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   BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90   

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https://dejure.org/1991,2529
BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90 (https://dejure.org/1991,2529)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1991 - II ZR 268/90 (https://dejure.org/1991,2529)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1991 - II ZR 268/90 (https://dejure.org/1991,2529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der Festsetzung von Beiratsvergütungen - Handlungsmöglichkeiten bei vom Gericht für falsch gehaltenen Festsetzungen der Beiratsvergütung - Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Beiratsvergütung durch den Beirat und die Gesellschafterversammlung - Umfang ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1248
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60

    Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb

    Auszug aus BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90
    Dem Bestimmungsberechtigten steht ein Ermessensspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB mit dem dortigen Hinweis auf die Billigkeit gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (BGHZ 41, 270, 280 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62]; BGH, Urt. v. 24. November 1977 - III ZR 27/76, WM 1978, 1097, 1099; BAG AP § 611 BGB Urlaubsrecht Nr. 84).
  • BGH, 18.03.1964 - V ZR 44/62

    Rechtsweg für Immissionsabwehrklage

    Auszug aus BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90
    Dem Bestimmungsberechtigten steht ein Ermessensspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB mit dem dortigen Hinweis auf die Billigkeit gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (BGHZ 41, 270, 280 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62]; BGH, Urt. v. 24. November 1977 - III ZR 27/76, WM 1978, 1097, 1099; BAG AP § 611 BGB Urlaubsrecht Nr. 84).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 27/76

    Verbot willkürlicher Differenzierungen im Rahmen einer Regelung von Entgelten für

    Auszug aus BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90
    Dem Bestimmungsberechtigten steht ein Ermessensspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB mit dem dortigen Hinweis auf die Billigkeit gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (BGHZ 41, 270, 280 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62]; BGH, Urt. v. 24. November 1977 - III ZR 27/76, WM 1978, 1097, 1099; BAG AP § 611 BGB Urlaubsrecht Nr. 84).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Erst wenn der Berechtigte die ihm durch die Billigkeit gesetzten Grenzen bei der Preisbemessung überschritten hat, ist die Bestimmung durch die Entscheidung des Gerichts zu ersetzen (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB), nicht aber bereits dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für besser hält (BGH, Urt. v. 24.6.1991 - II ZR 268/90, NJW-RR 1991, 1248 f.; vgl. auch Staudinger/Rieble, BGB Bearb. 2004, § 315 BGB Rdn. 128; Münch.Komm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 315 BGB Rdn. 29 f.).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Erst wenn der Berechtigte die ihm durch die Billigkeit gesetzten Grenzen bei der Preisbemessung überschritten hat, ist die Bestimmung durch die Entscheidung des Gerichts zu ersetzen, nicht aber bereits dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für besser hält (BGH, Urt. v. 24.6.1991 - II ZR 268/90, NJW-RR 1991, 1248 f; vgl. auch Staudinger/Rieble, BGB Bearb. 2004, § 315 BGB Rdn. 128; Münch.Komm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 315 BGB Rdn. 29 f).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    So gilt z.B. im Rahmen des § 315 BGB eine Bestimmung erst dann als unbillig, wenn sie die durch die Einräumung des Ermessens gezogenen Grenzen überschreitet, nicht aber schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für zutreffender hält (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1991, II ZR 268/90, NJW-RR 91, 1248, 1249).
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 6 O 344/15

    Für Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines UWG-Verstoßes im Internet

    Die Bestimmung ist erst dann durch gerichtliches Urteil zu ersetzen, wenn die - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - durch § 315 Abs. 3 BGB gezogene Grenze überschritten ist, nicht jedoch schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (vgl. BGH (U.v. 19.05.2005 - I ZR 299/02) - PRO-Verfahren, juris, Rn.44; BGH (U.v. 24.06.1991 - II ZR 268/90), juris, Rn. 7, OLG Karlsruhe (U.v. 18.12.2015 - 4 U 191/14), juris, Rn. 35; jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14

    Seifenblasenflüssigkeit - Wettbewerbsverstoß im Internet: Grundpreisangabepflicht

    Dem Bestimmungsberechtigten steht bei der Bestimmung der Strafhöhe allerdings ein Ermessensspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (BGHZ 163, 119 - PRO-Verfahren; BGH NJW-RR 1991, 1248; Münch-Komm/Würdinger, BGB, 7. Aufl. 2016, § 315 Rn. 51).
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Dem Bestimmungsberechtigten steht ein Ermessensspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (vgl. BGH, Urt. v. 24.6.1991 - II ZR 268/90, NJW-RR 1991, 1248, 1249; MünchKomm.BGB/Gottwald, 4. Aufl., § 315 Rdn. 49; Erman/Hager, BGB, 11. Aufl., § 315 Rdn. 18, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

    So gilt z.B. im Rahmen des § 315 BGB eine Bestimmung erst dann als unbillig, wenn sie die durch die Einräumung des Ermessens gezogenen Grenzen überschreitet, nicht aber schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für zutreffender hält (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1991, II ZR 268/90, NJW-RR 91, 1248, 1249).
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00

    Sonderurlaub für Arbeiter

    Dabei sind die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch das Tatsachengericht wie auch die Entscheidung des bestätigenden Tatsachengerichts nur eingeschränkt überprüfbar, nämlich dahin, ob der Rechtsbegriff billigen Ermessens verkannt, der äußere Ermessensrahmen überschritten, innere Ermessensfehler begangen, unsachliche Erwägungen zugrunde gelegt oder wesentlicher Tatsachenstoff außer acht gelassen worden ist (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - aaO; BGH 24. Juni 1991 - II ZR 268/90 - NJW-RR 1991, 1248 mwN).
  • LG Köln, 24.11.2022 - 14 O 404/21

    Zur direkten Aufrufbarkeit eines Fotos im Rahmen der thematischen Suche /

    Es kann dagegen die Bestimmung nicht schon dann ersetzen, wenn es eine andere Festsetzung für richtig hält (BGH, GRUR 2005, 757 - PRO-Verfahren; BGH, NJW-RR 2003, 1355; BGH, NJW-RR 1991, 1248).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Rückzahlung von

    Dem Bestimmungsberechtigten steht ein Ermessenspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 S. 2 BGB dem dortigen Hinweis auf die Billigkeit gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (BGH, NJW-RR 1991, 1248; BGHZ 41, 270).
  • KG, 15.02.2005 - 7 U 140/04

    Vertragsverhältnis zwischen den Berliner Wasserbetrieben und ihren Kunden:

  • VG Freiburg, 08.07.2015 - 1 K 849/13

    Prämienanspruch eines ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums;

  • LG Berlin, 28.06.2007 - 51 S 16/07
  • VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04

    Berlin muss 171.149.407,87 Euro an die Berliner Wasserbetriebe für

  • VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 20.896

    Verwaltungsrechtsweg, öffentlich-rechtlicher Vertrag über Grundabtretung zur

  • AG Hamm, 06.06.2007 - 17 C 53/07

    Sachverständigenhonorar, Abrechnung nach Schadenshöhe, Verstoß gegen

  • LG Erfurt, 15.07.2021 - 3 O 1323/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbeangaben zu einem

  • KG, 22.02.2013 - 7 U 45/12

    Gerichtliche Überprüfung der Billigkeit der Entgeltfestsetzung für die

  • LG Köln, 27.02.2000 - 90 O (Kart) 4/07

    Anspruch auf gerichtliche Bestimmung des billigen Netznutzungsentgelts

  • AG Hamm, 28.01.2002 - 28 C 369/01

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall

  • LG Mönchengladbach, 03.08.2018 - 8 O 15/18
  • LG Mönchengladbach, 01.03.2019 - 8 O 37/18
  • AG Mannheim, 04.03.2009 - 11 C 304/07
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