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   BFH, 05.11.1986 - II R 66/84   

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https://dejure.org/1986,5161
BFH, 05.11.1986 - II R 66/84 (https://dejure.org/1986,5161)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1986 - II R 66/84 (https://dejure.org/1986,5161)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1986 - II R 66/84 (https://dejure.org/1986,5161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterwerfung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken der Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.11.1970 - II 76/65

    Kauf eines Grundstücks - Beauftragter - Verpflichtung des Beauftragten -

    Auszug aus BFH, 05.11.1986 - II R 66/84
    Steuerbemessungsgrundlage ist der (gemäß § 670 BGB) zu ersetzende Kaufpreis nebst Auslagen (BFH-Urteil vom 24. November 1970 II R 76/65, BFHE 101, 309, BStBl II 1971, 309).
  • BFH, 07.07.1976 - II R 151/67

    Treuhänder - Veräußerung des erworbenen Grundstücks - Weisung des Treugebers -

    Auszug aus BFH, 05.11.1986 - II R 66/84
    Erwarb der Bauverein die Grundstücke als Treuhänder der Klägerin, dann hatte diese bereits mit dem Erwerb der Grundstücke durch den Bauverein gegen diesen einen Anspruch auf Übereignung der Grundstücke nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB); eine Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG wäre damit zwar nicht verbunden gewesen; denn diese Vorschrift meint nicht (z. B. nach § 667 BGB) gesetzlich entstandene, sondern nur vertraglich geschaffene Grundstücksübereignungsansprüche (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Juli 1976 II R 151/67, BFHE 120, 66, BStBl II 1977, 12, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 26.07.2000 - II R 33/98

    Verwertungsbefugnis i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG 1983

    Dazu zählen bei einem Auftragserwerb der Kaufpreis und alle sonstigen Aufwendungen i.S. des § 670 BGB, die dem Auftragnehmer entstehen, um das Grundstück zu erwerben (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1986 II R 66/84, BFH/NV 1988, 390), nicht aber solche Aufwendungen, die Folge weiterer Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind, wie z.B. eine sich an den Erwerb anschließende Verwaltung des Grundstücks durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber, auch wenn derartige Vereinbarungen --wie im Streitfall-- in derselben Urkunde niedergelegt werden, durch die der Auftrag zum Erwerb des Grundstücks erteilt wird.
  • FG Nürnberg, 02.12.2004 - IV 286/03

    Auswechslung aller Gesellschafter einer nur Grundbesitz haltenden

    In den Fällen des Auftragserwerbs, in denen wie im Streitfall ein Treuhänder im Auftrag eines Treugebers ein Grundstück erwirbt, besteht eine Grunderwerbsteuerpflicht sowohl für den Erwerb durch den Beauftragten (Treuhänder) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG -diese Steuer wurde mit Bescheid vom 16.11.1987 festgesetzt- als auch für die Übertragung des Grundstücks durch den Beauftragten an den Treugeber in Erfüllung des dem Auftraggeber zustehenden Eigentumsverschaffungsanspruchs; diese letztgenannte Grundstücksübertragung erfolgt in Erfüllung des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB und unterliegt regelmäßig der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG (vgl. BFH-Urteil vom 05.11.1986 II R 66/84 , BFH/NV 1988, 390).

    Denn in beiden Fällen handelt es sich um die Auflösung des Treuhandverhältnisses und - falls nicht wie im Streitfall Gesellschaftsanteile übergehen bzw. übertragen werden - die in Erfüllung der Herausgabepflicht nach § 667 BGB gemäß dem Treuhand vertrag grunderwerbsteuerrechtlich erforderliche Auflassung der Grundstücksanteile, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt (vgl. BFH-Urteil vom 05.11.1986 II R 66/84 , BFH/NV 1988, 390).

  • BFH, 14.05.2003 - II B 70/02

    Doppelte Grunderwerbsteuer bei Auftragserwerb

    Im Fall des Auftragserwerbs besteht eine Grunderwerbsteuerpflicht sowohl für den Erwerb durch den Beauftragten (Treuhänder) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG als auch für die --in Erfüllung des dem Auftraggeber (Treugeber) zustehenden Eigentumsverschaffungsanspruchs erfolgende-- Auflassung des Grundstücks durch den Beauftragten (Treuhänder) an den Auftraggeber (Treugeber) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG (BFH-Urteil vom 5. November 1986 II R 66/84, BFH/NV 1988, 390).
  • BFH, 31.08.1994 - II R 108/91

    Grunderwerbsteuer bei sogenanntem Auftragserwerb

    Gegenleistung und damit Steuerbemessungsgrundlage sind sowohl für den hier zu beurteilenden Erwerb durch den Kläger nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG als auch für den vorausgegangenen Erwerb der Verwertungsbefugnis i. S. des § 1 Abs. 2 GrEStG durch den Kläger die von ihm dem Beauftragten X gemäß § 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 101, 309, BStBl II 1971, 309, und vom 5. November 1986 II R 66/84, BFH/NV 1988, 390).
  • FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 3399/96

    Grunderwerbsteuerpflicht des Treugebers bei Zwischenschaltung einer GbR, deren

    Damit war der Besteuerungstatbestand des § 1 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes - GrEStG - erfüllt ( st. Rspr. des Bundesfinanzhofs -BFH-, zB BFH-Urteil vom 7. Juli 1976 II R 151/67, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1977, 12 und Urteil vom 5. November 1986 II R 66/84, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1988, 390).
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