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   BGH, 31.03.2003 - II ZB 12/01   

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https://dejure.org/2003,9411
BGH, 31.03.2003 - II ZB 12/01 (https://dejure.org/2003,9411)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2003 - II ZB 12/01 (https://dejure.org/2003,9411)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2003 - II ZB 12/01 (https://dejure.org/2003,9411)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften; Ingangsetzen der Berufungsfrist; Zustellung durch die Post; Übergabe der Abschrift der Zustellungsurkunde; Vermerk des Zustellungsdatums auf der Sendung; Schutz des Zustellungsempfängers; Bekanntgabe des Tags der ...

  • Judicialis

    ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 577 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 195 Abs. 2 Satz 1 a.F.; ; ZPO § 195 Abs. 2 Satz 2 a.F.; ; ZPO § 187 Satz 1 a.F.; ; ZPO § 187 Satz 2 a.F.; ; ZPO § 516 a.F.; ; ZPO § 565 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Berufungsfrist bei Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten mit Postzustellungsurkunde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Leitsatz)

    GmbH - Gründung - Stammkapital: Einlagepflicht bei Mantelkauf

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 892
  • DB 2003, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus BGH, 31.03.2003 - II ZB 12/01
    Es handelt sich um eine zwingende Zustellungsvorschrift, deren Nichteinhaltung zwar nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit der Zustellung führt, § 187 Satz 1 ZPO a.F., aber zur Folge hat, daß sie den Lauf von Notfristen, zu denen die Berufungsfrist gehört, nicht in Gang setzt, § 187 Satz 2 ZPO a.F. (vgl. Beschl. des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes v. 9. November 1976 - GemS-OGB 2/75, BGHZ 67, 355; BVerwG aaO).
  • BVerwG, 07.11.1979 - 6 C 47.78
    Auszug aus BGH, 31.03.2003 - II ZB 12/01
    Der Vermerk des Zustellungsdatums auf der Sendung ist ein für die Zustellung notwendiges, urkundlich zu bezeugendes Surrogat für die Übergabe der Abschrift der Zustellungsurkunde; zum Schutze des Zustellungsempfängers, der die an die Zustellung geknüpfte Rechtsfolge für und gegen sich gelten lassen muß, ist es erforderlich, daß ihm der Tag der Zustellung in Übereinstimmung mit der Zustellungsurkunde bekannt gegeben wird (BVerwG, Urt. v. 7. November 1979 - 6 C 47/78, NJW 1980, 1482).
  • BGH, 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Zustellung eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellvorschrift

    Dabei handelte es sich um eine zwingende Zustellungsvorschrift, deren Nichteinhaltung zwar nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit der Zustellung führte (§ 187 Satz 1 ZPO aF, § 9 Abs. 1 VwZG aF), aber zur Folge hatte, dass sie den Lauf von Notfristen (§ 187 Satz 2 ZPO aF) beziehungsweise eine Frist für die Erhebung der Klage, eine Berufungs-, Revisions- oder Rechtsmittelbegründungsfrist nicht in Gang setzte (vgl. § 9 Abs. 2 VwZG aF; vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2003 - II ZB 12/01, NJOZ 2003, 1050 f.).
  • BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22

    Vermerken des Datums der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden

    Sie soll dem Zustellungsadressaten, der die an die Zustellung geknüpfte Rechtsfolge für und gegen sich gelten lassen muss, zu seinem Schutz den Tag der Zustellung bekannt geben (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2003 - II ZB 12/01, NJOZ 2003, 1050 unter II 1 [zu § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO aF]).

    Denn bereits die von § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der bis zum 30. Juni 2002 gültigen Fassung (nachfolgend aF) angeordnete Verpflichtung des Postbediensteten, im Falle der Ersetzung der Übergabe einer Abschrift der Zustellungsurkunde (§ 195 Abs. 2 Satz 1 ZPO aF) den Tag der Zustellung auf der Sendung zu vermerken, wurde als zwingende Zustellungsvorschrift verstanden, deren Nichteinhaltung - wegen der früheren Vorschrift zur Heilung von Zustellungsmängeln (§ 187 Satz 1 ZPO aF) - zwar nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit der Zustellung führte, aber zur Folge hatte, dass sie den Lauf von Notfristen nicht in Gang setzte (§ 187 Satz 2 ZPO aF; vgl. grundlegend Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 9. November 1976 - GmS-OGB 2/75, BGHZ 67, 355, 357 ff.; siehe ferner BGH, Beschluss vom 31. März 2003 - II ZB 12/01, NJOZ 2003, 1050 unter II 1).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 6 S 1870/15

    Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen Beschlusses im Wege der

    4 Der Wirksamkeit der Zustellung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses steht nicht entgegen, dass der Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks, der von der Antragstellerin zur Beschwerdeakte gereicht wurde (Blatt 65), keinen Vermerk über das Datum der Zustellung gemäß § 56 Abs. 2 VwGO, § 180 Satz 3 ZPO enthält (ebenso: Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 180 RdNr. 4, § 182 RdNr. 10; Stöber, in: Zöller, ZPO, § 180 RdNr. 7, § 182 RdNr. 19; Häublein, in: Münchener Kommentar zur ZPO [MüKo], § 182 RdNr. 12; Dörndorfer, in: BeckOK ZPO, § 180 ZPO RdNr. 3; vgl. auch: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.08.2012 - 2 M 58/12 -, NVwZ-RR 2013, 85; für die Regelung des § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F. vgl. Oberste Gerichtshöfe des Bundes (Gemeinsamer Senat), Beschluss vom 09.11.1976 - GmS - OBG 2/75 -, NJW 1977, 621; BGH, Beschluss vom 31.03.2003 - II ZB 12/01 -, NJOZ 2003, 1050; anderer Ansicht: BFH, Urteil vom 28.07.2015 - VIII R 2/09 - sowie Beschluss vom 19.01.2005 - II B 38/04 -, jew. juris; für § 3 VwZG in Verbindung mit § 180 Satz 3 ZPO: Sadler, VwVG, VwZG, 9. Aufl., § 3 VwZG RdNrn.
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