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   BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67   

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BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67 (https://dejure.org/1969,262)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1969 - II ZR 239/67 (https://dejure.org/1969,262)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1969 - II ZR 239/67 (https://dejure.org/1969,262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1205
  • MDR 1969, 557
  • VersR 1969, 562
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1954 - I ZR 134/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67
    In einem derartigen Falle kommt aber der das Schiffahrtsrecht beherrschende Grundsatz zur Anwendung, daß der Eigentümer eines Schiffes für Verpflichtungen, die ohne sein Verschulden infolge der mit der Schiffahrt verbundenen Gefahren entstanden sind, lediglich mit Schiff und Fracht einzustehen hat (BGH NJW 1955, 340, 342 [BGH 14.12.1954 - I ZR 134/53]; vgl. auch Wüstendörfer, Neuzeitliches Seehandelsrecht, 2. Aufl., S. 125).

    Gegenüber einem etwaigen Anspruch auf Verwendungsersatz nach § 994 BGB würde aus den gleichen Gründen, wie sie oben unter 3 a) zum Aufwendungsersatz nach § 683 BGB dargelegt worden sind, die Einrede der Verjährung aus §§ 117, 118 BSchG durchgreifen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1955, 340, 342) [BGH 14.12.1954 - I ZR 134/53].

  • BGH, 13.05.1952 - I ZR 147/51

    Notstandshaftung des Schiffsausrüsters

    Auszug aus BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67
    Die Haftungsbeschränkung hat jedoch zur Folge, daß der Klägerin, soweit ihr Anspruch auf Aufwendungsersatz begründet ist, ein gesetzliches Pfandrecht an MS "Sugambria" und der Fracht, die aus der Reise herrührt, auf welcher die beiden Anker verloren gegangen sind, einzuräumen ist, auch wenn dadurch ein neues, in § 102 BSchG nicht vorgesehenes Schiffsgläubigerrecht gewährt wird (BGHZ 6, 102, 108 [BGH 13.05.1952 - I ZR 147/51]; 19, 82, 84) [BGH 18.11.1955 - I ZR 219/53].
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67
    Des weiteren ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn das Berufungsgericht ausführt, daß die durch die Ankersuche zugleich erfolgende Erfüllung der der Klägerin als Stromeigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht der Annahme einer Geschäftsführung im Sinne des § 677 BGB nicht entgegensteht, weil die Klägerin mit dem Willen gehandelt habe, auch für die Beklagten tätig zu sein (vgl. BGHZ 40, 28).
  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 219/53

    Verjährung im Binnenschiffahrtsrecht

    Auszug aus BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67
    Die Haftungsbeschränkung hat jedoch zur Folge, daß der Klägerin, soweit ihr Anspruch auf Aufwendungsersatz begründet ist, ein gesetzliches Pfandrecht an MS "Sugambria" und der Fracht, die aus der Reise herrührt, auf welcher die beiden Anker verloren gegangen sind, einzuräumen ist, auch wenn dadurch ein neues, in § 102 BSchG nicht vorgesehenes Schiffsgläubigerrecht gewährt wird (BGHZ 6, 102, 108 [BGH 13.05.1952 - I ZR 147/51]; 19, 82, 84) [BGH 18.11.1955 - I ZR 219/53].
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Für Bereicherungsansprüche des Geschäftsführers ist bei der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag dagegen kein Raum, weil für dessen Tätigwerden im fremden Rechtskreis ein Rechtsgrund besteht (BGH Urteile vom 30. September 1993 - VII ZR 178/91 - NJW 1993, 3196 und vom 10. April 1969 - II ZR 239/67 - NJW 1969, 1205, 1207; Staudinger/Lorenz BGB [2007] Vorbem. zu §§ 812 ff. Rn. 45; MünchKomm-BGB/Seiler 5. Aufl. Vorbemerkungen zu §§ 677 ff. Rn. 15; Palandt/Sprau BGB 71. Aufl. Einf.
  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03

    Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden eines Polizeibeamten bei einem Einsatz

    Die Annahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag der Verwaltung für den Bürger verbietet sich nicht einmal dann ohne weiteres, wenn die öffentliche Hand bei dem betreffenden Vorgang hauptsächlich zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten tätig geworden ist (vgl. BGHZ 40, 28; 63, 167, 169 f, jeweils für den Einsatz der Feuerwehr [vgl. hierzu auch BayVGH BayVBl. 1979, 621, 623]; BGH, Urteile vom 10. April 1969 - II ZR 239/67 - NJW 1969, 1205 und BGHZ 65, 384, jeweils zur Bergung von einem Schiff verlorengegangener, für die Schiffahrt gefährlicher Gegenstände durch den Eigentümer der öffentlichen Wasserstraße; BGHZ 65, 354, 357 ff, zur Beseitigung von Straßenverschmutzungen, die von einem Anlieger herrühren, durch die Straßenbaubehörde).
  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Für den Schiffsverkehr besteht wie für den Straßenverkehr die allgemeine Rechtspflicht, Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen, und wenn eine Gefahrenquelle geschaffen wird, die notwendigen Vorkehrungen zum Schütze Dritter zu treffen (BGH, Urt. v. 10.4. 69 - II ZR 239/67, VersR 1969, 562).

    Jedoch verkennt die Revision, daß eine derartige Pflicht nicht der Annahme entgegensteht, die Klägerin habe ein Geschäft des Beklagten geführt, sofern sie nur - wovon nach den Ausführungen des Berufungsgerichts auszugehen ist - mit dem Willen gehandelt hat, auch für den Beklagten tätig zu sein (BGH, Urt. v. 10.4. 69 - II ZR 239/67, VersR 1969, 562; vgl. auch BGHZ 54, 157, 160; 63, 167, 169/170).

    Diese Ansicht stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes überein, wonach die Klägerin bei der Beseitigung einer Schiffahrtsgefahr nicht auf ein polizeiliches Vorgehen beschränkt ist, sondern das auch privatrechtlich, insbesondere im Wege auftragloser Geschäftsführung, zu erreichen suchen kann (Urt. v. 140 12.54 - I ZR 134/53, VRS 8, 425, 426; Urt. v. 12.3. 64 - II ZR 243/62, LM Nr. 70 zu § 1004 BGB; Urt. v. 10.4. 69 - II ZR 239/67, VersR 1969, 562).

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839

    Die Anwendung der Rechtsvorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff BGB) ist auch sonst nicht schon immer dann ausgeschlossen, wenn die öffentliche Hand hauptsächlich zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten tätig wird (vgl.BGHZ 30, 162, 167 für öffentlich-rechtliche Versorgungspflichten; 33, 243, 244/245 für die Fürsorgeunterstützung; BGH NJW 1966, 1360 für die Isolierung von Brückenpfeilern; NJW 1969, 1205 für die Bergung eines von einem Schiff verlorenen Ankers in einer Schiffahrtsstraße).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Liegt berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag vor, so besteht für das Tätigwerden des Geschäftsführers im fremden Rechtskreis ein Rechtsgrund mit der Folge, daß für Bereicherungsansprüche des Geschäftsführers kein Raum ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1969 - II ZR 239/67 = NJW 1969, 1205, 1207; Staudinger/Lorenz, BGB, 12. Aufl. Vorbem. zu §§ 812-822 Rdn. 25; Koppensteiner/Kramer, Ungerechtfertigte Bereicherung, 2. Aufl. S. 210).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 149/89

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten

    Ferner kann sich die Verjährung einzelner Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach einer sondergesetzlichen Regelung richten, die gleichfalls die Nichtanwendung der dreißigjährigen Verjährungsfrist zur Folge hat (BGH, Urt. v. 10.4.1969 II ZR 239/67, NJW 1969, 1205, 1206; Urt. v. 9.7.1979 II ZR 192/78, MDR 1980, 123, 124 beide zu § 117 BinnSchG (einjährige Verjährungsfrist) ; Urt. v. 13.2.1974 VIII ZR 233/72, NJW 1974, 743, 744 zu § 558 BGB (sechsmonatige Verjährungsfrist)).
  • OLG Köln, 22.09.1972 - 3 U 214/71
    Im übrigen liege der Fall anders als in der Entscheidung des BGH vom 10.4.69 - II ZR 239/67 (NJW 1969, 1205 ff) 2).

    von dem Eigner des Schiffes, das den Anker verloren hat, nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag Ersatz verlangen kann, ist zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10.4.1969 II ZR 239/67 (NJW 1969, 1205 ff) bestätigt worden.

    Im übrigen würde hier ein etwa entgegenstehender Wille der Beklagten auch unbeachtlich sein, weil mit der Ankersuche zugleich eine Pflicht der Beklagten erfüllt wurde, die im öffentlichen Interesse lag (§ 679 BGB; vgl. hierzu auch BGH NJW 1969, 1205, 1206).

    Der Bundesgerichtshof hat in der in NJW 1969, 1205 ff. abgedruckten Entscheidung zu den hier interessierenden Grundsatzfragen bereits Stellung genommen.

  • BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73

    Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung

    Das hat der Senat für das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand und bei der Bergung eines verunglückten Fahrzeugs bejaht (a.a.O. und BGHZ 63, 167, 169; vgl. auch BGHZ 54, 157, 160; BGH NJW 1969, 1205; 1971, 609, 612).
  • OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05

    Zuständigkeit des Schifffarhtsgerichts, Aufwendungsersatz für

    Ob die Geschäftsführung auch dem Willen der Beklagten entsprach, ist vorliegend ohne Belang, da die Sicherung der Unfallstelle im öffentlichen Interesse lag, § 679 BGB (BGH, Urt. v. 10.04.1969, NJW 1969, 1205 ff.).

    Schließlich war die Haftung des Eigentümers auch schon nach früherem Recht in Fällen wie dem vorliegenden beschränkt auf Schiff und Fracht (BGH, Urt. v. 10.04.1969, NJW 1969, 1205 ff.).

  • OLG Hamburg, 04.07.2014 - 6 W 22/14

    Binnenschifffahrt: Beseitigung von Schifffahrtsgefahren durch die Bundesrepublik

    Vielmehr ist diese Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof dahin gehend geklärt, dass die Bundesrepublik Deutschland bei der Beseitigung einer Schifffahrtsgefahr nicht auf ein polizeiliches Vorgehen beschränkt ist, sondern ihr Ziel auch privatrechtlich, insbesondere im Wege auftragloser Geschäftsführung, zu erreichen suchen kann (vgl. BGH NJW 1969, 1205, zitiert nach juris, Tz. 9; BGHZ 65, 384, zitiert nach juris, Tz. 11; OLG Schleswig, Urteil vom 15.11.1977, 9 U 50/77, zitiert nach juris; Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., Einf v § 677, Rn. 15; Friesecke, WaStrG, § 28, Rn. 23, und § 30, Rn. 19 a.E.; Ramming, Hamburger Handbuch zum Binnenschifffahrtsfrachtrecht, Rz. 45; auch Hinz/Antonius in dem vom Beklagten eingereichten Aufsatz "Kostentragungslast bei Nothäfen und Wrackbeseitigung" unter Ziff. I 2; wohl auch Herber, Seehandelsrecht, S. 184, allerdings zu § 1004 BGB unter Bezugnahme auf BGH VersR 1964, 484 = NJW 1964, 1365, zitiert nach juris).

    Der BGH (BGHZ 156, 394, zitiert nach juris, Tz. 8) nimmt u.a. ausdrücklich auf die oben genannten Entscheidungen BGH NJW 1969, 1205 und BGHZ 65, 384 Bezug.

    Soweit der BGH in seiner Entscheidung NJW 1969, 1205, noch ausgeführt hatte, dass die Durchsetzung des Anspruchs der Klägerin auf Aufwendungsersatz auf das Schiffsvermögen der Beklagten begrenzt sei (zitiert nach juris, Tz. 12), ist dies überholt.

  • BGH, 09.12.1985 - II ZR 5/85

    Begründung eines Schiffsgläubigerrechts wegen Aufwendungen aus Anlaß des

  • LG Siegen, 14.06.2010 - 3 S 124/09

    Ölspur; Straße; Nassreinigung; Schadensersatz; Gefahrenabwehr; doppeldeutiges

  • BayObLG, 25.02.2002 - 1Z RR 331/99

    Aufwendungsersatzanspruch der bayerischen Feuerwehr für Pflichteinsätze -

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 24 U 38/02

    Keine Anwendung der einjährigen Verjährung gem. § 117 BinnSchG auf das Verhältnis

  • VGH Hessen, 25.11.2010 - 8 A 3077/09

    Binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung für Feuerwehrgebühren

  • OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96

    Rückgriffsanspruch gegen Versicherungsnehmer

  • OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 187/00

    Inanspruchnahme eines auftragslosen Geschäftsführers für die Übernahme von

  • BGH, 01.03.1974 - V ZR 82/72

    Zementstaubimmission auf Bundesstraße

  • OLG Brandenburg, 25.07.2007 - 7 U 192/06

    Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach den Grundsätzen der GoA bei

  • BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Schiffseigner

  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 11 U 175/04

    Amtshaftungsanspruch nur bei Verletzung von Amtspflichten Dritten gegenüber -

  • BGH, 02.06.1977 - II ZR 67/75

    Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen Sportbootführer

  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 192/78

    GOA - Schiffseigentümer - Rettung - Gefahr - Verjährung

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