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   BFH, 05.03.1997 - II R 81/94   

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https://dejure.org/1997,5435
BFH, 05.03.1997 - II R 81/94 (https://dejure.org/1997,5435)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1997 - II R 81/94 (https://dejure.org/1997,5435)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1997 - II R 81/94 (https://dejure.org/1997,5435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Grundstücksübertragung von Gesellschaft auf Gesellschafter

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1983, GrEStG § 8 J: 1983, GrEStG § 9 J: 1983
    Auseinandersetzung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Grundstücksverteilung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.12.1989 - II R 95/86

    Wert der Gegenleistung beim Erwerb eines Grundstücks "zum Buchwert"

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 81/94
    Eine Gegenleistung könnte insoweit nur dann vorliegen, wenn der Kläger auf einen Anspruch auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens bzw. auf Verteilung des Gesellschaftsvermögens verzichtet hätte (Senatsurteil vom 6.12.1989 II R 95/86, BStBl II 1990, 186).

    Es besteht auch kein Anhaltspunkt dafür, daß eine Teilliquidation vorliegt (vgl. auch insoweit BStBl II 1990, 186, 187).

  • BFH, 26.10.1977 - II R 115/69

    Kapitalgesellschaft - Verkauf des Grundstücks - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 81/94
    Ein Anspruch, auf den der Kläger insoweit hätte verzichten können, lag mithin nicht vor (vgl. Senatsurteil vom 26.10.1977 II R 115/69, BStBl II 1978, 201).

    Die GbR hat dadurch keine Vermögensmehrung erfahren und der Kläger nicht auf Ansprüche gegen die Gesellschaft verzichtet (vgl. auch insoweit Senatsurteil in BStBl II 1978, 201).

  • BFH, 11.02.1997 - I R 42/96

    Übernahme der Gründungskosten durch GmbH als vGA

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 81/94
    (Leitsatz der Schriftleitung) BFH, Urteil vom 11.2.1997 - I R 42/96 - Aus dem Tatbestand: Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, wurde durch notariellen Vertrag vom ... September 1990 von den beiden je zur Hälfte am Stammkapital beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern gegründet.
  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 81/94
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (Urteil des BFH vom 11.12.1991 I R 49/90, BStBl II 1992, 434).
  • BFH, 25.01.1989 - II R 28/86

    Grunderwerbsteuer - GmbH - Umwandlung auf Alleingesellschafter - Gegenleistung -

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 81/94
    Zwar kann eine Gegenleistung in diesem Sinn auch bei Grundstücksübertragungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage gegeben sein (vgl. z.B. Senatsurteil vom 25.1.1989 II R 26/86, BStBl II 1989, 466).
  • BFH, 12.10.1994 - II R 4/91

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 81/94
    Erwerb des Grundstücks und Gegenleistung für den Erwerb müssen kausal verknüpft sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 12.10.1994 II R 4/91, BStBl II 1995, 69, m.w.N. [= MittBayNot 1995, 166 ]).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 81/94
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 16.3.1967 I 261/63, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 11.10.1989 - I R 12/87

    Übernahme von eigenen Gründungskosten durch eine Kapitalgesellschaft als andere

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - II R 81/94
    2. Wie der Senat durch sein Urteil vom 11.10.1989 I R 12/87 BStBl II 1990, 89 - auf das, um Wiederholungen zu vermeiden, im einzelnen verwiesen wird - entschieden hat, ist eine andere Ausschüttung i.S. von § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft die eigenen Gründungskosten begleicht, die zivilrechtlich von den Gesellschaftern zu tragen sind.
  • BFH, 12.07.2006 - II R 65/04

    GrESt: Kaufpreis von einer Mark als Gegenleistung

    Der Verkehrswert des Grundstücks stellt keine hilfsweise heranzuziehende Bemessungsgrundlage dar (BFH-Urteil vom 5. März 1997 II R 81/94, BFH/NV 1997, 613, a.E.).
  • BFH, 30.07.2008 - II R 40/06

    Grunderwerbsteuerpflicht des Entgelts zur Vermeidung eines bergrechtlichen

    Ausschlaggebend ist nicht, was die Vertragschließenden als Gegenleistung für das Grundstück bezeichnen, sondern zu welchen Leistungen sie sich verpflichtet haben (vgl. BFH-Urteile vom 16. Februar 1994 II R 114/90, BFH/NV 1995, 65; vom 5. März 1997 II R 81/94, BFH/NV 1997, 613; in BFHE 210, 60, BStBl II 2005, 651).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.06.2002 - 2 K 627/00

    Schenkungsteuerpflicht einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung durch eine

    Es entspricht ständiger BFH-Rechtsprechung, dass objektiv eine Bereicherung vorliegen muss und dass subjektiv zwar kein Bereicherungswille des Zuwendenden gegeben sein muss, wohl aber ein Wille zur Freigebigkeit auf Seiten des Zuwendenden (BFH-Urteil vom 10. September 1986, II R 81/94, BStBl II 1987, 80; Münchner Kommentar-Kollhosser, BGB , 3. Auflage, § 7 ErbStG , Rz. 12).
  • FG München, 18.03.2009 - 4 K 2581/05

    Grunderwerbsteuer bei Veräußerung einer Eigentumswohnung - Verpflichtung Dritten

    Die vereinbarte Gegenleistung ist für die Besteuerung auch dann maßgeblich, wenn sie - und sei es auch erheblich - vom Wert des Grundstücks abweicht; auf die wirtschaftlichen oder sonstigen Beweggründe der Vertragsbeteiligten, die die Höhe des vereinbarten Kaufpreises bestimmt haben, kommt es nicht an, sondern allein darauf, was nach dem Inhalt der Vereinbarung in rechtlicher Hinsicht Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks ist (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Februar 1994 II R 114/30, BFH/NV 1995, 65; vom 5. März 1997 II R 81/94, BFH/NV 1997, 613; Sack in Boruttau, GrEStG, 16. Auflage 2007, § 9 Rz. 210).
  • FG Thüringen, 22.03.2022 - 2 K 516/21
    Bei der Ermittlung der Gegenleistung ist nicht ausschlaggebend, was die Vertragschließenden als Gegenleistung für das Grundstück bezeichnen, sondern zu welchen Leistungen sie sich verpflichtet haben (vgl. BFH-Urteile vom 16.02.1994 II R 114/90, BFH/NV 1995, 65 ; vom 05.03.1997 II R 81/94, BFH/NV 1997, 613 ).
  • FG Münster, 24.01.2008 - 8 K 4674/04

    Minderung der grunderwerbssteuerlichen Gegenleistung aufgrund mit dem

    Auf die wirtschaftlichen und sonstigen Beweggründe der Vertragsbeteiligten, die die Höhe des vereinbarten Kaufpreises bestimmt haben, kommt es nicht an, sondern allein darauf, was nach dem Inhalt der Vereinbarungen rechtlich Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks ist (BFH-Urteil vom 05.03.1997 II R 81/94 BFH/NV 1997, 613).
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