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   BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78   

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BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78 (https://dejure.org/1980,202)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1980 - II ZR 255/78 (https://dejure.org/1980,202)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1980 - II ZR 255/78 (https://dejure.org/1980,202)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schutzbereich des Betriebsrentengesetzes - Insolvenzschutz für Versorgungsleistungen - Tätigkeit für das eigene Unternehmen - Insolvenzschutz für Versorgungsleistungen für die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft - Insolvenzschutz für ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 6; BetrAVG § 7; BetrAVG § 17

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Unternehmereigenschaft i. S. des Betriebsrentengesetzes bei einem geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 77, 233
  • NJW 1980, 2257
  • ZIP 1980, 556
  • VersR 1980, 832
  • WM 1980, 818
  • DB 1980, 1588
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

    Auszug aus BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1980 in Sachen II ZR 254/78 (WM 1980, 709) näher ausgeführt hat, ist die ihrem Wortlaut nach zu weitreichende Bestimmung des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG nach dem Grundcharakter des Betriebsrentengesetzes als eines hauptsächlich dem Schutz von Arbeitnehmern dienenden Gesetzes einschränkend auszulegen.
  • BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66

    Pensionszusage als Gewinnverteilungsabrede - Behandlung von Pensionszusagen bei

    Auszug aus BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78
    "Die Neufassung ist die Schlußfolgerung aus dem Urteil des BFH IV R 62/66 vom 16.2.1967, insbesondere aus der Tatsache, daß die Pensions-Ansprüche von Gesellschafter-Geschäftsführern bei Personen-Gesellschaften im Falle einer Firmen-Auseinandersetzung keine LOHN-Forderungen, sondern Gewinn-Verteilungs-Abreden von Gesellschaftern darstellen und damit nicht vorrangig behandelt werden.".
  • BGH, 09.06.1980 - II ZR 180/79

    Insolvenzschutz für Versorgungsleistungen - Schutzbereich des Insolvenzschutzes

    Auszug aus BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78
    Dagegen ist zu berücksichtigen, daß der Kläger bei Insolvenzeintritt unabhängig von der Vertragslage kraft Gesetzes eine vorgezogene betriebliche Altersversorgung beanspruchen konnte, wie das Berufungsgericht in der Parallelsache II ZR 180/79 zutreffend erkannt hat.
  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

    Auszug aus BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78
    Im Streitfall haben die Gerichte ihre Höhe nach billigem Ermessen zu bestimmen, wobei sich eine Anlehnung an die Grundsätze des § 2 BetrAVG anbietet (BAG, Urt. v. 1.6.78 - 3 AZR 216/77, NJW 1979, 124; vgl. auch Heubeck/Müller, GmbHRdsch 1980, 75; Heubeck in Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, 1976, § 6 Rdn. 101 ff; Höfer a.a.O. § 6 Anm. 57 ff).
  • BGH, 10.06.1965 - II ZR 6/63

    Zustimmungspflicht zur Vertragsänderung aufgrund gesellschaftlicher Treuepflicht

    Auszug aus BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78
    Demzufolge ist der Gewinn zugleich Gegenwert für die Kapitaleinlage wie für die Arbeitsleistung, aber auch ein Äquivalent für die Übernahme der unbeschränkten persönlichen Haftung (BGHZ 44, 40 ff [BGH 10.06.1965 - II ZR 6/63]).
  • BGH, 01.10.2019 - II ZR 386/17

    Vorliegen einer arbeitnehmerähnlichen Person im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 2

    Daraus folgt ein Zwang zu Kompromissen im Entscheidungsprozess, der aber in der Regel in der Wirtschaft bei gleich gearteten Interessen beider Gesellschafter am finanziellen Erfolg des Unternehmens kein unüberwindbares Hindernis sein wird, wenn es gilt, hinsichtlich der Geschäftsleitung zu einer Übereinstimmung zu gelangen (BGH, Urteil vom 9. Juni 1980 - II ZR 255/78, BGHZ 77, 233, 240 ff.).

    Dies gilt auch für den Fall, dass zwei oder mehrere geschäftsführungsbefugte Gesellschafter bei Zusammenfassung ihrer jeweils unter 50 % liegenden Beteiligungen die Mehrheit bilden (BGH, Urteil vom 9. Juni 1980 - II ZR 255/78, BGHZ 77, 233, 242 ff.).

    Der Senat hat darauf abgestellt, dass es gleichgültig ist, wie sich im Einzelfall tatsächlich die Gesellschafter-Geschäftsführer verhalten und ob sie von der Möglichkeit, gemeinsam Leitungsmacht auszuüben, Gebrauch machen (BGH, Urteil vom 9. Juni 1980 - II ZR 255/78, BGHZ 77, 233, 242 f.; Brandes, Betriebliche Altersversorgung 1990, 12, 13; kritisch dazu Goette, ZIP 1997, 1317, 1320 ff.).

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

    Darüber hinaus muss - unabhängig von der Umgehungsvorschrift des § 7 Abs. 5 BetrAVG - geprüft werden, inwieweit Art und Höhe der bei dem Wechsel in das Arbeitsverhältnis vereinbarten Versorgung ersichtlich durch die ehemalige Unternehmereigenschaft bedingt sind (vgl. BGH 9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 77, 233) .

    Geht die Versorgungszusage über das hinaus, was bei einem Arbeitnehmer ohne frühere Unternehmerstellung üblich wäre, muss dies bei der Frage des Insolvenzschutzes nach § 7 BetrAVG berücksichtigt werden (vgl. auch BGH 9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu I 3 der Gründe, aaO) .

  • BGH, 25.09.1989 - II ZR 259/88

    Versorgungsansprüche eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers

    a) Ein Minderheitsgesellschafter, der zusammen mit einem Mehrheitsgesellschafter die Geschäfte einer GmbH führt, genießt hinsichtlich seiner Versorgung den Schutz des Betriebsrentengesetzes (Ergänzung zu BGHZ 77, 233).

    Ab diesem Zeitpunkt war er Versorgungsempfänger i. S. des § 7 Abs. 1 BetrAVG ungeachtet der Tatsache, daß er über die Altersgrenze hinaus freiwillig weiter gearbeitet und noch keine Versorgungsleistungen erhalten hatte, als am 8. Oktober 1984 das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wurde und damit nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BetrAVG der Versicherungsfall eintrat (vgl. BGHZ 77, 233, 245; 78, 73, 74 [BGH 14.07.1980 - II ZR 106/79]; Sen. Urt. vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79, WM 1980, 1116; vom 28. September 1981 - II ZR 181/80, WM 1981, 1344, 1347).

    Zu diesem Personenkreis zählt in aller Regel der persönlich haftende Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, dessen unbeschränkte persönliche Haftung ein wesentliches Merkmal eigenwirtschaftlicher Unternehmertätigkeit ist und ihr Äquivalent im Unternehmergewinn findet (vgl. BGHZ 77, 233, 237 ff.).

    Für einen an einer solchen Gesellschaft nicht ganz unbedeutend beteiligten Minderheitsgesellschafter gilt dasselbe, wenn er zusammen mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern über die Mehrheit verfügt, von den anderen aber keiner allein eine Mehrheitsbeteiligung innehat (vgl. BGHZ 77, 233, 241).

    Ist nämlich ein Versorgungsempfänger, gleichviel in welcher Reihenfolge, zeitweise unternehmerisch und zeitweise wie ein Arbeitnehmer tätig gewesen, so entspricht - unabhängig vom Zeitpunkt der Versorgungszusage - der insolvenzgesicherte Rentenanteil dem Anteil, der vom Gesamtzeitraum ab Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Eintritt des Versorgungsfalls auf die Zeiten entfällt, die der Versorgungsempfänger wie ein Arbeitnehmer verbracht hat (vgl. BGHZ 77, 233, 244 f.; Sen. Urt. vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79, WM 1980, 1116, 1117).

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 769/98

    Insolvenzsicherung - Minderheitsgesellschafter einer GmbH

    Rechtssicherheit und Rechtsklarheit erfordern eine typisierende Betrachtung (BGH 9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - BGHZ 77, 234, 242 f. = AP BetrAVG § 17 Nr. 2, zu I 2 d der Gründe).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner früheren Rechtsprechung auch bei einer GmbH nur die Anteile geschäftsführender Gesellschafter zusammengerechnet (vgl. BGH 9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - BGHZ 77, 233, 235, 241 f. = AP BetrAVG § 17 Nr. 2, zu I 2 d der Gründe; 14. Juli 1980 - II ZR 224/79 - AP BetrAVG § 17 Nr. 3, zu I der Gründe; 9. März 1981 - II ZR 171/79 - AP BetrAVG § 17 Nr. 6, zu II 3 der Gründe; 25. September 1989 - II ZR 259/88 - aaO).

    In diesem Zusammenhang kommt es unter anderem darauf an, ob die zugesagte Versorgung nach Art und Höhe auch bei Fremdkräften wirtschaftlich vernünftig und üblich gewesen wäre (vgl. dazu auch BGH 28. April 1980 - II ZR 254/78 - BGHZ 77, 94, 106 = AP BetrAVG § 17 Nr. 1, zu IV der Gründe; 9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - BGHZ 77, 233, 244 = AP BetrAVG § 17 Nr. 2, zu I 3 der Gründe; 28. September 1981 - II ZR 181/80 - aaO, zu III der Gründe).

  • OLG Köln, 24.10.2017 - 14 U 11/16
    Hierbei ist die ihrem Wortlaut nach zu weitreichende Bestimmung des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG aber entsprechend der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 28.04.1980 - II ZR 254/78 -, BGHZ 77, 94 ff., juris Rn. 17 ff. und vom 09.06.1980 - II ZR 255/78 -, BGHZ 77, 233 ff., juris Rn. 14, 25, 27; Beschluss vom 13.01.1993 - XII ZB 75/89 - FamRZ 1993, 684 ff., juris Rn. 24; Urteil vom 09.06.1993 - XII ZR 36/92 - FamRZ 1993, 1303 ff., juris Rn. 12; Beschluss vom 16.01.2014 - XII ZB 455/13 -, FamRZ 2014, 731 ff., juris Rn. 9) nach dem Grundcharakter des Betriebsrentengesetzes als eines hauptsächlich dem Schutz von Arbeitnehmern dienenden Gesetzes einschränkend dahin auszulegen, dass die Geltung der genannten Vorschriften auf Personen begrenzt bleibt, deren Lage im Falle einer Pensionsvereinbarung mit der eines Arbeitnehmers annähernd vergleichbar ist.

    Der insolvenzgesicherte Rentenanteil ergibt sich daher aus einer Gegenüberstellung des Zeitraumes vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Eintritt des Versorgungsfalles mit der Summe der Zeiten, in denen der Versorgungsberechtigte als Arbeitnehmer oder in ähnlicher Eigenschaft tätig gewesen ist (BGH, Urteil vom 09.06.1980, a.a.O., Rn. 34 ff.).

    Nachdem der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 09.06.1980 (a.a.O., juris Rn. 30) die Beteiligung eines Gesellschaftergeschäftsführers von 11, 86 % für nicht ganz unbedeutend angesehen hat und der Kläger im hier maßgeblichen Zeitraum Gesellschaftsanteile von 16, 67 % hielt, würde eine Einordnung als Unternehmer jedenfalls nicht an einer zu geringen Beteiligung an der Firma F GmbH scheitern.

    Der Bundesgerichtshof hat zwar im Urteil vom 09.06.1980 (a.a.O., Rn. 28) für zwei GmbH-Gesellschafter mit jeweils 50 % der Gesellschaftsanteile einen Zwang zu Kompromissen im Entscheidungsprozess gesehen, der in der Regel wegen der wirtschaftlich gleichgerichteten Interessen beider Gesellschafter am finanziellen Erfolg des Unternehmens kein unüberwindbares Hindernis sei, wenn es gelte, hinsichtlich der Geschäftsleitung zu einer Übereinstimmung zu gelangen, so dass der Gesellschaft zwar zwei nicht mehrheitlich beteiligte Gesellschafter gegenüberständen, die jedoch - gerade weil sie zu gemeinsamem Handeln gewissermaßen gezwungen seien, stets ihren Willen zur Geltung bringen könnten.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner oben angesprochenen Entscheidung vom 09.06.1980 (a.a.O., Rn. 30) eine Unternehmereigenschaft bei zwei Gesellschaftergeschäftsführern, die in der Lage sind, die Entscheidungen im Unternehmen unter Ausschluss anderer Gesellschafter zu treffen, gerade deshalb bejaht, weil sie bei Zusammenfassung ihrer Beteiligungen mehrheitsfähig sind.

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 455/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Einbeziehung betrieblicher Altersversorgung bei

    Das Gesetz ist aber nicht anzuwenden auf Gesellschafter-Geschäftsführer, die allein oder zusammen mit anderen Gesellschafter-Geschäftsführern eine Beteiligungsmehrheit halten und nach der Verkehrsanschauung ihr eigenes Unternehmen leiten (BGHZ 77, 94, 97 ff. = NJW 1980, 2254; BGHZ 77, 233, 236, 242 = NJW 1980, 2257; Senatsbeschluss vom 13. Januar 1993 - XII ZB 75/89 - FamRZ 1993, 684, 686 und Senatsurteil vom 9. Juni 1993 - XII ZR 36/92 - FamRZ 1993, 1303, 1304).

    Bei einem Statuswechsel zwischen Unternehmereigenschaft und Arbeitnehmereigenschaft richtet sich der Insolvenzschutz des Betriebsrentengesetzes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs danach, inwieweit die versprochene Versorgung zeitanteilig auf die Gesamttätigkeit als - oder wie ein - Arbeitnehmer entfällt (BGHZ 77, 233, 245, 249 = NJW 1980, 2257; BGH Urteil vom 4. Mai 1981 - II ZR 100/80 - NJW 1981, 2409).

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

    Eigener Unternehmer in diesem Sinne ist der Geschäftsführer einer GmbH jedenfalls dann, wenn er zusammen mit einem Mitgeschäftsführer mehr als 50 % der Geschäftsanteile hält (vgl. BGHZ 77, 233, 241 f; BGH, Urt. v. 9. März 1981 II ZR 171/79, WM 1981, 647 f; v. 25. September 1989 II ZR 259/88, GmbHR 1990, 72, 73; Höfer/Abt, BetrAVG 2. Aufl. § 17 Rdn. 76; Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung 2. Aufl. § 7 BetrAVG Rdn. 466).
  • OLG Köln, 24.10.2017 - 14 U 12/16
    Hierbei ist die ihrem Wortlaut nach zu weitreichende Bestimmung des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG aber entsprechend der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 28.04.1980 - II ZR 254/78 -, BGHZ 77, 94 ff., juris Rn. 17 ff. und vom 09.06.1980 - II ZR 255/78 -, BGHZ 77, 233 ff., juris Rn. 14, 25, 27; Beschluss vom 13.01.1993 - XII ZB 75/89 - FamRZ 1993, 684 ff., juris Rn. 24; Urteil vom 09.06.1993 - XII ZR 36/92 - FamRZ 1993, 1303 ff., juris Rn. 12; Beschluss vom 16.01.2014 - XII ZB 455/13 -, FamRZ 2014, 731 ff., juris Rn. 9) nach dem Grundcharakter des Betriebsrentengesetzes als eines hauptsächlich dem Schutz von Arbeitnehmern dienenden Gesetzes einschränkend dahin auszulegen, dass die Geltung der genannten Vorschriften auf Personen begrenzt bleibt, deren Lage im Falle einer Pensionsvereinbarung mit der eines Arbeitnehmers annähernd vergleichbar ist.

    Der insolvenzgesicherte Rentenanteil ergibt sich daher aus einer Gegenüberstellung des Zeitraumes vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Eintritt des Versorgungsfalles mit der Summe der Zeiten, in denen der Versorgungsberechtigte als Arbeitnehmer oder in ähnlicher Eigenschaft tätig gewesen ist (BGH, Urteil vom 09.06.1980, a.a.O., Rn. 34 ff.).

    Nachdem der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 09.06.1980 (a.a.O., juris Rn. 30) die Beteiligung eines Gesellschaftergeschäftsführers von 11, 86 % für nicht ganz unbedeutend angesehen hat und der Kläger im hier maßgeblichen Zeitraum Gesellschaftsanteile von 16, 67 % hielt, würde eine Einordnung als Unternehmer jedenfalls nicht an einer zu geringen Beteiligung an der Firma F GmbH scheitern.

    Der Bundesgerichtshof hat zwar im Urteil vom 09.06.1980 (a.a.O., Rn. 28) für zwei GmbH-Gesellschafter mit jeweils 50 % der Gesellschaftsanteile einen Zwang zu Kompromissen im Entscheidungsprozess gesehen, der in der Regel wegen der wirtschaftlich gleichgerichteten Interessen beider Gesellschafter am finanziellen Erfolg des Unternehmens kein unüberwindbares Hindernis sei, wenn es gelte, hinsichtlich der Geschäftsleitung zu einer Übereinstimmung zu gelangen, so dass der Gesellschaft zwar zwei nicht mehrheitlich beteiligte Gesellschafter gegenüberständen, die jedoch - gerade weil sie zu gemeinsamem Handeln gewissermaßen gezwungen seien, stets ihren Willen zur Geltung bringen könnten.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner oben angesprochenen Entscheidung vom 09.06.1980 (a.a.O., Rn. 30) eine Unternehmereigenschaft bei zwei Gesellschaftergeschäftsführern, die in der Lage sind, die Entscheidungen im Unternehmen unter Ausschluss anderer Gesellschafter zu treffen, gerade deshalb bejaht, weil sie bei Zusammenfassung ihrer Beteiligungen mehrheitsfähig sind.

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 90/05

    Rechtsnatur und anwendbares Recht bei Versorgungszusagen für Rechtsanwälte und

    Hierzu gehören etwa die persönlich haftenden Gesellschafter einer OHG oder KG oder die Allein- oder Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft (BGHZ 77, 94, 101 ff; 77, 233, 241 f; 108, 330, 333; BGH, Urt. v. 24. November 1988 - IX ZR 210/87, ZIP 1989, 110, 117).
  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 11 K 498/07

    Versicherungsleistungen an Hinterbliebene des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BGH, 04.05.1981 - II ZR 100/80

    Klage gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Zahlung

  • BGH, 01.10.2019 - II ZR 387/17

    Anspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführer auf Insolvenzschutz gemäß § 7 Abs.

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 171/79

    Insolvenzsicherung von Ruhegehaltsansprüchen - Schutzbereich des

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZR 143/02

    Vergütungsansprüche der Gesellschafter-Geschäftsführer im Konkurs der GmbH

  • BFH, 24.05.2005 - II B 40/04

    ErbSt; Hinterbliebenenbezüge eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BGH, 16.03.1981 - II ZR 222/79

    Gewährung von Insolvenzschutz für eine Ruhegehaltszusage - Schutz des

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 181/96

    Insolvenzschutz der Versorgungszusage eines nur mittelbar an der Gesellschaft

  • BGH, 15.07.2020 - XII ZB 363/19

    Versorgungsausgleich: Einordnung des Versorgungsanrechts an der betrieblichen

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 224/79

    Stimmbindungsvertrag - Unternehmereigenschaft - Vorstandsmitglied - Aktie

  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 181/80

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Angemessenheit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - 12 A 390/14

    Nacherhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - 12 A 2590/12

    Nacherhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen

  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 14 UF 107/13

    Altersversorgung

  • BGH, 24.09.2013 - II ZR 396/12

    Insolvenzschutz in der betrieblichen Altersvorsorge: Unverfallbare

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 6 U 166/01

    Konkurssicherung der Geschäftsführervergütung

  • ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14

    Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung;

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 464/97

    Versorgungsempfänger im Sinne der Insolvenzsicherung

  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 237/03

    Wirksamkeit einer im Beitrittsgebiet gegebenen Versorgungszusage

  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 869/95

    Insolvenzschutz für einen Gesellschafter/Geschäftsführer

  • OLG Köln, 23.05.1996 - 14 U 5/95
  • FG Hamburg, 14.02.2006 - III 214/05

    Erbschaftsteuergesetz: Erbschaftsteuerliche Erfassung von 1.

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79

    Insolvenzsicherung von Pensionsrückständen

  • BGH, 01.02.1999 - II ZR 276/97

    Berechtigung eines in einer KG tätigen Kommanditisten

  • SG Frankfurt/Main, 16.05.2022 - S 14 KR 204/20

    Krankenversicherung

  • BFH, 11.06.1985 - VIII R 252/80

    Zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft (hier: Mitunternehmerstellung

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 410/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • FG Köln, 17.03.2005 - 13 K 1531/03

    Abfindung einer Pensionszusage gegen Übertragung der Rückdeckungsansprüche

  • BGH, 28.01.1991 - II ZR 29/90

    Insolvenzsicherung der Versorgungsansprüche persönlich haftender Gesellschafter

  • FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
  • OLG Schleswig, 22.06.2006 - 5 U 30/06
  • BFH, 13.12.1989 - II R 23/85

    Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines

  • BGH, 16.06.1980 - II ZR 195/79

    Anforderungen an "Versorgungsempfänger" und Anwartschaftsberechtigten im Sinne

  • BGH, 02.04.1990 - II ZR 156/89

    Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG - Versorgungszusage - Anspruch

  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 1167/05

    Aktivierung einer vom Betriebsunternehmen erteilten Pensionszusage im

  • OLG Köln, 08.12.1981 - 17 U 34/81

    Klage eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft -

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.2024 - 12 KLs 504 Js 1820/21

    Freistellungsbescheinigung, Ausscheiden eines Gesellschafters,

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 412/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 414/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 415/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 413/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 95/80

    Anspruch eines persönlich haftenden Gesellschafters auf Bezüge der betrieblichen

  • OLG Köln, 16.09.1981 - 17 U 11/81

    Pensionsansprüche eines früheren, persönlich haftenden Gesellschafters gegenüber

  • BGH, 16.06.1980 - II ZR 193/79
  • BFH, 13.12.1989 - II R 31/89

    Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines persönlich

  • OLG Köln, 21.02.1986 - 6 U 141/85

    Eintritt einer gesetzlichen Insolvenzsicherung für durch Insolvenz bewirkten

  • OLG Köln, 23.10.2012 - 14 U 9/12
  • BGH, 19.05.1983 - II ZR 49/82

    Zur Forthaftung eines ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters, der

  • BGH, 02.07.1984 - II ZR 259/83

    Begriff des Versorgungsempfängers

  • BAG, 02.08.1983 - 3 AZR 370/81

    Ruhegeld - Insolvenzschutz

  • BGH, 06.04.1981 - II ZR 252/79

    Auslegung einer Versorgungszusage - Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen der

  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1998 - 5 K 255/97

    Obergrenze für die Anerkennung von Pensionsrückstellungen; Kappungsgrenze von 75

  • LG Köln, 08.03.2012 - 24 O 338/11

    Rentenansprüche bzgl. der betrieblichen Altersversorgung bei Wechsel in die

  • OLG Hamm, 11.01.1988 - 8 U 142/87

    Vereinbarungen über nachvertragliche Wettbewerbsverbote ; Nichtigkeit eines

  • LAG Köln, 16.12.1996 - 11 Sa 810/96

    Betriebliche Altersversorgung: Einstandspflicht des Pensionssicherungsvereins für

  • LAG Köln, 28.01.1998 - 2 (13) Sa 1355/97

    Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus § 7 Abs. 1 BetrAVG

  • OLG Köln, 22.09.1988 - 14 U 12/87

    Anspruch auf Zahlung rückständiger und zukünftiger Rente; Insolvenzschutz einer

  • OLG Köln, 22.09.1988 - 14 U 7/88

    Vorübergehende Aufnahme des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH als persönlich

  • OLG Köln, 14.05.1987 - 14 U 24/86

    Insolvenzschutz der Versorgung eines Mitunternehmers; Insolvenzschutz von

  • OLG Köln, 17.03.1988 - 14 U 10/87

    Auszahlung der betrieblichen Altervorsorge eines Gesellschafters bei Insolvenz

  • OLG Köln, 30.06.1988 - 14 U 5/88

    Anspruch auf Fortzahlung von Betriebsrente; Anrechnung von unternehmerischer

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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1980 - II ZR 255/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,16901
BGH, 07.07.1980 - II ZR 255/78 (https://dejure.org/1980,16901)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1980 - II ZR 255/78 (https://dejure.org/1980,16901)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1980 - II ZR 255/78 (https://dejure.org/1980,16901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1980, 780
  • MDR 1980, 1001
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.1978 - II ZR 120/77

    Voraussetzungen für die Änderung eines Streitwertbeschlusses - Anspruch des

    Auszug aus BGH, 07.07.1980 - II ZR 255/78
    Da dieser Schutz nicht nur Arbeitnehmern, sondern im Rahmen des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG entsprechend auch anderen Versorgungsberechtigten zugute kommen soll, hält es der Senat für angezeigt, auf Insolvenzsicherungsansprüche von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer juristischen Person - anders als auf deren Versorgungsansprüche gegen den früheren Dienstherrn selbst (vgl. Beschl. d. Sen. v. 15.6.78 - II ZR 120/77, LM GKG 1975 § 17 Nr. 1 = WM 1978, 1106) - § 17 Abs. 3 GKG ebenfalls entsprechend anzuwenden, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sich der Anspruch gegen den Pensions-Sicherungs-Verein im Einzelfall als begründet erweist oder nicht.
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