Rechtsprechung
BFH, 28.06.1995 - II R 89/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
ErbStG 1974 § 10 Abs. 5 Nr. 3; BGB § 2174
- Wolters Kluwer
Nachlaßverbindlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kosten der Veräußerung des Wertpapiervermögens zur Erfüllung von Geldvermächtnissen Nachlaßverbindlichkeiten - Dem Testamentsvollstrecker vom Erblasser aufgetragene Renovierung von Gebäuden keine Nachlaßverbindlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Minderung der Erbschaftssteuer
Papierfundstellen
- BFHE 178, 214
- NJW 1996, 543
- FamRZ 1996, 284
- BB 1995, 2204
- DB 1995, 2252
- BStBl II 1995, 786
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 02.02.1977 - II R 150/71
US-Bürger - Gesetzliche Beerbung - Erbschaftsteuer - Tod des Erblassers - …
Auszug aus BFH, 28.06.1995 - II R 89/92
Für den Fall der Verfügungsbeschränkung durch Testamentsvollstreckung hat der Gesetzgeber in Kenntnis dieser Möglichkeit keine abweichende Regelung vorgesehen (vgl. auch BFH-Urteil vom 2. Februar 1977 II R 150/71, BFHE 121, 500, BStBl II 1977, 425, 426 a. E.).Etwas anderes folgt auch nicht aus den vom FG herangezogenen Urteilen des Reichsfinanzhofs vom 18. Februar 1937 III eA 1/37 (RStBl 1937, 459) und des BFH vom 2. Februar 1977 II R 150/71 (BFHE 121, 500, BStBl II 1977, 425), denn keine der beiden Entscheidungen betraf den Abzug von Kosten, die als Folge der ordnungsgemäßen Nachlaßregelung entstanden waren.
- BFH, 23.01.1991 - II B 46/90
Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen durch …
Auszug aus BFH, 28.06.1995 - II R 89/92
Insbesondere sind die Grundsätze, die der erkennende Senat zur sog. mittelbaren Grundstücksschenkung entwickelt hat, wie der Senat im Beschluß vom 23. Januar 1991 II B 46/90 (BFHE 163, 233, BStBl II 1991, 310) ausführlich begründet hat, beim Erwerb von Todes wegen nicht anwendbar.Denn nicht (erst) dieses ist auf den Kläger als Erben übergegangen (§ 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -), sondern bereits das Gebäude in dem (nicht renovierten) Zustand, in dem es sich im Vermögen des Erblassers befunden hatte; der Erbe wird nämlich mit dem Erbanfall Inhaber des Vermögens des Erblassers mit demselben rechtlichen Inhalt und demselben Entwicklungsstand, wie er beim Erbfall gegeben war (Beschluß in BFHE 163, 233, BStBl II 1991, 310, und BFH-Urteil vom 16. Juli 1975 II R 154/66, BFHE 117, 76, BStBl II 1976, 17 zu 2. der Gründe).
- BFH, 28.11.1990 - II S 10/90
Bewertung eines Wertpapierdepots nach den Verhältnissen am Todestag des …
Auszug aus BFH, 28.06.1995 - II R 89/92
Vielmehr wurde die Frage erörtert, ob nach dem Bewertungsstichtag (s. nunmehr § 11 ErbStG 1974) eintretende Wertminderungen der zum Nachlaß gehörenden Gegenstände selbst (z. B. durch Kursrückgänge oder sonstige Wertminderungen) den Wert des Erwerbs im Zeitpunkt des Erbanfalls beeinflussen; dies wurde - zu Recht - verneint (vgl. BFH-Beschluß vom 28. November 1990 II S 10/90, BFH/NV 1991, 243).
- BGH, 20.03.1963 - V ZR 89/62
Auszug aus BFH, 28.06.1995 - II R 89/92
Die dabei entstehenden Kosten fallen, soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, in der Regel dem Beschwerten zur Last (…Staudinger/Otte, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl., § 2174 Rz. 21;… Palandt/Edenhofer, Bürgerliches Gesetzbuch, 54. Aufl., § 2174 Rz. 4;… Skibbe in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - MünchKomm -, 2. Aufl., § 2174 Rz. 9; BGH-Urteil vom 20. März 1963 V ZR 89/62, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1963, 1602 unter III. 2. zu den Kosten der Umschreibung beim Grundstücksvermächtnis), denn dieser schuldet die ordnungsgemäße Erfüllung des Vermächtnisses. - BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66
Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft
Auszug aus BFH, 28.06.1995 - II R 89/92
Sowohl der Bundesgerichtshof - BGH - (Urteil vom 1. Juni 1967 II ZR 150/66, BGHZ 48, 214, 219) als auch Soergel/Damrau (…Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl., Rz. 17 Vor § 2197) sprechen lediglich davon, daß infolge der Anordnung der Testamentsvollstreckung (bzw. der Nachlaßverwaltung) eine Trennung des Nachlasses vom übrigen Vermögen des Erben eintrete. - BFH, 09.11.1994 - II R 87/92
1. Bestimmung des Schenkungsgegenstandes nach der Vermögensmehrung im Zeitpunkt …
Auszug aus BFH, 28.06.1995 - II R 89/92
Der die Annahme einer Grundstücksschenkung durch Hingabe einer Geldsumme rechtfertigende Umstand, daß sich die - endgültige - Vermögensmehrung des Beschenkten im Zeitpunkt der Zuwendung nicht in Form einer Geldsumme, sondern in Form des Grundstücks darstellt (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. November 1994 II R 87/92, BFHE 176, 53, BStBl II 1995, 83), ist, überträgt man diesen Gedanken auf den Streitfall, in bezug auf das renovierte Gebäude nicht erfüllt. - BFH, 16.07.1975 - II R 154/66
Unbedingter Erwerb von Todes wegen - Aufschiebend bedingtes Wiederkaufsrecht - …
Auszug aus BFH, 28.06.1995 - II R 89/92
Denn nicht (erst) dieses ist auf den Kläger als Erben übergegangen (§ 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -), sondern bereits das Gebäude in dem (nicht renovierten) Zustand, in dem es sich im Vermögen des Erblassers befunden hatte; der Erbe wird nämlich mit dem Erbanfall Inhaber des Vermögens des Erblassers mit demselben rechtlichen Inhalt und demselben Entwicklungsstand, wie er beim Erbfall gegeben war (Beschluß in BFHE 163, 233, BStBl II 1991, 310, und BFH-Urteil vom 16. Juli 1975 II R 154/66, BFHE 117, 76, BStBl II 1976, 17 zu 2. der Gründe).
- BFH, 22.05.2002 - II R 61/99
Verfassungswidrigkeit des ErbStG
Der Erbe wird als Gesamtrechtsnachfolger Inhaber des Vermögens des Erblassers mit demselben rechtlichen Inhalt und demselben Entwicklungsstand, wie er im Zeitpunkt des Eintritts des Erbanfalls gegeben war (vgl. Urteile des BFH vom 28. Juni 1995 II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786, …und vom 10. Juli 1996 II R 32/94, BFH/NV 1997, 28). - BFH, 09.12.2009 - II R 37/08
Abzugsfähigkeit der Kosten einer Erbauseinandersetzung als …
Aus dem vom FA angeführten BFH-Urteil vom 28. Juni 1995 II R 89/92 (BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786) ergibt sich ebenfalls nichts anderes. - BFH, 14.10.2020 - II R 30/19
Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
Im Zusammenhang mit einer durch den Erblasser angeordneten Regelung des Nachlasses ist anerkannt, dass es auf kostengünstigere Optionen nicht ankommt (BFH-Urteil vom 28.06.1995 - II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786, unter II.2.).
- BFH, 24.10.2001 - II R 61/99
Verfassungsmäßigkeit des ErbStG
Aus diesen Regelungen ergibt sich, dass es für die Frage, was bei einem Erwerb durch Erbanfall als Bereicherung des Erwerbers und damit als steuerpflichtiger Erwerb gilt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) und wie dieser Erwerb zu bewerten ist, darauf ankommt, was zum Vermögen des Erblassers gehörte; denn der Erbe wird mit dem Erbanfall Inhaber des Vermögens des Erblassers mit demselben rechtlichen Inhalt und demselben Entwicklungsstand, wie er beim Erbfall gegeben war (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 1995 II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786, …und vom 10. Juli 1996 II R 32/94, BFH/NV 1997, 28). - FG Köln, 18.08.2022 - 7 K 2127/21
Anerkennung von Nachlassabwicklungs- und Nachlassregelungskosten als abzusfähige …
(BFH-Urteil vom 28.06.1995 II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786, unter II.2.; BFH-Urteil vom 14. Oktober 2020 II R 30/19, BStBl II 2022, 216).Etwas anderes kann auch für Verwertungshandlungen gelten, die zum Vollzug letztwilliger Anordnungen des Erblassers erforderlich sind (…Gebel in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 10 Rn. 217; BFH-Urteil vom 28.06.1995 II R 89/92, BStBl II 1995, 786, Rn. 12; FG Münster, Urteil vom 12. April 2018 3 K 3662/16 Erb, juris).
Infolge der Anordnung der Testamentsvollstreckung fallen Inhaberschaft und Ausübung des Rechts auseinander; den Erben ist -lediglich -- die Ausübung ihres Rechts verwehrt (§ 2211 Abs. 1 BGB; BFH-Urteil vom 28.06.1995 II R 89/92, BStBl II 1995, 786).
Durch diese Verpflichtung würde zwar die Dispositionsmöglichkeit der Erben hinsichtlich ihres Erwerbs beeinträchtigt, sie käme den Erben aber wirtschaftlich zugute, weil sie der Auskehrung des auf jeden entfallenden Nachlasswertes dienen würde (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 28.6.1995 II R 89/92, BStBl II 1995, 786).
- FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 3662/16
Erbschaftsteuer: Abzugsfähigkeit von im Rahmen einer Nachlasspflegschaft …
Etwas anderes gilt allerdings für die Versilberung des Nachlasses zum Zweck der Erbauseinandersetzung in den Fällen der § 2042 Abs. 2 BGB i. V. m. § 753 BGB und § 2046 Abs. 3 BGB sowie für Verwertungshandlungen, die zum Vollzug letztwilliger Anordnungen des Erblassers erforderlich sind (…Gebel in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 10 Rn. 217; BFH-Urteil vom 28.06.1995 II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786, Rn. 12 zu Aufwendungen bei der Veräußerung eines Wertpapierdepots zur Erfüllung eines Vermächtnisses).Nach der Rechtsprechung des BFH ist nicht zu prüfen, ob der Erbe die Möglichkeit gehabt hätte, seinen Verpflichtungen auf andere, weniger Kosten verursachende Weise nachzukommen (BFH-Urteil vom 28.06.1995 II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786, Rn. 15 zur Erfüllung eines Vermächtnisses).
- BFH, 02.12.2020 - II R 17/18
Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit
Der Erbe ist im Rahmen der Anordnung des Erblassers grundsätzlich frei, wie er seiner Verpflichtung nachkommt (BFH-Urteil vom 28.06.1995 - II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786). - FG Rheinland-Pfalz, 20.06.1996 - 4 K 2681/95
Anwendbarkeit der Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung auf erst im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 06.09.2006 - 4 K 6867/04
Festsetzung einer Erbschaftssteuer; Gewährung eines Freibetrages wegen Vererbung …
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch die Erblasserin hat keine Auswirkungen auf die erbschaftsteuerrechtliche Bewertung des Erwerbs des Klägers von Todes wegen (BFH-Urteil vom 28. Juni 1995 II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786).Durch diese Verpflichtung wird zwar die Dispositionsmöglichkeit des Klägers beeinträchtigt, sie kommt ihm jedoch wirtschaftlich zugute (BFH-Urteil in BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786).
- BFH, 22.09.1999 - II B 130/97
ErbStG; Stichtagswert
Für den Fall der Verfügungsbeschränkung durch Testamentsvollstreckung hat der Gesetzgeber in Kenntnis dieser Möglichkeit keine abweichende Regelung vorgesehen (s. Senatsurteil vom 28. Juni 1995 II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786). - FG Düsseldorf, 25.01.2017 - 4 K 2319/15
Erbschaftsteuerpflicht eines Erwerbs durch Erbanfall
- FG Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 9 K 276/93
Kein Wohnsitz im Inland trotz der regelmäßigen bis zu sechswöchigen Nutzung einer …
- FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 2949/14
Rechtmäßiges Ansetzen eines Erwerbs durch Vermächtnis im Rahmen der Festsetzung …
- FG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - 11 K 754/13
Abzugsfähigkeit einer Abfindungszahlung an einen weichenden Erbprätendenten als …
- FG Hessen, 03.04.2007 - 1 K 1809/04
Ausschlagung der Vorerbschaft - Erbschaftsteuerrechtliche Bewertung von …
- BFH, 02.09.1999 - II B 130/97
Wertveränderungen bei Erwerb von Todes wegen
- FG München, 07.02.2007 - 4 K 3756/06
Möglichkeit des Abzugs einer testamentarisch verfügten Eintragung eines …
- FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 7272/97
Erwerb aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses