980 I R 148/79, BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3, und vom 13. März 1991 I R 39/90, BFH/NV 1992, 146).
  • BFH, 08.12.1988 - IV R 24/87

    Bekanntgabe - Unwirksamkeit - Heilung

    Auszug aus BFH, 11.08.1993 - II R 6/91
    Die Erwägungen des BFH-Urteils vom 8. Dezember 1988 IV R 24/87 (BFHE 155, 472, BStBl II 1989, 346) kommen danach nicht in Betracht.
  • BFH, 13.03.1991 - I R 39/90

    Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Körperschaftssteuerbescheides - Zurechnung des

    Auszug aus BFH, 11.08.1993 - II R 6/91
    Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch in der Regel nicht, wenn weder eine schriftliche Vollmacht des Bevollmächtigten zur Entgegennahme von Steuerbesheiden vorgelegen noch der Steuerpflichtige auf andere Weise zu erkennen gegeben hat, daß er eine Bekanntgabe an den Berater wünscht (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juli 1980 I R 148/79, BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3, und vom 13. März 1991 I R 39/90, BFH/NV 1992, 146).
  • BFH, 22.12.1988 - X B 13/88

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Antragauf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BFH, 11.08.1993 - II R 6/91
    Das Lagefinanzamt muß sich dessen Kenntnis nicht zurechnen lassen (vgl. BFH-Beschluß vom 22. Dezember 1988 X B 13/88, BFH/NV 1989, 685).
  • BFH, 28.05.1986 - II R 68/84

    Voraussetzungen für das Versäumen einer Frist ohne Verschulden

    Auszug aus BFH, 11.08.1993 - II R 6/91
    Nach § 110 AO 1977 ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, d.h., wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (Senatsbeschluß vom 28. Mai 1986 II R 68/64, BFH/NV 1987, 306).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056, und vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 51/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis der Antragsfrist nach § 46

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056, und vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95

    Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungsgesellschaften

    Die Rechtsprechung prüft auch bei Steuerberatungs-Gesellschaften das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung anhand der üblichen Beurteilungskriterien (vgl. etwa BFH, Urteil vom 2. Februar 1994 1 R 18/93, BFH/NV 1994, 440).

    Gleichwohl hat der Senat vorliegend keine Bedenken, dem Grundsatz nach die Vorgaben der Rechtsprechung für Gesellschafter-Geschäftsführer entsprechend anzuwenden (so auch BFH, Urteil vom 2. Februar 1994 1 R 18/93, BFH/NV 1994, 440).

  • BFH, 29.11.2006 - VI R 48/05

    Frist für Antragsveranlagung; Wiedereinsetzung

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056; vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • BFH, 04.03.1998 - XI R 44/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist (hier: die Frist zur Einlegung eines Einspruchs, § 355 Abs. 1 AO 1977) einzuhalten ist jemand nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • FG Nürnberg, 08.07.2010 - 7 K 938/09

    Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung - keine Wiedereinsetzung bei

    Die Verhinderung bzw. Fristversäumung ist unverschuldet, wenn die für einen gewissenhaften und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen des Falles zuzumutende Sorgfalt beachtet wurde (BFH-Urteil vom 04.03.1993 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056; BFH II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • BFH, 09.08.2000 - I R 33/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist (hier: die Frist zur Einlegung der Einsprüche) einzuhalten, ist jemand nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • BFH, 13.09.2017 - V B 64/17

    Keine rückwirkende Verlängerung der Frist zur Begründung der

    "Ohne Verschulden" verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2000 I R 33/99, BFH/NV 2001, 410; vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056; vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • FG Münster, 27.04.2023 - 1 K 2091/22

    Verfahrensrecht - Zur Wirksamkeit von Prozesserklärungen, die von einem

    Dass erst mit Schriftsatz vom 26.08.2022 nachgefragt worden sei, sei nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (BFH, Urteile vom VI R 171/75, BFHE 125, 493, BStBl II 1978, 667, Rz. 20; vom 11.08.1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440, Rz. 17; BFH, Beschluss vom 13.09.2017 V B 64/17, BFH/NV 2018, 45, Rz. 10) zu spät gewesen.
  • BFH, 21.12.2000 - VII B 258/00

    Einspruchsfrist - Steueränderungsbescheid - Zoll - Aufhebung des

    Nach § 110 AO 1977 ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, d.h. wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. August 1993 II R 6/91, BFH/NV 1994, 440).
  • FG Münster, 31.08.2023 - 10 K 2110/19

    Verfahrensrecht - Welche Anforderungen sind an einen Wiedereinsetzungsantrag zu

  • FG Köln, 28.04.2010 - 7 K 3373/08

    Versäumen der Einspruchsfrist

  • FG München, 13.06.2022 - 7 K 2347/21

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und § 38 KStG

  • FG Saarland, 08.12.2009 - 2 K 1001/09

    Unzulässigkeit eines Klageantrags wegen Kindergeld - Keine Wiedereinsetzung gem.

  • FG München, 27.11.2007 - 13 K 1456/07

    Rechtmäßigkeit einer aufgrund eines nicht eingelegten Einspruchs ergangenen

  • FG Hamburg, 15.05.2002 - II 279/01

    Auslegungsbedürftigkeit einer Anfechtungsklage gegen Einkommensteuerbescheide

  • FG Niedersachsen, 08.10.1997 - IX 446/90

    Höhe des Verlustabzuges bei Einkommensteuer-Festsetzungen; Zulässigkeit eines

  • FG München, 05.07.1996 - 9 K 3396/95

    Irrtum über das Wesen der Ausschlussfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG

  • FG München, 17.11.1997 - 7 K 2398/97

    Voraussetzungen der Nichtigkeit einer Einspruchsentscheidung; Wirksame

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht