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   BGH, 15.04.1957 - II ZR 23/56   

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BGH, 15.04.1957 - II ZR 23/56 (https://dejure.org/1957,541)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1957 - II ZR 23/56 (https://dejure.org/1957,541)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1957 - II ZR 23/56 (https://dejure.org/1957,541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 116
  • NJW 1957, 951
  • DB 1957, 507
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 04.06.1920 - VII 523/19

    Heilung einer mangelhaften Urteilszustellung durch Unterlassung einer

    Auszug aus BGH, 15.04.1957 - II ZR 23/56
    Ohne sie ist die Zustellung unwirksam (RGZ 99, 140; BGH NJW 52, 934).

    Daß dort keine Stellung zu der Wirksamkeit der Zustellung genommen werden sollte, ergibt sich schon daraus, daß sich diese Entscheidung nicht mit der vorausgegangenen Entscheidung des I. Zivilsenats (NJW 1952, 934) und mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 99, 140) auseinandergesetzt hat.

    Darin liegt keine Heilung nach § 295 ZPO, weil es sich um einen unverzichtbaren Mangel bei einer Zustellung handelt, die eine Notfrist in Lauf setzen soll (RGZ 99, 140; BGH a.a.O.).

  • RG, 15.12.1938 - IV 197/38

    Inwieweit können als Erfüllungsgehilfen des Vermieters gegenüber einem Mieter die

    Auszug aus BGH, 15.04.1957 - II ZR 23/56
    Damit würde in den formalen Zustellungsakt eine unerträgliche Quelle der Rechtsunsicherheit hineingetragen (RGZ 159, 27).
  • BGH, 28.10.1954 - III ZR 327/52

    Urteilszustellung nach § 310 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BGH, 15.04.1957 - II ZR 23/56
    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des III. Zivilsenats (BGHZ 15, 142).
  • RG, 12.07.1882 - I 310/82

    Zustellung eines Urteiles von Anwalt zu Anwalt; Beglaubigung des Urteiles durch

    Auszug aus BGH, 15.04.1957 - II ZR 23/56
    Das Oberlandesgericht hat sich grundsätzlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1952, 934) angeschlossen, wonach es in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 7, 371; 14, 335; 119, 63) nicht genügt, daß bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt der Beglaubigungsvermerk auf der nach § 170 Abs. 1 ZPO zu übergebenden Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks von dem beglaubigenden Anwalt nur mit einer durch Stempelung hergestellten Unterschrift versehen wird.
  • RG, 01.03.1884 - I 11/84

    Beglaubigung durch Stempeldruck bei Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher

    Auszug aus BGH, 15.04.1957 - II ZR 23/56
    Das Oberlandesgericht hat sich grundsätzlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1952, 934) angeschlossen, wonach es in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 7, 371; 14, 335; 119, 63) nicht genügt, daß bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt der Beglaubigungsvermerk auf der nach § 170 Abs. 1 ZPO zu übergebenden Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks von dem beglaubigenden Anwalt nur mit einer durch Stempelung hergestellten Unterschrift versehen wird.
  • RG, 16.05.1940 - II B 4/40

    1. Muß auf der beglaubigten Abschrift eines Urteils der Beglaubigungsvermerk

    Auszug aus BGH, 15.04.1957 - II ZR 23/56
    Daß der Beklagte bereits am 15. Januar 1955 eine Berufung eingelegt und daraufhin wieder zurückgenommen hatte, steht der erneuten Berufung nicht entgegen, da die Berufung innerhalb der Berufungsfrist wiederholt werden kann (RGZ 164, 52; Rosenberg 7. Aufl. § 135 VI 1).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 9 U 87/13

    Verjährungshemmung durch Zustellung einer nicht beglaubigten Klageabschrift

    Eine beglaubigte Abschrift ist dadurch gekennzeichnet, dass derjenige, der die Beglaubigung vornimmt, deren Übereinstimmung mit dem Original durch seine Unterschrift auf dem Schriftstück bestätigt und damit dokumentiert, dass er die Übereinstimmung mit dem Original geprüft hat (vgl. zu den Anforderungen an eine beglaubigte Abschrift BGH, NJW 1957, 951; BGH, NJW 1973, 1973; BGH, NJW 2004, 506).

    (Vergleiche zum Zustellungszweck bei der beglaubigten Abschrift einer gerichtlichen Entscheidung ausführlich BGH, NJW 1957, 951.) Wenn nur eine Abschrift zugestellt wird, soll der Beglaubigungsvermerk des Rechtsanwalts oder der Geschäftsstelle des Gerichts dem Empfänger garantieren, dass es zwischen dem zugestellten Schriftstück und dem Original keine inhaltliche Differenz gibt.

    Die Rechtsprechung hat - unter Geltung des alten Zustellungsrechts - mehrfach darauf hingewiesen, dass der Qualität des zugestellten Schriftstücks bei gerichtlichen Entscheidungen (beglaubigte Abschrift, bzw. Ausfertigung) eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH, NJW 1957, 951; vgl. im Übrigen die Rechtsprechungszitate im Schriftsatz des Klägervertreters vom 14.08.2014, Seite 78, 79).

    Das würde dem Zustellungszweck keinesfalls entsprechen (vgl. insbesondere BGH, NJW 1957, 951).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12

    Unterschrift unter Klageschrift mittels Paraphe - Beglaubigung mittels Paraphe -

    Wesentliches Erfordernis der Zustellung ist die Beglaubigung der Abschrift der Klageschrift (BGH 04. Februar 1971 aaO; BGH 15. April 1957 - II ZR 23/56 - NJW 1957, 951; RG 04. Juni 1920 - VII 523/19 - RGZ 99, 140), die gemäß § 169 Abs. 2 ZPO von der Geschäftsstelle des angerufenen Gerichts vorzunehmen ist, wenn sie nicht bereits vom klägerischen Rechtsanwalt erfolgt ist.

    Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass entgegen den gesetzlichen Bestimmungen auch die Übergabe einer gewöhnlichen, unbeglaubigten Abschrift genügen würde, wenn dem Empfänger bei der Zustellung Gelegenheit gegeben würde, ihre Übereinstimmung mit der Urschrift zu vergleichen (BGH 15. April 1957 aaO).

  • BGH, 24.03.1987 - KVR 10/85

    Anforderungen an förmliche Zustellung einer Untersagungsverfügung des

    Denn er dürfe insoweit nicht lediglich auf Schlußfolgerungen verwiesen werden, weil ihm nicht zuzumuten sei, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abschrift bei der Zustellung nachzuprüfen (RGZ 159, 25, 26; BGHZ 24, 116, 118 [BGH 15.04.1957 - II ZR 23/56]; BGH, Urt. v. 10. Juni 1964 a.a.O.; Beschl. v. 1. Juli 1974 - VIII ZB 17/74, VersR 1974, 1129, 1130).
  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 13 K 68/01

    Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses und

    Eine Heilung der formunwirksamen Zustellung wird schließlich nicht dadurch bewirkt, dass der Drittschuldner später Gelegenheit erhält, sich - wie im vorliegenden Fall - durch Vergleich mit der vom Kläger überreichten Ausfertigung vom Gleichlaut der beglaubigten Abschrift mit der Ausfertigung zu überzeugen (vgl. BGH-Urteil vom 15. April 1957 II ZR 23/56, NJW 1957, 951; Stöber, a.a.O., Tz. 527 a).
  • BGH, 27.05.1974 - VII ZB 5/74

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Zustellung eines Urteils

    Da für die Beglaubigung keine besondere Form vorgeschrieben ist (BGHZ 31, 32, 36; BGHZ 36, 62, 64), genügt es, wenn sie sich auf der Zustellungsbescheinigung befindet, sofern sie sich - wie hier -unzweideutig auf das beigefügte Urteil erstreckt und mit diesem zu einer Einheit verbunden ist (RGZ 164, 7, 54; RG DJZ 31, 500; BGHZ 36, 62, 63; Stein/Jonas, Anm. III zu § 170; Baumbach/Lauterbach, Anm. 2 B zu § 170; siehe auch BGHZ 24, 116).
  • BGH, 04.02.1971 - VII ZR 111/70

    Beglaubigung einer Urteilsabschrift durch den zustellenden Rechtsanwalt

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2018 - L 20 SO 431/17

    Gegenstand des sozialgerichtlichen Berufungsverfahrens nach einer sog. Fiktiven

    Die Beglaubigung ist jedoch ein wesentliches Erfordernis einer Zustellung (vgl. nur BGH, Urteil vom 15.04.1957 - II ZR 23/56 Rn. 4; Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 79/15 Rn. 13).
  • BGH, 30.03.1971 - I ZR 135/69

    Voraussetzungen der irreführenden Werbung - Ausfertigung des vollständigen

    Von einer Übergabe im Sinne des § 170 ZPO kann jedenfalls dann nicht gesprochen werden, wenn der Absender das Schriftstück nicht übergeben will, sondern nur zur Kenntnisnahme und Vergleich mit dem zu übergebenden Schriftstück übersendet und wenn sich aus den Umständen auch für den Empfänger ergibt, daß die Rücksendung erwartet wird (vgl. BGHZ 24, 116, 118 [BGH 15.04.1957 - II ZR 23/56] ; 36, 62, 65) [BGH 02.11.1961 - II ZR 98/61] .

    Da es im übrigen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht, daß ein rechtserheblicher Mangel der zugestellten beglaubigten Abschrift auch dann nicht geheilt wird, wenn dem Empfänger gleichzeitig die Urschrift der vom Urkundsbeamten unterschriebenen Ausfertigung vorgelegt wird, so daß er die Richtigkeit durch Vergleich feststellen kann (BGHZ 24, 116 [BGH 15.04.1957 - II ZR 23/56] ), ist die Zustellung im vorliegenden Falle als unwirksam zu erachten, so daß das angefochtene Urteil, weil die am 7. November 1968 eingegangene Berufung rechtzeitig war, aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zur sachlichen Entscheidung über die Berufung zurückzuweisen war.

  • BGH, 15.11.1988 - XI ZB 3/88

    Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

    Auffassung zu § 5 Abs. 2 VwZG : BGHZ 57, 160, 164; vgl. auch BFH, Urteile vom 29. August 1969 - III R 86/68, NJW 1970, 1439 sowie vom 7. August 1974 - II R 169/70, BFHE 113, 490, 492; BSG, Urteil vom 4. August 1961 - 7/9 RV 1026/59, Praxis 1961, 539; zur Unzulässigkeit eines Beglaubigungsvermerks mit Faksimile-Stempel vgl. BGHZ 24, 116, 117 und BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1969 - VIII ZB 43/69, VersR 1970, 184).
  • BFH, 04.06.1975 - I R 236/74

    Vorlage - Datumsvermerk - Zuzustellende Sendung - Wesentlichkeit für Wirksamkeit

    Dementsprechend hat auch der BGH -- wenn auch in anderem Zusammenhang -- in seinem Urteil vom 15. April 1957 II ZR 23/56 (BGHZ 24, 116 [BGH 15.04.1957 - II ZR 23/56] ) die Belange des Zustellungsempfängers hervorgehoben.
  • BGH, 08.10.1964 - III ZR 152/63
  • BGH, 07.10.1959 - IV ZR 68/59

    Urteilszustellung von Anwalt zu Anwalt

  • BGH, 10.12.1969 - VIII ZB 43/69

    Beschwerde - Rechtzeitigkeit der Berufung - Berufungsbegründung - Beglaubigung -

  • BGH, 15.04.1970 - VIII ZB 1/70

    Beglaubigte Abschrift - Urteilsausfertigung - Beglaubigungsvermerk -

  • BGH, 09.02.1971 - VI ZB 19/70

    Anwalt zu Anwalt-Zustellung - Fotokopie - Identisch - ErkennbarkeitUdG

  • BGH, 14.07.1964 - IV ZR 184/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.02.1963 - Ia ZR 112/63

    Rechtsmittel

  • OLG Brandenburg, 04.12.1997 - 10 UF 83/96

    Beschwerde der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gegen die Durchführung

  • BGH, 29.03.1974 - I ZB 7/73

    Erfordernisse der Beglaubigung bei der zuzustellenden Ablichtung einer

  • OLG München, 17.07.1986 - 6 U 2837/86

    Fehlerhaftigkeit der durchgeführten Zustellung einer einstweiligen Verfügung;

  • BGH, 15.11.1957 - VII ZB 18/57

    Rechtsmittel

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