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BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73 |
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Papierfundstellen
- NJW 1976, 797
- MDR 1976, 380
- WM 1976, 77
- DB 1976, 249
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71
Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn
Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73
Ähnlich verhält es sich mit einem weiteren Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juli 1972 (BAG 24, 341, 345 ff = NJW 1973, 214), das unter Hinweis auf die vorerwähnte Entscheidung ausführt, die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB sei jedenfalls so lange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen über den Kündigungssachverhalt anstelle und der Kündigungsgegner dies erkennen könne; "maßgebende Tatsachen" im Sinne des § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB seien hierbei sowohl die für als auch die gegen eine Kündigung sprechenden Umstände.Es widerspräche dem Zweck dieser Frist, die Verwirkung des Kündigungsrechts zeitlich zu fixieren (BAG 24, 341, 346), wenn der Kündigungsberechtigte ihren Beginn selbst nach einem erschöpfenden Geständnis der anderen Vertragspartei nach seinem Gutdünken durch weitere Ermittlungen hinausschieben könnte, die er nicht mehr benötigt, um sich ein hinreichend klares Urteil über die Zumutbarkeit einer Vertragsfortsetzung bilden zu können.
- BGH, 26.03.1956 - II ZR 57/55
Abberufung des Vorstands nach Vertrauensentzug
Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73
So hätte gerade die langjährige Betriebserfahrung des Klägers Anlaß für eine Prüfung sein müssen, ob sich im Betrieb der Beklagten nicht eine andere, für beide Teile zumutbare Beschäftigung für den Kläger finden ließ, nachdem die Organstellung des Klägers, die er sich bei den ihm vorgeworfenen Verstößen zunutze machen konnte, ohnehin erloschen war und die ihm hierdurch zuteil gewordene Warnung möglicherweise erwarten ließ, er werde sich ähnliche Verstöße in Zukunft nicht mehr zuschulden kommen lassen (Urt. d. Sen. v. 14.7.66 - II ZR 212/64, WM 1966, 968; vgl. auch BGHZ 20, 239, 249). - BGH, 20.04.1967 - II ZR 220/65
Wirksamkeit eines Erlaßvertrages unter dem Vorbehalt der Inanspruchnahme des …
Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73
Den Mißbrauch der ihm damit gebotenen Gelegenheiten zum eigenen Nutzen konnte das Berufungsgericht auch dann als erheblichen Vertrauensbruch betrachten, wenn der Beklagten, wie die Revision geltend macht, hierdurch kein Schaden entstanden sein sollte und die Beklagte selbst das Projekt wegen seiner hohen Kosten nicht aufgegriffen hätte (vgl. Urt. d. Sen. v. 8.5.67 - II ZR 126/65, LM BGB § 626 Nr. 14 = WM 1967, 680).
- BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71
Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit …
Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73
Das Berufungsgericht stützt sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar 1972 (BAG 24, 99, 104 f = NJW 1972, 1486). - BGH, 03.05.1973 - II ZR 15/71
Wirksamkeit der Kündigung des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds einer …
Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73
Sollte sich bei Prüfung dieses Vertrags eine Beschränkung der Kündbarkeit des Dienstverhältnisses auf wichtige Gründe nicht ergeben (vgl. hierzu das Urt. d. Sen. v. 3.5.73 - II ZR 15/71, WM 1973, 782, 784 m.w.N.), so wäre zu berücksichtigen, daß an die außerordentliche Kündigung eines Dienstverhältnisses besonders strenge Anforderungen zu stellen sind, wenn es ohnehin mit zumutbarer Frist ordentlich gekündigt werden kann (Urt. d. Sen. v. 21.4.75 - II ZR 2/75, WM 1975, 761 zu 3). - BGH, 21.04.1975 - II ZR 2/73
Wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung eines Dienstverhältnisses durch …
Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73
Sollte sich bei Prüfung dieses Vertrags eine Beschränkung der Kündbarkeit des Dienstverhältnisses auf wichtige Gründe nicht ergeben (vgl. hierzu das Urt. d. Sen. v. 3.5.73 - II ZR 15/71, WM 1973, 782, 784 m.w.N.), so wäre zu berücksichtigen, daß an die außerordentliche Kündigung eines Dienstverhältnisses besonders strenge Anforderungen zu stellen sind, wenn es ohnehin mit zumutbarer Frist ordentlich gekündigt werden kann (Urt. d. Sen. v. 21.4.75 - II ZR 2/75, WM 1975, 761 zu 3). - BGH, 26.10.1964 - II ZR 127/62
Annahme einer Stellvertretung bei Vertragsabschluss - Handeln des …
Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73
Sachlich-rechtlich ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Geschäftsführer einer GmbH auch ohne ausdrückliches Verbot im Geschäftsbereich seiner Gesellschaft für eigene Rechnung keine Geschäfte machen darf (Urt. d. Sen. v. 26.10.64 - II ZR 127/62, WM 1964, 1320). - BGH, 08.05.1967 - II ZR 126/65
Vorliegen eines wichtigen Grundes zur sofortigen Auflösung des …
Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73
Den Mißbrauch der ihm damit gebotenen Gelegenheiten zum eigenen Nutzen konnte das Berufungsgericht auch dann als erheblichen Vertrauensbruch betrachten, wenn der Beklagten, wie die Revision geltend macht, hierdurch kein Schaden entstanden sein sollte und die Beklagte selbst das Projekt wegen seiner hohen Kosten nicht aufgegriffen hätte (vgl. Urt. d. Sen. v. 8.5.67 - II ZR 126/65, LM BGB § 626 Nr. 14 = WM 1967, 680). - BGH, 11.11.1976 - II ZR 2/75
Erwerb von Sicherungseigentum an einem Scheck durch die mit der Einziehung …
Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73
Sollte sich bei Prüfung dieses Vertrags eine Beschränkung der Kündbarkeit des Dienstverhältnisses auf wichtige Gründe nicht ergeben (vgl. hierzu das Urt. d. Sen. v. 3.5.73 - II ZR 15/71, WM 1973, 782, 784 m.w.N.), so wäre zu berücksichtigen, daß an die außerordentliche Kündigung eines Dienstverhältnisses besonders strenge Anforderungen zu stellen sind, wenn es ohnehin mit zumutbarer Frist ordentlich gekündigt werden kann (Urt. d. Sen. v. 21.4.75 - II ZR 2/75, WM 1975, 761 zu 3). - BGH, 14.07.1966 - II ZR 212/64
Wirksamkeit der Abberufung eines Vorstandsmitglieds und der Kündigung eines …
Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73
So hätte gerade die langjährige Betriebserfahrung des Klägers Anlaß für eine Prüfung sein müssen, ob sich im Betrieb der Beklagten nicht eine andere, für beide Teile zumutbare Beschäftigung für den Kläger finden ließ, nachdem die Organstellung des Klägers, die er sich bei den ihm vorgeworfenen Verstößen zunutze machen konnte, ohnehin erloschen war und die ihm hierdurch zuteil gewordene Warnung möglicherweise erwarten ließ, er werde sich ähnliche Verstöße in Zukunft nicht mehr zuschulden kommen lassen (Urt. d. Sen. v. 14.7.66 - II ZR 212/64, WM 1966, 968; vgl. auch BGHZ 20, 239, 249).
- BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10
Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden …
b) Aus der Treuepflicht des Geschäftsführers wird hergeleitet, dass es ihm ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht gestattet ist, im Geschäftszweig der Gesellschaft Geschäfte für eigene Rechnung zu tätigen oder tätigen zu lassen oder den Vollzug bereits von der Gesellschaft abgeschlossener Verträge durch Abwicklung auf eigene Rechnung oder in sonstiger Weise zu beeinträchtigen oder zu vereiteln (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1964 - II ZR 127/62, WM 1964, 1320, 1321 f.; Urteil vom 11. Oktober 1976 - II ZR 104/75, WM 1977, 194; Urteil vom 24. November 1975 - II ZR 104/73, WM 1976, 77 alle zur GmbH). - BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines …
Eine sichere und umfassende Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen liegt dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht worden ist, was als notwendige Grundlage für eine Entscheidung über Fortbestand oder Auflösung des Dienstverhältnisses anzusehen ist (BGH, Urteil vom 24. November 1975 - II ZR 104/73, WM 1976, 77, 78).Lediglich dann, wenn die Tatsachen bereits im Wesentlichen bekannt sind und noch zusätzliche Ermittlungen erforderlich sind, wie etwa die Anhörung des Betroffenen bei einer Verdachtskündigung oder die Ermittlung von gegen eine Kündigung sprechenden Tatsachen, sind diese zügig durchzuführen (BGH, Urteil vom 2. Juli 1984 - II ZR 16/84, ZIP 1984, 1113, 1114; Urteil vom 24. November 1975 - II ZR 104/73, WM 1976, 77, 78).
- BGH, 15.11.2016 - II ZR 217/15
Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft: Vertrauensentzug …
Auch der Senat hat im Zusammenhang mit der Unverzüglichkeit von Kündigungen bei Verdachtskündigungen einen Aufschub wegen der dann notwendigen Anhörung des Betroffenen für notwendig erachtet (BGH…, Urteil vom 9. April 2013 - II ZR 273/11, ZIP 2013, 971 Rn. 15; Urteil vom 2. Juli 1984 - II ZR 16/84, ZIP 1984, 1113, 1114; Urteil vom 24. November 1975 - II ZR 104/73, WM 1976, 77, 78).
- BGH, 02.07.2019 - II ZR 155/18
Liegen der gesetzlichen Zuständigkeit zur fristlosen Kündigung des …
Eine sichere und umfassende Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen liegt dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht worden ist, was als notwendige Grundlage für eine Entscheidung über Fortbestand oder Auflösung des Dienstverhältnisses anzusehen ist (BGH, Urteil vom 24. November 1975 - II ZR 104/73, WM 1976, 77, 78;… Urteil vom 9. April 2013 - II ZR 273/11, ZIP 2013, 971 Rn. 15).Lediglich dann, wenn die Tatsachen bereits im Wesentlichen bekannt sind und noch zusätzliche Ermittlungen erforderlich sind, wie etwa die Anhörung des Betroffenen bei einer Verdachtskündigung oder die Ermittlung von gegen eine Kündigung sprechenden Tatsachen, sind diese zügig durchzuführen (BGH, Urteil vom 24. November 1975 - II ZR 104/73, WM 1976, 77, 78; Urteil vom 2. Juli 1984 - II ZR 16/84, ZIP 1984, 1113, 1114;… Urteil vom 9. April 2013 - II ZR 273/11, ZIP 2013, 971 Rn. 15).
- BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01
Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers …
- BGH, 23.09.1985 - II ZR 246/84
Treuepflicht des GmbH-Geschäftsführers
Zwar war dem Beklagten unter diesen Voraussetzungen die eigennützige Auswertung der Erfindung nicht auch unter dem Gesichtspunkt verboten, daß er im Geschäftsbereich der Klägerin keine Geschäfte für eigene Rechnung machen durfte (vgl. BGHZ 49, 30, 31; Sen. Urt. v. 26.10.1964 - II ZR 127/62, WM 1964, 1320, 1321, v. 24.11.1975 - II ZR 104/73, LM BGB § 626 Nr. 18). - OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 133/07
Abberufung eines Geschäftsführers bei zweigliedriger GmbH
Als Organ unterliegt der Geschäftsführer während der Dauer seines Amtes auch ohne dahingehende Vereinbarung oder Satzungsregelung einem Wettbewerbsverbot (vgl. BGH NJW 1984, 2366; BGH WM 1976, 77;… Scholz/Schneider, a.a.O., § 43 Rn. 153;… Baumbach/Hueck a.a.O. § 35 Rn. 41).Deshalb besteht das Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers unabhängig davon, ob durch die Wettbewerbstätigkeit die Gesellschaft im Einzelfall geschädigt wird oder nicht und ob die Gesellschaft selbst die Geschäfte betreiben konnte oder nicht (vgl. BGH WM 1976, 77;… Scholz/Schneider a.a.O.).
- BGH, 11.10.1976 - II ZR 104/75
Behandlung eines fremden Geschäfts als eigenes - Anspruch auf Auskunftserteilung …
Denn der Geschäftsführer darf, auch wenn ihm das ausdrücklich nicht verboten ist, im Geschäftszweig der GmbH keine Geschäfte für eigene Rechnung machen (st. Rspr., vgl. u.a. BGHZ 49, 30, 31; Urt. d. Sen. v. 26.10.64 - II ZR 127/62, WM 1964, 1320, 1321 unter III 1 a; v. 24.11.75 - II ZR 104/73, WM 1976, 77 zu II 1), und erst recht darf er die Vollziehung bereits von der GmbH abgeschlossener Verträge weder durch Abwicklung auf eigene Rechnung noch sonst irgendwie beeinträchtigen oder vereiteln. - BGH, 02.06.1997 - II ZR 101/96
Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer GmbH …
Deshalb ist die Feststellung des LG, auf die das Berufungsurteil Bezug nimmt, die Mitgesellschafterin habe zwar Kenntnis gehabt, sie sei aber "jedenfalls nicht über Leistungen in solchem Umfang informiert ..., wie sie aufgrund der Beweisaufnahme feststehen", gewesen, nicht geeignet, die Frist in Lauf zu setzen (vgl. zu den Voraussetzungen hierfür Sen.Urt. v. 24.11.1975, II ZR 104/73, WM 1976, 77, 78). - OLG Hamburg, 29.06.2007 - 11 U 141/06
Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder der Komplementär-AG einer AG & Co. KG
Denn anders als in der GmbH, in der das gesetzlich nicht niedergelegte Wettbewerbsverbot häufig auch als Ausfluss dienstvertraglicher Treuepflichten angesehen wird (z.B. BGH, Urteil vom 08.05.1967 - II ZR 126/65, WM 1967, 679; vom 09.11.1967 - II ZR 64/67, BGHZ 49, 30 ff, 31; vom 24.11.1975 - II ZR 104/73, WM 1976, 77;… siehe auch Goette, Die GmbH, 2. Auflage 2002, § 8 Rnr. 142 ff, der das Wettbewerbsverbot im Abschnitt "Anstellungsverhältnis" behandelt und nicht beim "Organverhältnis"), wurzelt das Wettbewerbsverbot des Vorstands aus § 88 AktG in der organschaftlichen Treuepflicht (Fleischer, AG 2005, 336, 337;… Hefermehl/Spindler in: MünchKomm. AktG , 2. Auflage 2004, § 76 Rnr. 14;… Hüffer, aaO., § 84 Rnr. 9), die zwar mit der durch das Anstellungsverhältnis erzeugten Pflicht kongruent gehen mag (so Fleischer, WM 2003, 1045, 1046), von dieser aber in ihrem Geltungsgrund zu unterscheiden ist (…Hopt in: Großkommentar AktG , 4. Auflage 1999, § 93 Rnr. 164, 225;… Möllers in: Hommelhoff/Hopt/v.Werder, Hdb. Corporate Governance, 2003, S. 405, 411; zum Unterschied zwischen Anstellungsverhältnis und Organstellung siehe auch BGH, Urteil vom 24.11.1980 - II ZR 182/79, BGHZ 79, 38 ff, 41 f; vom 14.11.1983 - II ZR 33/83, BGHZ 89, 48 ff, 52). - BGH, 26.02.1996 - II ZR 114/95
Beginn der Zwei-Wochen-Frist
- BGH, 23.10.1995 - II ZR 130/94
Auswirkungen der Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers auf einen Beratervertrag
- OLG Saarbrücken, 13.07.2010 - 4 U 496/09
Beleghebammenvertrag: Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung unter …
- BGH, 29.01.1976 - II ZR 3/74
Unwirksamkeit einer im Zusammenhang mit der Abberufung als Geschäftsführer …
- BGH, 02.07.1984 - II ZR 16/84
Kündigungserklärungsfrist - Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - …
- BGH, 19.05.1980 - II ZR 169/79
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Umdeutung einer außerordentlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 483/95
Antragsfrist für die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines …
- VGH Hessen, 27.09.1994 - TL 1511/94
Außerordentliche Kündigung - Kündigungsfrist - Zurechnung der Kenntnis …
- ArbG Düsseldorf, 22.09.2010 - 4 Ca 3150/10
Außerordentliche Kündigung eines Dienstordnungs-Angestellten