Rechtsprechung
   BFH, 16.07.1997 - II R 8/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11521
BFH, 16.07.1997 - II R 8/95 (https://dejure.org/1997,11521)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1997 - II R 8/95 (https://dejure.org/1997,11521)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - II R 8/95 (https://dejure.org/1997,11521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,11521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 3 Nr 1 J: 1983, GrEStG § 1 Abs 3 Nr 2 J: 1983
    Anteilsvereinigung; Gesellschaftsanteil; Grundstücksübertragung; Treuhandverhältnis

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 03.03.2015 - II R 30/13

    Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Verletzung der

    Wird hinsichtlich eines Anteils an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft ein Treuhandverhältnis begründet, ist der Treuhänder unmittelbarer und der Treugeber mittelbarer Gesellschafter (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 II R 8/95, BFH/NV 1998, 81).
  • FG Hamburg, 04.10.2018 - 3 K 69/18

    Keine Berichtigungs- oder Änderungsmöglichkeit für das Finanzamt bei Fehlern in

    Eine Änderungsbefugnis des Finanzamts ist in solchen Fällen insbesondere dann zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige in abgabenrechtlichen Antragsvordrucken zu entscheidungsrelevanten Tatsachenfragen entweder überhaupt keine oder sogar inhaltlich unrichtige Angaben gemacht hat (BFH-Urteile vom 29.11.2017 II R 52/15, BStBl II 2018, 419; vom 17.12.1997 III R 39/93, BFH/NV 1998, 81).
  • BFH, 08.08.2001 - II R 66/98

    Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung

    Darüber hinaus kann die mittelbare Anteilsvereinigung auch in der Weise geschehen, dass die Beherrschung einer zwischengeschalteten Gesellschaft vermittels eines Treuhänders erfolgt, der die Anteile für die herrschende Hand hält (vgl. Urteile in BFHE 148, 340, BStBl II 1987, 225; vom 16. Juli 1997 II R 8/95, BFH/NV 1998, 81).
  • FG Münster, 16.02.2006 - 8 K 1785/03

    Rechtmäßigkeit einer Grunderwerbsteuerfestsetzung im Zusammenhang mit einer

    Erfasst werden soll die Sachherrschaft bezüglich der Grundstücke, die durch die Innehabung der Gesellschaftsanteile vermittelt wird (BFH in BFH/NV 1998, 81).
  • BFH, 22.01.2019 - II B 98/17

    Rückerwerb eines treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteils

    Bei der Frage, ob alle Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft in einer Hand vereinigt werden, sind daher von Treuhändern gehaltene Anteile beim Treugeber zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 II R 8/95, BFH/NV 1998, 81, unter II.1.
  • BFH, 05.11.2002 - II R 86/00

    GrESt; Anteilsvereinigung - Untergang von Anteilen durch Anwachsung

    Die Vorschrift stellt einen Ergänzungstatbestand zu den Erwerbsvorgängen nach § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG dar, indem sie den Inhaber aller Aneile an einer grundbesitzenden Gesellschaft so behandelt, als gehörten ihm zufolge der Vereinigung dieser Anteile in seiner Hand die im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Grundstücke (so BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 II R 8/95, BFH/NV 1998, 81).

    Erfasst werden soll die Sachherrschaft bezüglich der Grundstücke, die durch die Innehabung der Gesellschaftsanteile vermittelt wird (BFH in BFH/NV 1998, 81).

  • BFH, 11.09.2002 - II B 113/02

    Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaften

    Die Vorschrift erfasst somit die Sachherrschaft, welche jemand an dem (den) Gesellschaftsgrundstück(en) über die rechtliche Verfügungsmacht an den Gesellschaftsanteilen erlangt (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 II R 8/95, BFH/NV 1998, 81).
  • FG Hamburg, 07.01.2011 - 3 K 60/10

    Grunderwerbsteuer: Umfang der Steuerbarkeit und Steuerpflicht bei Übertragung von

    Der BFH hat bei der Frage, ob alle Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft in einer Hand vereinigt werden, die durch einen Treuhänder gehaltenen Anteile zwar beim Treugeber berücksichtigt und dieses Ergebnis mit der auf dem Weisungsrecht und dem Herausgabeanspruch beruhenden Sachherrschaft des Treugebers über das Gesellschaftsgrundstück begründet (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 II R 8/95, BFH/NV 1998, 81).
  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2021 - 5 K 1880/19

    Grunderwerbsteuerbare Anteilsvereinigung beim Erwerb von Anteilen an

    Gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) sei bei einem steuerrechtlich anzuerkennenden Treuhandverhältnis der Geschäftsanteil nicht dem zivilrechtlichen Gesellschafter, sondern dem Treugeber zuzurechnen (Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 16.07.1997 II R 8/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1998, 81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht