Rechtsprechung
BGH, 25.10.2004 - II ZR 171/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 749, 753, 242 Bc, D
Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft: Pflicht zur Veräußerung an Miteigentümer bei gemeinschaftlicher Berufsausübung dienendem Gegenstand - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines die Aufhebung einer Gemeinschaft betreibenden Teilhabers zur Übertragung seines Anteils gegen Zahlung des Marktwertes auf die die Zusammenarbeit fortsetzenden Teilhaber ; Auflösung der Anwaltssozietät als wichtiger Grund zur Aufhebung der ...
- Judicialis
- ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Sozietät - Vorrang des Fortbestandes gegenüber einer Zwangsversteigerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 749 § 753 § 242
Rechtsstellung des die Aufhebung der Gemeinschaft betreibenden Teilhabers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Erwerb einer Büroetage durch die Ehefrauen der Partner einer Sozietät zwecks gemeinschaftlicher Berufsausübung: Aufhebung der Eigentümergemeinschaft oder Verpflichtung zur Anteilsübertragung bei Ausscheiden eines Partners aus der Sozietät?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1574 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 308
- ZIP 2005, 27
- MDR 2005, 223
- DNotZ 2005, 205
- NZM 2005, 238
- BB 2005, 234
- DB 2005, 105
- NZG 2005, 131
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.01.1972 - II ZR 86/69
Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft
Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 171/02
Im Einzelfall kann das Begehren auf Aufhebung der Gemeinschaft aber selbst dann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sofern die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine besondere Härte bedeutet (BGHZ 63, 348, 352 f.; 58, 146 f.;… Sen.Urt. v. 5. Dezember 1994 - II ZR 268/93, NJW-RR 1995, 334 f.;… Sen.Urt. v. 30. April 1984 - II ZR 202/83, WM 1984, 873 f.).Unter solchen Gegebenheiten kann der die Aufhebung betreibende Teilhaber verpflichtet sein, seinen Anteil auf den der Versteigerung widersprechenden Teilhaber gegen Zahlung eines Ausgleichs zu übertragen, der - was gegebenenfalls sachverständiger Begutachtung bedarf - sowohl dem wirtschaftlichen Wert als auch einem etwaigen bei einer Zwangsversteigerung erzielbaren Mehrerlös entspricht (vgl. BGHZ 58, 146 ff.).
- BGH, 30.04.1984 - II ZR 202/83
Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft aus wichtigem Grund - Bedeutung einer …
Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 171/02
Im Einzelfall kann das Begehren auf Aufhebung der Gemeinschaft aber selbst dann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sofern die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine besondere Härte bedeutet (BGHZ 63, 348, 352 f.; 58, 146 f.;… Sen.Urt. v. 5. Dezember 1994 - II ZR 268/93, NJW-RR 1995, 334 f.; Sen.Urt. v. 30. April 1984 - II ZR 202/83, WM 1984, 873 f.). - BGH, 19.12.1974 - II ZR 118/73
Aufhebung der Gemeinschaft und Zurückbehaltungsrecht
Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 171/02
Im Einzelfall kann das Begehren auf Aufhebung der Gemeinschaft aber selbst dann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sofern die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine besondere Härte bedeutet (BGHZ 63, 348, 352 f.; 58, 146 f.;… Sen.Urt. v. 5. Dezember 1994 - II ZR 268/93, NJW-RR 1995, 334 f.;… Sen.Urt. v. 30. April 1984 - II ZR 202/83, WM 1984, 873 f.). - BGH, 05.12.1994 - II ZR 268/93
Vorzeitige Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft
Auszug aus BGH, 25.10.2004 - II ZR 171/02
Im Einzelfall kann das Begehren auf Aufhebung der Gemeinschaft aber selbst dann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sofern die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine besondere Härte bedeutet (BGHZ 63, 348, 352 f.; 58, 146 f.; Sen.Urt. v. 5. Dezember 1994 - II ZR 268/93, NJW-RR 1995, 334 f.;… Sen.Urt. v. 30. April 1984 - II ZR 202/83, WM 1984, 873 f.).
- BGH, 12.11.2007 - II ZR 293/06
Stillschweigender Ausschluss des Anspruchs auf Aufhebung einer Gemeinschaft
Das Begehren auf Aufhebung der Gemeinschaft kann nach der Rechtsprechung des Senats im Einzelfall schon dann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine besondere Härte bedeutet (Sen.Urt. v. 25. Oktober 2004 - II ZR 171/02, ZIP 2005, 27, 28 m.w.Nachw.). - OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 16 U 34/06
Gemeinschaft: Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung; stillschweigende …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (25. Oktober 2004 - II ZR 171/02 = NJW-RR 2005, 308) kann das Begehren auf Aufhebung der Gemeinschaft andererseits selbst dann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sofern die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine "besondere Härte" bedeutet. - LG Cottbus, 18.07.2022 - 7 T 128/21
Teilungsversteigerungsverfahren
Dies gilt auch für die von dem Beschwerdeführer angeführte Entscheidung BGH, Urt. v. 25.10.2004 - II ZR 171/02, NJW-RR 2005, 308. - KG, 27.09.2019 - 7 U 127/18
Nachlasszugehörigkeit des Miteigentumsanteils an einer Eigentumswohnung: …
Lediglich in Einzelfällen setzt sich das allgemeine Rechtsprinzip von Treu und Glauben auch gegenüber der Vorschrift des § 753 Abs. 1 BGB durch, wenn die Aufhebung der Gemeinschaft gerade durch die Versteigerung als unzulässige Rechtsausübung erscheint und sich der betreibende Teilhaber auf eine vom anderen Teil vorgeschlagene und vom Richter gebilligte Realteilung verweisen lassen muss (vgl. BGH…, Urteil vom 31. Januar 1972, a.a.O.; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2004, Az. II ZR 171/02, Rn. 7 bei juris sowie OLG Frankfurt, Urteil vom 30. November 2006, Az. 16 U 34/06, Rn 35 bei juris).