Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2015 - II ZB 20/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39733
BGH, 17.11.2015 - II ZB 20/14 (https://dejure.org/2015,39733)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2015 - II ZB 20/14 (https://dejure.org/2015,39733)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2015 - II ZB 20/14 (https://dejure.org/2015,39733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 318 ZPO, § 319 Abs 1 ZPO, § 574 Abs 1 Nr 2 ZPO
    Berichtigung einer Kostengrundentscheidung: Abänderung durch das Berufungsgericht nach Streitwertänderung vor rechtskräftigem Verfahrensabschluss

  • IWW

    § 319 ZPO, § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 575 ZPO, § 319 Abs. 1 ZPO, § 318 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteilung der außergerichtlichen Kosten sowie der Gerichtsgebühren unter den Parteien eines Zivilverfahrens; Berichtigung der durch die Änderung des Streitwerts entstehenden Unrichtigkeit der Kostenentscheidung bei einer noch nicht rechtskräftigen Verfahrensbeendigung

  • rewis.io

    Berichtigung einer Kostengrundentscheidung: Abänderung durch das Berufungsgericht nach Streitwertänderung vor rechtskräftigem Verfahrensabschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319
    Verteilung der außergerichtlichen Kosten sowie der Gerichtsgebühren unter den Parteien eines Zivilverfahrens; Berichtigung der durch die Änderung des Streitwerts entstehenden Unrichtigkeit der Kostenentscheidung bei einer noch nicht rechtskräftigen Verfahrensbeendigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die infolge Streitwertänderung unrichtig gewordene Kostengrundentscheidung

  • zpoblog.de (Kurzinformation)

    Korrektur der Kostenentscheidung über § 319 ZPO bei nachträglich geändertem Streitwert?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1021
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.07.2008 - II ZB 40/07

    Berichtigung der Kostengrundentscheidung nach Streitwertänderung

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 20/14
    1. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Eine Berichtigung der Kostenentscheidung sei in analoger Anwendung von § 319 Abs. 1 ZPO zulässig, da zum einen das Verfahren im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2008 (II ZB 40/07, AnwBl. 2008, 794 ff.) zugrunde gelegen habe, nicht rechtskräftig abgeschlossen sei, weil der Beklagte zu 1 gegen das Urteil vom 3. April 2014 Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt habe.

    Für den Fall des nicht rechtskräftigen Abschlusses des Verfahrens habe der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2008 - II ZB 40/07, AnwBl. 2008, 794 Rn. 21) durch Verweis auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - IV B 33/00, juris) darauf hingewiesen, dass dieser Fall anders zu beurteilen sei als der von ihm entschiedene.

    a) Das Berufungsgericht hat zutreffend gesehen, dass der Senat bereits mit Beschluss vom 30. Juli 2008 (II ZB 40/07, AnwBl. 2008, 794 Rn. 15 ff.) entschieden hat, dass eine analoge Anwendung des § 319 Abs. 1 ZPO in Fällen wie dem vorliegenden, in denen es an einer offenbaren Unrichtigkeit im Sinne einer versehentlichen Abweichung des vom Gericht Erklärten von dem von ihm Gewollten fehlt, nicht in Betracht kommt.

    Eine analoge Anwendung des § 319 Abs. 1 ZPO würde vielmehr zu einer im Gesetz ausdrücklich nicht vorgesehenen isolierten "Anfechtbarkeit" der Kostengrundentscheidung führen, wie der Senat in der Entscheidung vom 30. Juli 2008 (II ZB 40/07, AnwBl. 2008, 794 Rn. 15 ff.) im Einzelnen ausgeführt hat.

    Der mit dem Ergebnis auch des vorliegenden Falls verbundene Wertungswiderspruch zwischen der Abänderbarkeit des Streitwerts und der mangelnden Möglichkeit, die Kostengrundentscheidung dem geänderten Streitwert anzupassen, kann, worauf der Senat bereits im Beschluss vom 30. Juli 2008 (II ZB 40/07, AnwBl. 2008, 794 Rn. 20) hingewiesen hat, rechtlich nur durch ein Eingreifen des Gesetzgebers, dem die Problematik seit Langem bekannt ist, beseitigt werden.

  • BFH, 13.12.2000 - IV B 33/00

    Änderung der Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 20/14
    Für den Fall des nicht rechtskräftigen Abschlusses des Verfahrens habe der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2008 - II ZB 40/07, AnwBl. 2008, 794 Rn. 21) durch Verweis auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - IV B 33/00, juris) darauf hingewiesen, dass dieser Fall anders zu beurteilen sei als der von ihm entschiedene.

    Ob diese Entscheidungskompetenz auch dann besteht, wenn das Rechtsmittelgericht die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweist (s. dazu BFH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - IV B 33/00, juris; BFH, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - VI B 52/14, juris Rn. 1, 7, 11 einerseits; BGH, Beschluss vom 28. März 2006 - XI ZR 388/04, NJW-RR 2006, 1508 andererseits), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.

  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 388/04

    Korrektur einer fehlerhaften Kostenentscheidung des Berufungsgerichts bei

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 20/14
    Ob diese Entscheidungskompetenz auch dann besteht, wenn das Rechtsmittelgericht die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweist (s. dazu BFH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - IV B 33/00, juris; BFH, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - VI B 52/14, juris Rn. 1, 7, 11 einerseits; BGH, Beschluss vom 28. März 2006 - XI ZR 388/04, NJW-RR 2006, 1508 andererseits), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • BGH, 26.01.2012 - IX ZB 111/10

    Forderungseinzug nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Nachtragsverteilung

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 20/14
    aa) Die Rechtsprechung, die eine Abänderung der Kostenentscheidung durch das Rechtsmittelgericht bejaht (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZB 111/10, ZIP 2012, 437 Rn. 10 mwN), steht der Ablehnung der analogen Anwendung des § 319 Abs. 1 ZPO im vorliegenden Fall nicht entgegen.
  • BFH, 02.10.2014 - VI B 52/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Widerspruch zwischen Tenor und Gründen;

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - II ZB 20/14
    Ob diese Entscheidungskompetenz auch dann besteht, wenn das Rechtsmittelgericht die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweist (s. dazu BFH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - IV B 33/00, juris; BFH, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - VI B 52/14, juris Rn. 1, 7, 11 einerseits; BGH, Beschluss vom 28. März 2006 - XI ZR 388/04, NJW-RR 2006, 1508 andererseits), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 26 Sa 1106/20

    Herabsetzung erstinstanzlicher Gebührenstreitwert - Entscheidung über den

    Die rechtskräftige Kostengrundentscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nach späterer abweichender Entscheidung über den Streitwert durch die Vorinstanzen nicht mehr abänderbar (ständ. Rspr., vgl. nur BGH 17. November 2015 - II ZB 20/14, Rn. 15).(Rn.14).

    Die rechtskräftige Kostengrundentscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nach späterer abweichender Entscheidung über den Streitwert durch die Vorinstanzen nicht mehr abänderbar (ständ. Rspr., vgl. nur BGH 17. November 2015 - II ZB 20/14, Rn. 15).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

    Die rechtskräftige Kostengrundentscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nach späterer abweichender Entscheidung über den Streitwert durch die Vorinstanzen nicht mehr abänderbar (ständ. Rspr., vgl. nur BGH 17. November 2015 - II ZB 20/14, Rn. 15).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 26 Sa 2529/18

    Herabsetzung - Festsetzung - Gebührenstreitwert - Weiterbeschäftigungsantrag -

    Die rechtskräftige Kostengrundentscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nach späterer abweichender Entscheidung über den Streitwert durch die Vorinstanzen nicht mehr abänderbar (ständ. Rspr., vgl. nur BGH 17. November 2015 - II ZB 20/14, Rn. 15).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2021 - 26 Sa 603/19

    Herabsetzung/Festsetzung der Gebührenstreitwerte für die erste Instanz nach einer

    Die rechtskräftige Kostengrundentscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nach späterer abweichender Entscheidung über den Streitwert durch die Vorinstanzen nicht mehr abänderbar (ständ. Rspr., vgl. nur BGH 17. November 2015 - II ZB 20/14, Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2018 - 6 E 360/16

    Anwendung der Grundsätze für die Bemessung des Streitwerts in Teilstatussachen

    BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - X 110/13 -, juris Rn. 3, vom 17. November 2015 - II ZB 20/14 -, NJW 2016, 1021 = juris Rn. 13 ff., und vom 30. Juli 2008 - II ZB 40/07 -, FamRZ 2008, 1925 = juris Rn. 9 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht