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   BGH, 21.04.1966 - II ZR 239/63   

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https://dejure.org/1966,1569
BGH, 21.04.1966 - II ZR 239/63 (https://dejure.org/1966,1569)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1966 - II ZR 239/63 (https://dejure.org/1966,1569)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1966 - II ZR 239/63 (https://dejure.org/1966,1569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollständige und endgültige Abfindung einer Drittgeschädigten vor Erhebung der anhängigen Klage - Verurteilung zu einer bereits erbrachten und nicht mehr geschuldeten Leistung - Freistellung von allen gegen den Kläger erhobenen Schadensersatzansprüchen und auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 577
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1964 - II ZR 65/61

    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Repräsentanten des

    Auszug aus BGH, 21.04.1966 - II ZR 239/63
    Die dementsprechend vorsichtig gefaßte Antwort des Klägers, daß der Fahrer des Unfallwagens noch nicht feststehe, könnte deshalb nur falsch sein, wenn der Kläger sie zu dem damaligen Zeitpunkt wider besseres Wissen abgegeben hätte (vgl. BGH VersR 1964, 475, 477) [BGH 27.02.1964 - II ZR 65/61].
  • OLG Brandenburg, 31.08.2020 - 11 U 70/17

    Zu den Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers in der

    Insoweit kann eine - rechtlich regelmäßig unschädliche (vgl. BGH, Urt. v. 21.04.1966 - II ZR 239/63, Rdn. 7 f., juris = JurionRS 1966, 11902) - Leihe vorgelegen haben.
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Kenntnis des Versicherungsnehmers von

    Einer anderen Entscheidung (BGH, Urteil vom 21. April 1966 - II ZR 239/63 - VersR 1966, 577 unter IV 2) lässt sich eine Zuordnung der Kenntnis mitteilungspflichtiger Umstände zu den objektiven Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung entnehmen mit der Folge, dass die Kenntnis dieser Umstände der Versicherer darzulegen und im Streitfall zu beweisen hat.
  • BGH, 12.10.1983 - VIII ZR 279/82

    Erneute Vernehmung eines Zeugen erster Instanz durch das Berufungsgericht - Vom

    Wenn es indessen bei der Frage, ob der Zeuge R. die streitige Zusicherung abgegeben hat, seiner Entscheidung nicht die Bekundungen dieses Zeugen, sondern die Aussage der Zeugin S. zugrundegelegt hat, so hat es nicht den objektiven Aussageinhalt rechtlich anders gewürdigt als die Vorinstanz (dazu BGH Urteile vom 26. September 1963 - II ZR 138/61 = LM ZPO § 398 Nr. 2 und vom 21. April 1966 - II ZR 239/63 = VersR 1966, 577, 578), sondern in der Sache nichts anderes getan, als den Erklärungen des einen Zeugen mehr Glauben zu schenken als denen des anderen.
  • BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65

    Schaden auf Grund eines Verkehrsunfalles mit einem Mietwagen - Inanspruchnahme

    Zwar trifft es zu, daß der Versicherer zu einer Leistung, die er schon erbracht hat, nicht mehr verurteilt werden kann und deshalb auch die Feststellung, daß eine entsprechende Verpflichtung bestehe , begrifflich ausgeschlossen ist (BGHZ 20, 234, 238 [BGH 26.03.1956 - II ZR 180/54]; BGH VersR 1966, 577; 1956, 485).
  • BGH, 21.05.1969 - VIII ZR 92/67

    Klage auf Zahlung eines Mietzinses oder Pachtzinses - Eintritt der Verjährung -

    Der Bundesgerichtshof hält vielmehr eine Neuvernehmung grundsätzlich lediglich dann für unerläßlich, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen anders beurteilen will (BGH Urt. vom 1. Oktober 1964 - VII ZR 225/62 - LM ZPO § 398 Nr. 3 = NJW 1964, 2414; vom 26. September 1963 - II ZR 138/61 - LM ZPO § 398 Nr. 2 und vom 21. April 1966 - II ZR 239/63 - VersR 1966, 577) oder wenn die Aussage des Zeugen, wie sie sich aus der Niederschrift über seine Vernehmung ergibt, doppeldeutig ist und das Berufungsgericht sie anders verstehen will als das Landgericht (Urt. des erkennenden Senats vom 13. März 1968 - VIII ZR 217/65 - NJW 1968, 1138).
  • BGH, 06.12.1968 - I ZR 29/67

    Klage auf Unterlassung und Schadensersatz infolge Kreditschädigung - Bloße

    Es trifft insbesondere nicht die Annahme der Revision zu, das Berufungsgericht habe abweichend vom Landgericht ohne den erforderlichen persönlichen Eindruck von dem Zeugen deren Unglaubwürdigkeit festgestellt (vgl. BGH LM ZPO § 398 Nr. 3; BGH VersR 1966, 577, 578).
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