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   BGH, 20.01.1955 - II ZR 239/53   

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https://dejure.org/1955,440
BGH, 20.01.1955 - II ZR 239/53 (https://dejure.org/1955,440)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1955 - II ZR 239/53 (https://dejure.org/1955,440)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1955 - II ZR 239/53 (https://dejure.org/1955,440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 167
  • NJW 1955, 545 (Ls.)
  • DB 1955, 216
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.09.1939 - VII 14/39

    Kann ein Prozeßvergleich, dessen Widerruf vorbehalten ist, auch dann durch

    Auszug aus BGH, 20.01.1955 - II ZR 239/53
    Dieses Verfahren entspricht demjenigen, das das Reichsgericht (RGZ 161, 253 [254]) mit der Begründung gebilligt hat, das rechtliche Interessen der Parteien an dieser zugleich über Frage der Beendigung des Rechtsstreits Klarheit schaffenden Entscheidung bedürfe keiner besonderen Begründung.

    Da der Inhalt des Feststellungsbegehrens aber nicht ein Rechtsverhältnis, nämlich die Rechtswirksamkeit des Vergleichs (wie im Falle RGZ 161, 253) ist, sondern eine bestimmte Prozeßlage, nämlich die Erledigung des Rechtsstreits, so ist der Antrag der Klägerin dahin zu verstehen, daß sie die Klarstellung dieser Prozeßlage, also einen Ausspruch über die Erledigung, erstrebt.

  • OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16

    Zur Erfolglosigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Die Wirksamkeit einer entsprechenden Beschränkung setzt jedoch voraus, dass sie dem Gegner und auch dem Gericht unzweideutig mitgeteilt wird (BGHZ 16, 167; OLG Celle MDR 2009, 1186).
  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

    Hierher gehört nicht nur die ordnungsmäßige Protokollierung (BGHZ 14, 381 [BGH 05.10.1954 - V BLw 25/54] [386]) und ein ausreichender Umfang der Prozeßvollmacht (Urt. v. 20. Januar 1955 - II ZR 239/53 - BGHZ 16, 167), sondern auch die Frage, ob ein etwa vorbehaltener Widerruf rechtzeitig und wirksam erklärt worden ist (RGZ 65, 423; 78, 289; 106, 312 ff; 135, 338; 161, 253; neuerlich OLG Hamburg JZ 1952, 313).
  • BGH, 12.03.2019 - VI ZR 277/18

    Beliebige Beschränkung einer Prozessvollmacht im Parteiprozess auch noch im Lauf

    Voraussetzung ist lediglich, dass sie dem Gericht und dem Gegner gegenüber unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird (BGH, Urteil vom 20. Januar 1955 - II ZR 239/53, BGHZ 16, 167, 170; Burgermeister in Prütting/Gehrlein, ZPO, 10. Aufl., § 83 Rn. 3; Weth in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 83 Rn. 4).
  • BGH, 18.09.1996 - VIII ZB 28/96

    Form der Entscheidung über die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Ob dieser Annahme zu folgen ist oder ob der An griff einer Partei gegen die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs nicht ein materiell-rechtliches Rechtsverhältnis, sondern eine bestimmte Prozeßlage, nämlich die Erledigung des Rechtsstreits durch den Vergleich, betrifft (BGHZ 16, 167, 171), so daß nur über die Beendigung des Rechtsstreits bzw. über die fortdauernde Rechtshängigkeit der Sache zu befinden ist, kann aber letztlich dahinstehen.
  • OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit einer Partei bei Abschluss

    Denn dies hätte eine unzweideutige Mitteilung erfordert (vgl. dazu Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 83 Rdnr. 1 m. w. N.. BGHZ 16, 167. BSG, Urteil vom 24. April 1980 - 9 RV 16/79), an der es hier fehlt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 6 Sa 19/13

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag unter Fristsetzung

    Eine Beschränkung dieser Vollmacht gemäß § 83 Abs. 1 ZPO hinsichtlich einer Beseitigung des Rechtsstreits durch Prozessvergleich hätte der Beklagten und dem Gericht gegenüber nur Wirkung entfaltet, wenn sie ihnen mitgeteilt worden wäre ( vgl. BGH, Urteil vom 20.01.1955 - II ZR 239/53 - BGHZ 16, 167 ).
  • BFH, 27.07.1983 - II B 68/82

    Umfang der Prozeßvollmacht - Beschränkung der Vertretung vor dem FG -

    Eine Beschränkung dieses gesetzlichen Umfangs der Vollmacht wirkt gegenüber dem Gegner nur insoweit, "als diese Beschränkung die Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzichtleistung auf den Streitgegenstand oder Anerkennung des von dem Gegner geltend gemachten Anspruchs betrifft" (§ 83 Abs. 1 ZPO) und ihm gegenüber unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird (BGH-Urteil vom 20. Januar 1955 II ZR 239/53, BGHZ 16, 167, 170).
  • LAG Hamm, 02.06.2003 - 8 Sa 137/03

    Prozessvollmacht, Terminsvollmacht, Beschränkung, Offenlegung, Vergleich

    (1) Die in § 83 Abs. 1 ZPO geregelte Beschränkung des gesetzlichen Umfangs der Vollmacht ist gegenüber dem Prozessgegner und dem Gericht nur wirksam, wenn sie diesem unzweideutig mitgeteilt wird (BGH 16, 167).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 5 U 150/11

    Feststellung der Unterbrechungswirkung durch Zwischenurteil bei

    Der Antrag auf Feststellung der Prozessbeendigung ist nämlich kein Sachantrag, sondern ein Prozessantrag, weil er ein auf Feststellung einer bestimmten Prozesslage gerichteter Antrag ist (BGH vom 20.1.1955, II ZR 239/53 - BGHZ 16, 167, 171).
  • LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1091/01

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs; Bestandskraft eines zur Beilegung

    Es geht damit bei der Fortführung des Rechtsstreites zunächst um die Frage, ob dieser durch den Vergleich erledigt worden ist (vgl. BGH vom 20.01.1955 - II ZR 239/53 - BGHZ 16, 167, 171; BGH vom 04.05.1983 - VIII ZR 94/82 - NJW 1983, 2034; Zöller/Stöber, 20. Auflage, § 794 ZPO RdNr. 15 a).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.09.2019 - 5 Sa 157/19

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Berufungsverfahren, Prozessvergleich,

  • LAG Hamm, 12.11.1997 - 18 Sa 1128/97

    Zulässigkeit eines negativen Feststellungsantrags; Beendigung des Verfahrens

  • BAG, 28.03.1963 - 2 AZR 379/62

    Beendigung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens - Außergerichtlicher Vergleich -

  • LSG Bayern, 18.12.2001 - L 7 P 15/01

    Gewährung von Pflegegeld nach der Pflegestufe III ; Erledigung des Rechtsstreits

  • AG Berlin-Schöneberg, 18.09.2007 - 4 C 77/06

    Prozessvollmacht für einen Prozessvergleich: Beschränkung der erteilten

  • LAG Köln, 31.01.2002 - 5 (4) Sa 1325/00

    Anschlussberufung; Vergleichsanfechtung

  • BGH, 29.09.1956 - V ZR 59/55

    Rechtsmittel

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