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   BGH, 06.07.1970 - II ZR 18/69   

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https://dejure.org/1970,4375
BGH, 06.07.1970 - II ZR 18/69 (https://dejure.org/1970,4375)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1970 - II ZR 18/69 (https://dejure.org/1970,4375)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1970 - II ZR 18/69 (https://dejure.org/1970,4375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung und Unterlassung eines Fahrschulbetriebes - Verstoß gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Verbot nur eines selbstständigen Betriebs einer Fahrschule oder auch einer unselbstständigen Tätigkeit als angestellter Fahrlehrer - Anspruch auf Unterlassung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung und Unterlassung eines Fahrschulbetriebes; Verstoß gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot; Verbot nur eines selbstständigen Betriebs einer Fahrschule oder auch einer unselbstständigen Tätigkeit als angestellter Fahrlehrer; Anspruch auf Unterlassung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverstoß, Umgehungstatbestand, Vorschieben von Angehörigen, Umgehungsgeschäft

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1969 - II ZR 41/68

    Schriftliche Vereinbarung über den Betrieb einer Fahrschule - Klausel über die

    Auszug aus BGH, 06.07.1970 - II ZR 18/69
    Vielmehr bedarf es der Prüfung des vom Beklagten erhobenen Einwandes nach §§ 138, 242 BGB (vgl. Urt. d. erk. Sen. vom 30. Juni 1969 - II ZR 41/68).

    Das Berufungsgericht wird auch hier zu erörtern haben, ob § 11 des Mietvertrages gegenüber dem Beklagten wirksam ist und ob die Beklagten durch die in dem Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen nicht übermäßig und unbillig in ihrer persönlichen Freiheit und wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeit im Sinne des § 138 BGB beschränkt sind (Urt. d. erk. Sen. vom 30. Juni 1969 - II ZR 41/68).

  • RG, 02.05.1932 - VIII 104/32

    1. Zur Frage der notwendigen Streitgenossenschaft zwischen der offenen

    Auszug aus BGH, 06.07.1970 - II ZR 18/69
    Denn sie muß alles tun, was erforderlich und möglich ist, um einen Wettbewerbsverstoß des Verpflichteten zu verhindern (vgl. hierzu auch RGZ 136, 266, 271).

    Das Berufungsgericht muß vielmehr prüfen, ob § 11 des Vertrages auch gegenüber der Beklagten wirksam ist und ob sich nach erschöpfender Beweisaufnahme eine von der Beklagten übernommene eigene Verpflichtung feststellen läßt (vgl. RGZ 136, 266, 271 für die Konkurrenzklausel gegenüber einer offenen Handelsgesellschaft).

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BGH, 06.07.1970 - II ZR 18/69
    Ohne diese Ergänzung der lückenhaften Vereinbarung stünde das Ergebnis nach anerkannten Grundsätzen (BGHZ 40, 91, 104) [BGH 10.07.1963 - VIII ZR 204/61] im Widerspruch zu § 157 BGB.
  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 109/02

    Umfang eines Wettbewerbsverbots zwischen einer GmbH als Subunternehmerin und

    Das Vorschieben eines Angehörigen ist eine anerkannte Fallgruppe der unzulässigen Umgehung eines Wettbewerbsverbots (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1970 - II ZR 18/69, BB 1970, 1374).
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