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   BGH, 27.04.2009 - II ZB 16/08   

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BGH, 27.04.2009 - II ZB 16/08 (https://dejure.org/2009,1075)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2009 - II ZB 16/08 (https://dejure.org/2009,1075)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2009 - II ZB 16/08 (https://dejure.org/2009,1075)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 3, 522 Abs. 1; GenG § 68
    Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Genossenschaft hat vermögensrechtlichen Charakter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Qualifizierung der Rechtsnatur eines Rechtsstreits um die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Genossenschaft; Berechnung der Höhe der Rechtsmittelbeschwer einer Genossenschaft in Bezug auf ein die Unwirksamkeit des Ausschlusses eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsstreit über Ausschluss aus Genossenschaft; Berufungsstreitwert für Urteil auf Ausschluss aus Genossenschaft

  • Betriebs-Berater

    Ausschluss eines Mitglieds aus der Genossenschaft

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; GenG § 73 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Qualifizierung der Rechtsnatur eines Rechtsstreits um die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Genossenschaft; Berechnung der Höhe der Rechtsmittelbeschwer einer Genossenschaft in Bezug auf ein die Unwirksamkeit des Ausschlusses eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsstreit wg. Wirksamkeit des Ausschlusses: Rechtsnatur?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsstreit um Ausschluss eines Mitglieds aus einer Genossenschaft: Wert des Beschwerdegegenstands richtet sich nicht allein nach Nennwert der Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3161
  • ZIP 2009, 1883
  • MDR 2009, 1241
  • NZM 2009, 756
  • WM 2009, 1797
  • BB 2009, 1929
  • DB 2009, 2206
  • NZG 2009, 1073
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BGH, 27.04.2009 - II ZB 16/08
    Der Kläger macht mit seiner Klage keinen - den Rechtsstreit prägenden - personenrechtlichen Anspruch geltend (vgl. dazu: Senat, BGHZ 13, 5, 8 ; RGZ 163, 200, 202 f.), sondern verfolgt nach den - von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffenen - Feststellungen des Berufungsgerichts lediglich das Ziel, sich die wirtschaftlichen Vorteile seiner Mitgliedschaft zu erhalten.
  • BGH, 30.04.2001 - II ZR 328/00

    Gegenstandswert bei Klage einer GmbH gegen die Aufhebung der Einziehung eines

    Auszug aus BGH, 27.04.2009 - II ZB 16/08
    Es hat nämlich, wie sich bereits aus dem Hinweisbeschluss vom 1. Juli 2008 unzweifelhaft ergibt, als Maßstab für die Bewertung des Interesses der Beklagten an der Aufrechterhaltung des Ausschlusses des Klägers - spiegelbildlich zu dem mit der Feststellungsklage des Klägers verfolgten Interesse am Fortbestehen seiner Mitgliedschaft - im Grundsatz zutreffend den Wert des von der Ausschließung betroffenen Geschäftsanteils des Klägers herangezogen (vgl. Sen. Urt. v. 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734, 1735 - zur GmbH).
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 27/07

    Pflichten eines ordentlichen Geschäftsleiters

    Auszug aus BGH, 27.04.2009 - II ZB 16/08
    Das Berufungsgericht hat bei seiner unzutreffenden Festsetzung des Beschwerdewerts auf lediglich 600, 00 EUR von dem ihm durch § 3 ZPO eingeräumten Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht, weil es hierbei von der Beklagten glaubhaft gemachte, bewertungsrelevante Tatsachen außer Acht gelassen hat (Sen. Beschl. v. 28. April 2008 - II ZR 27/07, WM 2009, 329 Tz. 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.04.2008 - II ZB 27/07

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Beschwer

    Auszug aus BGH, 27.04.2009 - II ZB 16/08
    Das Berufungsgericht hat bei seiner unzutreffenden Festsetzung des Beschwerdewerts auf lediglich 600, 00 EUR von dem ihm durch § 3 ZPO eingeräumten Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht, weil es hierbei von der Beklagten glaubhaft gemachte, bewertungsrelevante Tatsachen außer Acht gelassen hat (Sen. Beschl. v. 28. April 2008 - II ZR 27/07, WM 2009, 329 Tz. 4 m.w.Nachw.).
  • RG, 16.01.1917 - II 422/16

    Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BGH, 27.04.2009 - II ZB 16/08
    Dies hat zur Folge, dass ein Mitglied der Genossenschaft durch seinen Ausschluss regelmäßig in seinen vermögensrechtlichen Belangen betroffen ist (RGZ 89, 336, 337; Beuthien, GenG 14. Aufl. § 68 Rdn. 21; Schulte in Lang/Weidmüller, GenG 35. Aufl. § 68 Rdn. 40).
  • RG, 28.02.1940 - II 115/39

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Anspruch auf Feststellung, daß die

    Auszug aus BGH, 27.04.2009 - II ZB 16/08
    Der Kläger macht mit seiner Klage keinen - den Rechtsstreit prägenden - personenrechtlichen Anspruch geltend (vgl. dazu: Senat, BGHZ 13, 5, 8 ; RGZ 163, 200, 202 f.), sondern verfolgt nach den - von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffenen - Feststellungen des Berufungsgerichts lediglich das Ziel, sich die wirtschaftlichen Vorteile seiner Mitgliedschaft zu erhalten.
  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    b) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem nach § 3 ZPO eingeräumten Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn das Gericht bei der Bewertung des Beschwerdegegenstandes maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) nicht festgestellt hat (BGH, Beschluss vom 28. November 1990 - VIII ZB 27/90, WM 1991, 657; Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98, NJW 1999, 3050 f.; Beschluss vom 31. Januar 2007 - XII ZB 133/06, NJW-RR 2007, 724 Rn. 5; Beschluss vom 28. April 2008 - II ZB 27/07, WM 2009, 329 Rn. 4; Beschluss vom 27. April 2009 - II ZB 16/08, ZIP 2009, 1883 Rn. 9).
  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines

    Der Wert einer Feststellungsklage, mit der sich das Mitglied einer Genossenschaft gegen seinen Ausschluss wendet, bestimmt sich insofern aber nach dem Interesse am Fortbestehen der Mitgliedschaft und entspricht damit in der Regel dem Wert des von der Ausschließung betroffenen Geschäftsanteils des Genossen ( BGH , Beschluss vom 11.09.2018, Az.: II ZR 37/18, u.a. in: BeckRS 2018, Nr. 23617 = "juris"; BGH , Beschluss vom 27.04.2009, Az.: II ZB 16/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 3161 f. ).

    Ob hier ggf. eine höhere Bewertung deshalb geboten wäre, weil sich aus dem Vortrag der Parteien ein höherer wirtschaftlicher Wert (ggf. sogar im fünfstelligen Euro-Bereich) des Geschäftsanteils des Klägers ergibt ( BGH , Beschluss vom 27.04.2009, Az.: II ZB 16/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 3161 f. ), kann vorliegend wohl dahingestellt bleiben, da das Landgericht Potsdam - als hiesiges Berufungsgericht - den Streitwert des nunmehrigen Verfahrens bereits mit Beschluss vom 12.08.2019 auf lediglich 2.500,00 Euro festgesetzt hatte.

  • BayObLG, 09.02.2024 - 101 W 169/23

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens, Nachbesserungsansprüche, unangemessene

    (4) Die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2009 (II ZB 16/08, NJW 2009, 3161) steht dem nicht entgegen.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof dort im Zusammenhang mit der Rechtsmittelbeschwer angesichts einer vom Amtsgericht getroffenen Feststellung, dass eine Mitgliedschaft in einer Genossenschaft nicht beendet wurde, ausgeführt: "Auch wenn das ausgeschiedene Genossenschaftsmitglied nach § 73 Abs. 2 Satz 3 GenG grundsätzlich keinen Anspruch auf Beteiligung an den Rücklagen hat [...], ändert dies nichts daran, dass ein Genosse jedenfalls während seiner Mitgliedschaft, um deren Fortbestehen die Parteien streiten, an diesem Wert beteiligt ist" (BGH NJW 2009, 3161 Rn. 11).

  • OLG Stuttgart, 19.12.2012 - 14 U 11/12

    Personenhandelsgesellschaft: Übergang von Beschlussanfechtungsklage zu

    a) Der Streitwert einer gegen die Ausschließung aus der KG gerichteten Klage entspricht dem Verkehrswert der Geschäftsanteile desjenigen an der KG, dessen Ausschluss in Frage steht (vgl. etwa OLG Rostock, Urt. 19.12.2007 - 6 U 103/06 - Tz. 66; Onderka, in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 1474; vgl. auch BGHZ 19, 172, 175; BGH, Beschl. v. 27.04.2009 - II ZB 16/08 - Tz. 7).
  • BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23

    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken

    Vermögensrechtlicher Art sind auch diejenigen Streitigkeiten, die im Wesentlichen der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen; für die Einordnung ist allein der Vortrag des Klägers maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2009, II ZB 16/08, NJW 2009, 3161 [juris Rn. 5]; Urt. v. 26. Oktober 1999, VI ZR 322/98, NJW 2000, 656 [juris Rn. 12]; Urt. v. 20. Dezember 1983, VI ZR 94/82, BGHZ 89, 198 [200, juris Rn. 13]; Heinrich in Musielak, ZPO, § 3 Rn. 12; Toussaint in BeckOK Kostenrecht, GKG § 48 Rn. 17 f.; Toussaint in BeckOK ZPO, 48. Ed. Stand: 1. März 2023, § 20 Rn. 1; Kurpat in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, GKG § 48 Rn. 8 f.) .
  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 73/14

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig bei Nichterreichen des

    Der Wert der Beschwer durch ein eine Ausschlussklage abweisendes Urteil bemisst sich nach dem Wert des von dem Ausschluss betroffenen Geschäftsanteils (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2009 - II ZB 16/08, ZIP 2009, 1883 Rn. 7 zur Genossenschaft).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2021 - 7 U 194/20

    Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GbR Überwiegendes Verschulden des

    Der Wert des Streits um den Ausschluss eines Gesellschafters wird nach dem Verkehrswert, nicht nach dem Nennwert seines Anteils bemessen (BGH, NJW 2009, 3161, Rdnr. 10 f.).
  • BGH, 24.09.2013 - II ZR 117/11

    Erforderlichkeit einer Beschwer in Höhe von 20.000,- Euro für die

    Die Beschwer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich gegen ein kassatorisches Urteil hinsichtlich eines Beschlusses über die Einziehung eines Geschäftsanteils wendet, bemisst sich grundsätzlich nach dem Verkehrswert des von der Einziehung betroffenen Geschäftsanteils (BGH, Urteil vom 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734, 1735; Beschluss vom 27. April 2009 - II ZB 16/08, ZIP 2009, 1883 Rn. 7, 10).
  • BGH, 12.11.2019 - II ZR 262/18

    Erreichen der Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmung des

    a) Bei der Ausschließung eines Gesellschafters oder Einziehung von Gesellschaftsanteilen durch Beschluss richtet sich der Streitwert nach dem Wert des jeweiligen Gesellschaftsanteils (BGH, Urteil vom 30. April 2001 - II ZR 328/00, NJW 2001, 2638; Beschluss vom 17. Juli 2006 - II ZR 313/05, DStR 2006, 1900; Beschluss vom 8. Dezember 2008 - II ZR 39/08, NZG 2009, 518 Rn. 2; Beschluss vom 27. April 2009 - II ZB 16/08, NJW 2009, 3161 Rn. 7; Beschluss vom 8. Juni 2009 - II ZR 244/08, juris; Beschluss vom 14. Mai 2013 - II ZR 123/12, juris Rn. 1).
  • BGH, 14.05.2013 - II ZR 81/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer durch ein kassatorisches Urteil über

    Die Beschwer einer GmbH, die sich gegen ein kassatorisches Urteil hinsichtlich eines Beschlusses über die Einziehung eines Geschäftsanteils wendet, bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert des von der Einziehung betroffenen Geschäftsanteils (BGH, Urteil vom 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734, 1735; Beschluss vom 27. April 2009 - II ZB 16/08, ZIP 2009, 1883 Rn. 7).
  • BGH, 11.09.2018 - II ZR 37/18

    Bestimmung des Wertes einer Feststellungsklage des Mitglieds einer Genossenschaft

  • BGH, 12.11.2019 - II ZR 261/18

    Erreichen der Mindestbeschwer für eine Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsstreit

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.11.2022 - 1 HKO 7642/21

    Unzulässigkeit eines Spruchverfahrens bei Verschmelzung von Genossenschaften

  • BGH, 19.04.2018 - IX ZB 68/17

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig bzgl. des Werts des

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