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   BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06   

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BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06 (https://dejure.org/2008,979)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2008 - II ZR 245/06 (https://dejure.org/2008,979)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06 (https://dejure.org/2008,979)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erklärung eines Vorstandsmitglieds eines Vereins zur persönlichen Übernahme der dem Verein durch den Abschluss von Trainerverträgen entstehenden Kosten als Schuldversprechen; Voraussetzungen für das Vorliegen eines selbstständigen Schuldversprechens; Notwendigkeit einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vereinsvorstand - Haftung für Vereinsverbindlichkeiten

  • Betriebs-Berater

    Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds zur Übernahme der durch den pflichtwidrigen Abschluss von Trainerverträgen entstandenen Schaden

  • Judicialis

    BGB § 26; ; BGB § 518 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 780

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 26 § 518 Abs. 1 S. 2 § 780
    Voraussetzungen eines selbständigen Schuldversprechens; Rechtsnatur der Erklärung eines Vorstandsmitglieds eines Vereins, für bestimmte Kosten persönlich einstehen zu wollen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen des selbständigen Schuldversprechens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtungserklärung des Vereinsvorstands zur Übernahme von Kosten aus pflichtwidrig abgeschlossenen Arbeitsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Pflichtwidriges Handeln trotz Vertretungsberechtigung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schuldversprechen des Vorstandsmitglieds eines Vereins

Besprechungen u.ä.

  • sportrecht.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur schenkweisen Übernahme einer Personalsicherheit durch seinen Vereinsvorstand (Prof. Dr. Peter W. Heermann; CaS 2008, 274-275)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1589
  • ZIP 2008, 453
  • MDR 2008, 395
  • WM 2008, 447
  • BB 2008, 397
  • DB 2008, 465
  • SpuRt 2008, 157
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 94/05

    Sportgate-Verfahren zurückverwiesen

    Auszug aus BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06
    Die causa der Mitgliedschaft für das Eingehen einer Verpflichtung schließt die Anwendbarkeit der Schenkungsregeln aus (Sen.Urt. v. 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, ZIP 2006, 1199, 1200 m. Nachw. für den Gesellschafter).

    Wie der Senat (Sen.Urt. v. 8. Mai 2006 aaO) für die Gesellschaft ausgeführt hat, werden solche Zusagen regelmäßig ohne unmittelbare Gegenleistung im Rechtssinne erteilt, wohl aber vor dem Hintergrund der Stärkung der Gesellschaft und damit in der Hoffnung auf eine Verbesserung der durch die Mitgliedschaft vermittelten Vermögenslage.

  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06
    Ein selbständiges Schuldversprechen im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, das heißt von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH, Urt. v. 14. Oktober 1998 - XII ZR 66/97, NJW 1999, 574, 575; Urt. v. 18. Mai 1995 - VII ZR 11/94, NJW-RR 1995, 1391 f.).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06
    Ein selbständiges Schuldversprechen im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, das heißt von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH, Urt. v. 14. Oktober 1998 - XII ZR 66/97, NJW 1999, 574, 575; Urt. v. 18. Mai 1995 - VII ZR 11/94, NJW-RR 1995, 1391 f.).
  • BGH, 12.10.1992 - II ZR 208/91

    Schadensersatzpflicht eines Vorstandsmitgliedes bei Vereinsgeschäft unter Verstoß

    Auszug aus BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06
    Gegenteiliges ist dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Senats v. 12. Oktober 1992 (BGHZ 119, 379 ff.) keinesfalls zu entnehmen.
  • OLG Koblenz, 15.01.2014 - 5 U 1243/13

    Übernahme einer Zahlungsverpflichtung gegen Entfernung der bei einem

    und 25.01.2013 Bezug nimmt und dabei die von der Beklagten geltend gemachte Verantwortlichkeit des Klägers festschreibt (BGH NJW 2008, 1589; Marburger in Staudinger, BGB, 2009, § 781 Rn. 24), Das verwehrt dem Kläger die Möglichkeit, seine in der Urkunde niedergelegte Verpflichtung mit dem Hinweis darauf, ihr fehle der Rechtsgrund, zu kondizieren (vgl. insoweit § 812 Abs. 2 BGB zum konstituitven Schuldanerkenntnis) oder einredeweise abzuwehren (vgl. insoweit § 821 BGB zum konstitutiven Schuldanerkenntnis).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Ein solches liegt nur vor, wenn die übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, d.h. von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH, Urteil vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06 - NJW 2008, 1589 Tz. 15).
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Das Schreiben der Beklagten vom 4. Januar 2011 enthielte nur dann ein selbständiges abstraktes Schuldversprechen iSv. § 780 BGB bzw. ein selbständig verpflichtendes Schuldanerkenntnis iSv. § 781 BGB, wenn sich ihm im Wege der Auslegung der Wille der Beklagten entnehmen ließe, eine selbständige, von den zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen - hier: den Bestimmungen der VO S - losgelöste Verpflichtung zur Zahlung einer Witwenrente an die Klägerin zu übernehmen (vgl. etwa BGH 14. Januar 2008 - II ZR 245/06 - Rn. 15 mwN; 7. Dezember 2004 - XI ZR 361/03 - zu II 2 b aa der Gründe, BGHZ 161, 273; 14. Oktober 1998 - XII ZR 66/97 - zu 2 b der Gründe mwN) .
  • BGH, 18.09.2012 - II ZR 50/11

    Zur Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Anwendung der Schenkungsregeln ausgeschlossen, wenn ein Gesellschafter, ohne dazu nach dem Gesellschaftsvertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund verpflichtet zu sein, eine Leistung an die Gesellschaft im Hinblick auf seine Mitgliedschaft (causa societatis) erbringt oder eine solche zusagt (BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, ZIP 2006, 1199 Rn. 11; Urteil vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06, ZIP 2008, 453 Rn. 17; vgl. auch Grunewald, NZG 2011, 613, 616).

    Eine solche Verpflichtung wird auch ohne die Vereinbarung einer unmittelbaren Gegenleistung im Rechtssinne regelmäßig vor dem Hintergrund abgegeben, dass sich der Gesellschafter von ihr eine Stärkung der Gesellschaft und damit mittelbar eine Verbesserung seiner durch die Mitgliedschaft vermittelten Vermögenslage oder auch nur immaterielle Vorteile verspricht (BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, ZIP 2006, 1199 Rn. 12; Urteil vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06, ZIP 2008, 453 Rn. 18).

    Auch ein Schuldversprechen wäre entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht schenkweise erteilt (§ 518 Abs. 1 Satz 2 BGB), sondern hätte seinen Rechtsgrund in dem zwischen den Parteien bestehenden gesellschaftsrechtlichen Verhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06, ZIP 2008, 453 Rn. 17, 20; MünchKommBGB/Habersack, 5. Aufl., § 780 Rn. 2).

  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 25 U 5/13

    Geltendmachung von Gebührenforderungen eines Steuerberaters bei Fehlen der

    Ein Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB scheidet aus, weil durch die schriftlichen Bestätigungen schon dem Wortlaut nach kein neuer, von den Rechnungen losgelöster Schuldgrund für die Zahlungsverpflichtung der Beklagten geschaffen werden sollte (vgl. BGH NJW 2008, 1589-1591, Tz. 15 zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 15.11.2016 - 10 U 4/16

    Schenkung: Unentgeltlichkeit der Zuwendung; Abgabe eines konstitutiven

    Ein selbständiges Schuldanerkenntnis i.S.d. § 781 BGB liegt dann vor, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, das heißt von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH NJW 2008, 1589).

    Ob der Versprechende eine vom Grundverhältnis losgelöste Verpflichtung begründen will, muss gem. §§ 133, 157 BGB aus dem Wortlaut der Erklärung, ihrem Anlass und ihrem Zweck im Verhältnis der Parteien und aus den sonstigen erkennbaren Umständen wie vorangegangenen Verhandlungen und der Interessenlage beider Seiten hervorgehen (BGH NJW 2008, 1589; BGH NJW-RR 1995, 1391; Soergel / Häuser / Welter, BGB, 13. Aufl. 2011, § 781 Rn. 12).

    Der Umstand, dass eine Zusage ohne unmittelbare Gegenleistung im Rechtssinne abgegeben wird, führt nicht automatisch zur Anwendung der Schenkungsvorschriften (BGH DB 2006, 1370, BGH NJW 2008, 1589).

  • OLG Koblenz, 03.01.2018 - 10 U 893/16

    Zahlungs- und Schadenersatzanspruch eines Fußballvereins: Mündliche

    Entgegen der Auffassung des Klägers liegt der Fall auch anders als in der Entscheidung des BGH vom 14.1.2008 - II ZR 245/06 -.
  • OLG Hamburg, 11.02.2011 - 11 U 12/10

    HSH Nordbank - Aktiengesellschaft: Wirksamkeit eines Sonderzahlungsversprechens

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind causa societatis abgegebene Leistungszusagen dadurch gekennzeichnet, dass sie im Hinblick auf die Mitgliedschaft des Erklärenden in einer Gesellschaft und vor dem Hintergrund abgegeben werden, dass sich der Gesellschafter davon eine Stärkung der Gesellschaft und damit mittelbar eine Verbesserung seiner durch die Mitgliedschaft vermittelten Vermögenslage verspricht (BGH, Urt. v. 8. Mai 2006, II ZR 94/05, NZG 2006, 543 ff.), wobei im Falle der Mitgliedschaft in einem Idealverein allerdings auch ein lediglich ideeller Gewinn ausreichend sein soll (BGH, Urt. v. 14. Januar 2008, II ZR 245/06, ZIP 2008, 453 ff.).

    Das Bestehen einer solchen causa für das Eingehen einer Verpflichtung, die nicht schon anderweitig geschuldet ist und die auf freiwillige finanzielle Zuwendungen oder die Erbringung weiterer Leistungen gerichtet sein kann, schließt die Anwendung der Schenkungsregeln aus (BGH, Urt. v. 8. Mai 2006, a.a.O.; Urt. v. 14. Januar 2008, a.a.O.).

    Gleiches gilt für die Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2008 (a.a.O.), dem sich für das fragliche Vorliegen einer Vertragsänderung gleichfalls nichts entnehmen lässt.

  • BGH, 18.09.2012 - II ZR 59/11

    Zur Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Anwendung der Schenkungsregeln ausgeschlossen, wenn ein Gesellschafter, ohne dazu nach dem Gesellschaftsvertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund verpflichtet zu sein, eine Leistung an die Gesellschaft im Hinblick auf seine Mitgliedschaft (causa societatis) erbringt oder eine solche zusagt (BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, ZIP 2006, 1199 Rn. 11; Urteil vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06, ZIP 2008, 453 Rn. 17; vgl. auch Grunewald, NZG 2011, 613, 616).

    Eine solche Verpflichtung wird auch ohne die Vereinbarung einer unmittelbaren Gegenleistung im Rechtssinne regelmäßig vor dem Hintergrund abgegeben, dass sich der Gesellschafter von ihr eine Stärkung der Gesellschaft und damit mittelbar eine Verbesserung seiner durch die Mitgliedschaft vermittelten Vermögenslage oder auch nur immaterielle Vorteile verspricht (BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, ZIP 2006, 1199 Rn. 12; Urteil vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06, ZIP 2008, 453 Rn. 18).

    Auch ein Schuldversprechen wäre, wie das Berufungsgericht zutreffend gesehen hat, nicht schenkweise erteilt (§ 518 Abs. 1 Satz 2 BGB), sondern hätte seinen Rechtsgrund in dem zwischen den Parteien bestehenden gesellschaftsrechtlichen Verhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06, ZIP 2008, 453 Rn. 17, 20; MünchKommBGB/Habersack, 5. Aufl., § 780 Rn. 2).

  • BGH, 18.09.2012 - II ZR 127/11

    Zur Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Anwendung der Schenkungsregeln ausgeschlossen, wenn ein Gesellschafter, ohne dazu nach dem Gesellschaftsvertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund verpflichtet zu sein, eine Leistung an die Gesellschaft im Hinblick auf seine Mitgliedschaft (causa societatis) erbringt oder eine solche zusagt (BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, ZIP 2006, 1199 Rn. 11; Urteil vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06, ZIP 2008, 453 Rn. 17; vgl. auch Grunewald, NZG 2011, 613, 616).

    Eine solche Verpflichtung wird auch ohne die Vereinbarung einer unmittelbaren Gegenleistung im Rechtssinne regelmäßig vor dem Hintergrund abgegeben, dass sich der Gesellschafter von ihr eine Stärkung der Gesellschaft und damit mittelbar eine Verbesserung seiner durch die Mitgliedschaft vermittelten Vermögenslage oder auch nur immaterielle Vorteile verspricht (BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, ZIP 2006, 1199 Rn. 12; Urteil vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06, ZIP 2008, 453 Rn. 18).

    Auch ein Schuldversprechen wäre, wie das Berufungsgericht zutreffend gesehen hat, nicht schenkweise erteilt (§ 518 Abs. 1 Satz 2 BGB), sondern hätte seinen Rechtsgrund in dem zwischen den Parteien bestehenden gesellschaftsrechtlichen Verhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06, ZIP 2008, 453 Rn. 17, 20; MünchKommBGB/Habersack, 5. Aufl., § 780 Rn. 2).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung

  • BGH, 18.09.2012 - II ZR 129/11

    Zur Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG

  • BGH, 18.09.2012 - II ZR 241/11

    Zur Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG

  • BGH, 18.09.2012 - II ZR 51/11

    Zur Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG

  • OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10

    Bank muss zugesagte Sonderzahlung an stille Gesellschafter auch bei absehbarem

  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 28 U 237/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

  • BGH, 18.09.2012 - II ZR 128/11

    Zur Wirksamkeit eines freiwilligen Sonderzahlungsversprechens der HSH Nordbank AG

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 Sa 1127/18

    Beamtenähnliche Versorgung; Versorgungsausgleich; Rechtskraft; Schuldanerkenntnis

  • OLG München, 09.03.2017 - 23 U 2601/16

    Rückzahlungspflicht einer "Garantieprovision" als unzulässige Beschränkung des

  • OLG Köln, 13.08.2013 - 9 U 253/12

    Haftung des Vorstandes einer Stiftung für Pflichtverletzungen

  • LAG Düsseldorf, 20.06.2012 - 12 Sa 801/12

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung

  • FG München, 08.04.2011 - 1 K 3669/09

    Aktivierung von Forderungen aus Verträgen über die Einräumung von

  • LG Kiel, 02.11.2010 - 16 O 68/10

    Vertragsrecht: Wirksamkeit eines selbstständigen, abstrakten Schuldversprechens

  • LG Kiel, 21.10.2010 - 15 O 71/10

    Anspruch der stillen Gesellschafter auf Leistung der zugesagten Sonderzahlung

  • OLG Köln, 17.09.2018 - 21 U 26/18

    Insolvenzforderung durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2008 - 5 U 88/08

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte und Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf

  • OLG Brandenburg, 19.04.2023 - 7 U 106/19

    Abgrenzung bestätigendes von konstitutiven Schuldanerkenntnis

  • OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10

    Begriff der Gesetzesumgehung i.S. von § 3a RVG

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 U 16/08

    Abrechnung von Werklohn ohne Abnahme

  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 25 U 5/13
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 3 Sa 106/16

    Selbständiges Schuldversprechen: Voraussetzungen - Auflösungsvereinbarung zum

  • KG, 25.02.2021 - 2 AR 7/21

    Zuständigkeitsbestimmungsbestimmungsverfahren: Negativer Kompetenzkonflikt

  • AG Bonn, 02.04.2013 - 109 C 273/12

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • LG Kiel, 16.04.2010 - 14 O 110/09

    Abgrenzung eines selbstständigen Schuldversprechens zwischen Gesellschaft und

  • OLG Celle, 07.07.2015 - 4 U 71/15

    Verkehrswert höher als Ersteigerungsbetrag: Ohne Schaden kein Schadensersatz!

  • LG Kiel, 15.10.2010 - 14 O 57/10

    Anspruch der stillen Gesellschafter auf Leistung der im Rahmen eines

  • LG Kiel, 06.08.2010 - 14 O 13/10

    Anspruch gegenüber der Gesellschaft auf Leistung der im Rahmen eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 6 Sa 452/08

    Schuldanerkenntnis, konstitutives Schuldanerkenntnis, Arbeitslohn, Abrechnung,

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.01.2022 - 8 O 466/21

    Keine Deckung für Sachschäden aus Versicherung für erneuerbare Energien bei

  • OLG Hamm, 04.03.2009 - 31 U 152/07

    Bedingungslose Kreditverpflichtung aus erklärtem Schuldbeitritt aus einem

  • OLG Frankfurt, 09.10.2020 - 13 U 197/18

    Seetransport: Auslegung einer in einem Revers enthaltenen

  • AG Bonn, 30.03.2009 - 8 C 540/08

    Schönheitsreparaturpauschale als rückerstattbare Vorleistung?

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2015 - 9 U 149/13
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