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   BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58   

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https://dejure.org/1960,94
BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58 (https://dejure.org/1960,94)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1960 - II ZR 215/58 (https://dejure.org/1960,94)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1960 - II ZR 215/58 (https://dejure.org/1960,94)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an die Rechtmäßigkeit eines Selbstkontrahierens des Alleingesellschafters einer GmbH in gleichzeitiger Postion des alleinigen Geschäftsführers - Anwendbarkeit des § 181 BGB auf den Geschäftsführer einer GmbH - Voraussetzungen einer Erlaubnis zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anmeldung Handelsregister, Art und Umfang der Vertretungsbefugnis, Inhalt der Anmeldung, Verbot des Selbstkontrahierens, Vertretungsbefugnis

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB - Stellvertretung

Papierfundstellen

  • BGHZ 33, 189
  • NJW 1960, 2285
  • MDR 1961, 30
  • DNotZ 1961, 488
  • DB 1960, 1303
  • JR 1961, 19
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 126/58

    Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils - Umfang der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58
    Hiervon geht auch das Senatsurteil vom 21.4.1960 - II ZR 126/58 - (WM 1960, 803) aus.

    Das folgt daraus, daß § 181 BGB die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers nicht bloß im Verhältnis zur Gesellschaft, sondern auch nach außen beschränkt (Senatsurteil vom 21.4.60 - II ZR 126/58 - WM 1960, 803), und daß das Verbot des Selbstkontrahierens eine der Organstellung des Geschäftsführers immanente Einschränkung der Vertretungsmacht darstellt.

  • RG, 20.03.1908 - II 586/07

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Selbstkontrahieren

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58
    Das Gestattungsgeschäft unterliegt daher auch, wenn vom Einmanngesellschafter gegenüber sich selbst vorgenommen, dem Verbot des Selbstkontrahierens (RGZ 68, 172, 178/79; 85, 380, 383; 109, 77; Brodmann JW 1925, 596).

    Es besteht auch die Möglichkeit, in Anwendung des § 29 BGB einen Notgeschäftsführer bestellen zu lassen und dann mit ihm zu kontrahieren (RGZ 68, 172, 180).

  • RG, 27.01.1938 - V B 13/37

    1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58
    Es ist nicht erforderlich, daß das In-sich-Geschäft den Interessen des Geschäftsherrn zuwiderläuft (RGZ 157, 24, 31/32).

    Ein Meinungsstreit besteht nur insofern, als die Rechtsprechung (RGZ 103, 417; 108, 405; 157, 24, 31) annimmt, § 181 BGB richte sich ausschließlich gegen die Art des Zustandekommens des Geschäfts, während Nipperdey (in Enneccerus Band I 2 § 181 III) meint, die Grundtendenz der Vorschrift gehe dahin, den Vertretenen zu schützen, und das ermögliche eine wertende Rechtsbetrachtung.

  • RG, 07.06.1902 - V 108/02

    Vertragsschluss mit sich selbst.

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58
    Die Gestattung des Selbstkontrahierens ist ein Rechtsgeschäft (RGZ 51, 422) und untersteht wie jedes andere Rechtsgeschäft dem Verbot des § 181 BGB.
  • RG, 17.02.1922 - II 442/21

    Vertretung, Selbstkontrahieren

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58
    Ein Meinungsstreit besteht nur insofern, als die Rechtsprechung (RGZ 103, 417; 108, 405; 157, 24, 31) annimmt, § 181 BGB richte sich ausschließlich gegen die Art des Zustandekommens des Geschäfts, während Nipperdey (in Enneccerus Band I 2 § 181 III) meint, die Grundtendenz der Vorschrift gehe dahin, den Vertretenen zu schützen, und das ermögliche eine wertende Rechtsbetrachtung.
  • BGH, 30.10.1958 - II ZR 253/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58
    Das Selbstkontrahieren als solches erfüllt den Verbotstatbestand (Senatsurteil vom 30.10.1958 - II ZR 253/56 - WM 1958, 1503, 1506).
  • RG, 27.09.1924 - V 367/23

    Kann ein Unterbevollmächtigter im Namen des Machtgebers mit dem Bevollmächtigten,

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58
    Ein Meinungsstreit besteht nur insofern, als die Rechtsprechung (RGZ 103, 417; 108, 405; 157, 24, 31) annimmt, § 181 BGB richte sich ausschließlich gegen die Art des Zustandekommens des Geschäfts, während Nipperdey (in Enneccerus Band I 2 § 181 III) meint, die Grundtendenz der Vorschrift gehe dahin, den Vertretenen zu schützen, und das ermögliche eine wertende Rechtsbetrachtung.
  • RG, 21.10.1924 - II 640/23

    Gesellschaft m. b. H.

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58
    Das Gestattungsgeschäft unterliegt daher auch, wenn vom Einmanngesellschafter gegenüber sich selbst vorgenommen, dem Verbot des Selbstkontrahierens (RGZ 68, 172, 178/79; 85, 380, 383; 109, 77; Brodmann JW 1925, 596).
  • RG, 27.10.1914 - III 127/14

    Gesellsch. m. b. H. Vereinigung d. Geschäftsanteile i.e. Hand. Terminseinwand

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58
    Das Gestattungsgeschäft unterliegt daher auch, wenn vom Einmanngesellschafter gegenüber sich selbst vorgenommen, dem Verbot des Selbstkontrahierens (RGZ 68, 172, 178/79; 85, 380, 383; 109, 77; Brodmann JW 1925, 596).
  • RG, 08.02.1934 - IV 357/33

    Kann die Ehefrau, die der Ehemann durch Testament zur Alleinerbin eingesetzt hat,

    Auszug aus BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58
    Das Gesetz geht davon aus, daß beim In-sich-Geschäft die Gefahr eines Interessengegensatzes besteht (RGZ 143, 350, 354).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 89/15

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer Sache bei Verweigerung der

    Deshalb kann sich ein Vertreter die Erlaubnis zum Selbstkontrahieren nicht namens des Vertretenen selbst erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1960 - II ZR 215/58, BGHZ 33, 189, 191; Urteil vom 7. Februar 1972 - II ZR 169/69, BGHZ 58, 115, 118).
  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    § 181 BGB gilt nicht für Rechtsgeschäfte des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst (Abweichung von BGHZ 33, 189 = NJW 60, 2285).

    Demgegenüber verweist die Revision auf das vom Berufungsgericht nicht angeführte Urteil BGHZ 33, 189 = NJW 60, 2285.

    Demgegenüber hält der Senat eine vom Zweck der Vorschrift völlig losgelöste, ausschließlich formale Betrachtungsweise nicht für angängig, da sie anerkannten Grundsätzen der Gesetzesauslegung und -anwendung widerspricht; schon in seinem Urteil BGHZ 33, 189 = NJW 60, 2285 hat er es wesentlich auch auf andere Erwägungen abgestellt (vgl. Fischer, Anm. bei LM Nr. 8 zu § 181 BGB).

    Gewiß würde etwa die Notwendigkeit, die Befugnis zum Selbstkontrahieren durch Aufnahme in die Satzung offenkundig zu machen, manchen Alleingesellschafter zur Zurückhaltung veranlassen (BGHZ 33, 189, 192 = NJW 60, 2285).

    Sie muß ebenso wie andere Rechtspersonen grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich ungehindert im Rechtsverkehr zu betätigen, soweit dies für ihre wirtschaftliche Entfaltung notwendig ist; dazu kann auch der Abschluß von Geschäften mit dem Alleingesellschafter gehören (BGHZ 33, 189, 194 = NJW 60, 2285).

    Erst recht entfiele jeder Anstoß zu einer aus den Registerakten ersichtlichen generellen Regelung, wie sie der Senat mit seinem Urteil BGHZ 33, 189 = NJW 60, 2285 im Auge hatte, wenn man es sogar für zulässig erachtet, daß ein Alleingesellschafter, der selber durch § 181 BGB an der Vertretung der Gesellschaft verhindert ist, für das beabsichtigte Geschäft eigens einen Bevollmächtigten bestellt (so BGHZ 49, 117, 120 = NJW 68, 398; dagegen Blomeyer, NJW 69, 127 ff. m.w. N.).

    Damit erledigt sich die in BGHZ 33, 189 = NJW 60, 2285 verneinte, im Schrifttum gleichfalls überwiegend anders beurteilte Frage, ob sich der Einmann-Gesellschafter das Selbstkontrahieren durch einfachen Beschluß gemäß § 47 GmbHG gestatten könnte.

  • BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82

    Gestattung des Selbstkontrahierens

    Dem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer können Rechtsgeschäfte mit sich selbst nur von vornherein im Gesellschaftsvertrag oder nachträglich durch Änderung der Satzung gestattet werden (BGHZ 33, 189 (194) = NJW 1960, 2285; Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages, BT-Dr 8/3908, S. 74).

    Anders als vom Senat im Jahre 1960 (BGHZ 33, 189 (191 f. = NJW 1960, 2285) angenommen, ist die Gestattung des Selbstkontrahierens aber nunmehr eine eintragungspflichtige Tatsache.

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