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   BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05   

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https://dejure.org/2007,212
BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05 (https://dejure.org/2007,212)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2007 - II ZR 111/05 (https://dejure.org/2007,212)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - II ZR 111/05 (https://dejure.org/2007,212)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 32 Abs. 1 S. 2; ZPO § 50
    Anforderungen an die Bezeichnung der Beschlussgegenstände bei der Einberufung der Mitgliederversammlung eines Vereins

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse einer rechtlich unselbstständigen Untergliederung eines eingetragenen Vereins zur Ermöglichung einer gerichtlichen Kontrolle von durch dessen Mitglieder gefassten Beschlüssen; Voraussetzungen für eine Beschlussanfechtung im Vereinsrecht; ...

  • opinioiuris.de

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins / Beschlussanfechtung beim eingetragenen Verein

  • rabüro.de

    Zur aktiven Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Verein

  • Judicialis

    ZPO § 50; ; BGB § 32

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 50; BGB § 32
    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer Feststellungsklage von Mitgliedern eines Vereins; Anforderungen an die Bekanntgabe der Tagesordnung einer Mitgliederversammlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nicht rechtsfähiger Verein ist aktiv parteifähig

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Beschlussfassung unselbständiger Untergliederung eines eingetragenen Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abteilung versus Hauptverein - Bundesgerichtshof definiert die rechtliche Stellung von Abteilungen

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschlussfassung, Beschlussmängel, Einberufung, Einberufungsmängel, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Kapitalgesellschaft, Nichtigkeitsgründe, Teilnahmerechte

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 69
  • ZIP 2007, 1942
  • MDR 2007, 1446
  • DNotZ 2008, 144
  • WM 2007, 1932
  • BB 2007, 2310
  • DB 2007, 2537
  • Rpfleger 2008, 79
  • SpuRt 2008, 70
  • SpuRt 2008, 97
  • NZG 2007, 826
 
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Wird zitiert von ... (192)Neu Zitiert selbst (55)

  • BGH, 19.03.1984 - II ZR 168/83

    Selbständigkeit der Ortsgruppe eines Vereins

    Auszug aus BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Untergliederung eines eingetragenen Vereins als nicht rechtsfähiger Verein anzusehen, wenn er auf Dauer Aufgaben nach außen im eigenen Namen durch eine eigene, handlungsfähige Organisation wahrnimmt (BGHZ 90, 331, 333).

    Damit verfügt der Kläger zu 1 - was die Revision des Beklagten zu 1 zu Unrecht in Abrede stellt - aufgrund der satzungsgemäßen Übernahme der Bestimmungen für den Gesamtverein (BGHZ 90, 331, 334; vgl. Schaible aaO S. 38; König, Der Verein im Verein 1992 S. 147) über eine eigene körperschaftliche Verfassung.

    Aus der Gliederung des Beklagten zu 1 nach einzelnen Sportarten folgt, dass der Kläger zu 1 - ebenso wie die weiteren Abteilungen - den Gesamtvereinsnamen mit einem auf die Sportart verweisenden Zusatz führt (Schaible aaO S. 28; vgl. BGHZ 90, 331, 333: "Ortsgruppe").

  • BGH, 05.10.1978 - II ZR 177/76

    Austrittsfiktion in der Satzung einer politischen Partei

    Auszug aus BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
    Die Untergliederung muss eine körperschaftliche Verfassung besitzen, einen Gesamtnamen führen, vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig sein und neben ihrer unselbständigen Tätigkeit für den Hauptverein Aufgaben auch eigenständig wahrnehmen (Senat aaO 332; BGHZ 73, 275, 278; BGH, Urt. v. 21. März 1972 - VI ZR 157/70, LM ZPO § 50 Nr. 25).

    Zudem entscheidet der Kläger zu 1 - auch mit Wirkung für den Gesamtverein - über Eintritt und Ausschluss der Mitglieder, die in "gestufter Mehrfachmitgliedschaft" sowohl dem Kläger zu 1 als auch dem Beklagten zu 1 angehören (BGHZ 73, 275, 278).

  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt im Vereinsrecht bei der Behandlung fehlerhafter Beschlüsse eine entsprechende Anwendung der §§ 241 ff. AktG wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in Betracht (BGHZ 59, 369, 371 f.; vgl. auch BGH, Urt. v. 3. März 1971 - KZR 5/70, NJW 1971, 879 f., insoweit bei BGHZ 55, 381 ff. nicht abgedruckt).

    aa) Nach früherer Auffassung des Senats führt ein Verfahrensfehler nur dann zur Ungültigkeit eines Beschlusses, wenn das Abstimmungsergebnis darauf beruht (BGHZ 59, 369, 374).

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    Der notwendige Prozessvortrag in einem Schriftsatz kann durch eine Bezugnahme auf ihm beigefügte Anlagen nicht ersetzt, sondern allenfalls erläutert oder belegt werden; ein Schriftsatz muss vielmehr grundsätzlich aus sich heraus verständlich sein (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.2007, II ZR 111/05, NJW 2008, 69, dort Rn 25; Zöller-Greger, a.a.O., § 130, Rn 2).

    Der notwendige Prozessvortrag in einem Schriftsatz kann durch eine Bezugnahme auf ihm beigefügte Anlagen nicht ersetzt, sondern allenfalls erläutert oder belegt werden; ein Schriftsatz muss vielmehr grundsätzlich aus sich heraus verständlich sein (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.2007, II ZR 111/05, NJW 2008, 69; Zöller-Greger, a.a.O., § 130, Rn 2).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Anlagen können lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht ersetzen (BGH 2. Juli 2007 - II ZR 111/05 - Rn. 25 mwN, NJW 2008, 69; vgl. auch BVerfG 30. Juni 1994 - 1 BvR 2112/93 - zu III 2 a der Gründe, NJW 1994, 2683) .
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Die Zuerkennung der Parteifähigkeit an nicht rechtsfähige Vereine nach § 50 Abs. 2 ZPO beruht mittlerweile maßgeblich auf der Erwägung, dass auf nicht rechtsfähige Vereine gemäß § 54 Satz 1 BGB die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts anwendbar sind und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs parteifähig ist (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen, BT-Drucks. 16/12813, S. 15; BGH, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69, 73 f.).
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