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   BGH, 07.05.2019 - II ZA 9/18   

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https://dejure.org/2019,15827
BGH, 07.05.2019 - II ZA 9/18 (https://dejure.org/2019,15827)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2019 - II ZA 9/18 (https://dejure.org/2019,15827)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - II ZA 9/18 (https://dejure.org/2019,15827)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Bemessung des Streitwerts der Klage

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Bemessung des Streitwerts der Klage

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Feststellungsausspruch über das Beruhen einer Forderung auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung: Streitwert der Feststellungsklage; niedrigere Bewertung der aus der Feststellung folgenden Beschwer bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; EGZPO § 26 Nr. 8 S. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Bemessung des Streitwerts der Klage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wert des Qualifikationsfeststellungsantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1349
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2009 - VII ZR 187/08

    Anforderungen an die Versagung der Prozesskostenhilfe mit der Erwägung der

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - II ZA 9/18
    Denn die im Feststellungsauspruch liegende Beschwer der Beklagten, die sie mit der beabsichtigten Rechtsverfolgung günstigstenfalls beseitigen können wird, wiegt wertmäßig weit geringer als die Kosten, die sie für diese Rechtsverfolgung aufzuwenden hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - VII ZR 187/08, BGHZ 179, 315 Rn. 12).
  • BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - II ZA 9/18
    Diese Kosten sind aus einem Gebührenstreitwert von 21.200 EUR zu errechnen, da die Feststellungsverurteilung den Streitwert nicht erhöht (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - II ZR 46/13, NJW-RR 2013, 1022 Rn. 3).
  • BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - II ZA 9/18
    Der Bundesgerichtshof hat bei zweifelhaften Vollstreckungsaussichten etwa einen Abschlag von 75 % für angemessen erachtet (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, NJW 2009, 920 Rn. 6 f.; ferner Beschluss vom 6. April 2009 - VI ZB 88/08, juris Rn. 4).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - II ZA 9/18
    Der Bundesgerichtshof hat bei zweifelhaften Vollstreckungsaussichten etwa einen Abschlag von 75 % für angemessen erachtet (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, NJW 2009, 920 Rn. 6 f.; ferner Beschluss vom 6. April 2009 - VI ZB 88/08, juris Rn. 4).
  • OLG Dresden, 26.10.2007 - 8 W 1224/07

    Streitwerterhöhung durch ergänzenden Feststellungsantrag zum Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - II ZA 9/18
    Im Hinblick auf die mögliche Absenkung des unpfändbaren Betrages in der (Einzel-) Zwangsvollstreckung gemäß § 850f Abs. 2 ZPO ist regelmäßig ein Wert von 5 % des Nominalwerts der Forderung anzusetzen (OLG Dresden, MDR 2008, 50; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Feststellungsklagen"; MünchKommZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 3 Rn. 72).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2024 - VerfGH 105/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Mutwilligkeit etwa gegeben, wenn der erzielbare Vorteil des Antragstellers wertmäßig weit geringer wiegt als die Kosten, die er für die Rechtsverfolgung aufzuwenden hätte (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - II ZA 9/18 -, juris Rn. 5; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 24. Februar 1987 - 5 W 211/86 -, juris; LG Ulm, Beschluss vom 1. Februar 1990 - 1 T 25/89 -, juris; zu verschiedenen Fallgruppen siehe auch Kießling, § 114, in: Saenger, ZPO, 10. Aufl. 2023, Rn. 31ff.; Reichling, § 114, in: Vorwerk/Wolf (Hg.), BeckOK ZPO, 51. Edition, Stand: 01.12.2023, Rn. 41; Wache, § 114, in: MüKo ZPO, 6. Aufl. 2020, Rn. 67).
  • OLG Koblenz, 28.03.2022 - 15 U 565/21

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Gerüstherstellers hinsichtlich eines

    Ebenso wie bei einer begehrten Feststellung, dass die Schuld auf vorsätzlicher unerlaubter Handlung beruht (maximal 5 % der Klageforderung: vgl. Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 3 ZPO, Rn. 16.76; vgl. auch BGH, Urteil vom 07.05.2019 - II ZA 9/18, Rn. 6, juris; OLG Dresden, Urteil vom 26.10.2007 - 8 W 1224/07, MDR 2008, 50) ist unter Berücksichtigung der Realisierungsaussichten auch hier die Orientierung an der Hauptforderung mit einem allenfalls geringen Bruchteil gerechtfertigt.
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