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   BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06   

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https://dejure.org/2008,1791
BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06 (https://dejure.org/2008,1791)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2008 - II ZR 313/06 (https://dejure.org/2008,1791)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2008 - II ZR 313/06 (https://dejure.org/2008,1791)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Judicialis

    ZPO § 538 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 41 Nr. 6; ; ZPO § 42; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen erstinstanzlich als unzulässig zurückgewiesenen Ablehnungsantrag; Gesetzlicher Ausschluss einer Richterin in der Rechtsmittelinstanz wegen enger persönlicher Beziehungen zu einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Sachentscheidung des Berufungsgerichts ohne Prüfung der unzulässigen Verwerfung des Ablehnungsantrags des Landgerichts unter Mitwirkung der abgelehnten Richter; Ausschluss einer Rechtsmittelrichterin von der ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Befangenheit - Wenn der eine Ehegatte über den anderen urteilt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1672
  • MDR 2008, 763
  • WM 2008, 999
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02

    Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters

    Auszug aus BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06
    Ebenso wenig ist dieser Umstand allein geeignet, die Ablehnung der Richterin gemäß § 42 Abs. 2 ZPO zu rechtfertigen (vgl. Sen.Beschl. v. 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f.).

    Die Richterin war wegen der Beteiligung ihres Ehemanns an der angefochtenen Entscheidung des 1. Rechtszugs weder gemäß § 41 Nr. 6 ZPO von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen noch war dieser Umstand allein geeignet, die Ablehnung der Richterin gemäß § 42 Abs. 2 ZPO zu rechtfertigen (Sen.Beschl. v. 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f.).

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06
    Abgesehen davon wäre der letztgenannte Verfahrensfehler auch nach §§ 43, 295 ZPO geheilt; denn die Klägerin hat in Kenntnis dieses - nach ihrer nunmehrigen Auffassung die Befangenheit der Richterin S. begründenden - Sachverhalts Anträge gestellt und hat sich in die weitere Verhandlung vor dem Berufungsgericht eingelassen (BGHZ 165, 223, 226 f.; Zöller/Vollkommer aaO vor § 41 Rdn. 2; § 43 Rdn. 1; Thomas/ Putzo, ZPO 28. Aufl. § 43 Rdn. 1).
  • BGH, 01.02.2024 - VII ZR 171/22

    Auftraggeberanweisung sticht Bedenkenanzeige: Arbeitseinstellung ist unzulässig!

    § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO lässt im Falle eines in der ersten Instanz unterlaufenen Verfahrensfehlers, zu dem auch die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erstinstanzlichen Gerichts zählt, eine Zurückverweisung der Sache an das Landgericht grundsätzlich nur dann zu, wenn aufgrund des Verfahrensmangels außerdem eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672).

    aa) § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO lässt im Falle eines in der ersten Instanz unterlaufenen Verfahrensfehlers, zu dem auch die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erstinstanzlichen Gerichts zählt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672), eine Zurückverweisung der Sache an das Landgericht grundsätzlich nur dann zu, wenn aufgrund des Verfahrensmangels außerdem eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist.

    Ein in erster Instanz unterlaufener Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zwingt allerdings ausnahmsweise - ungeachtet der weiteren in § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO genannten Voraussetzungen - dann zur Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht, wenn das erstinstanzliche Verfahren überhaupt keine Grundlage für das Berufungsverfahren darstellen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. Dezember 2022 - 11 U 115/22, juris Rn. 24 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19

    Ordnungshaft gegen den betreuenden Elternteil zur Durchsetzung des Umgangsrechts

    Im Übrigen wäre der Senat für den Fall, dass der erstinstanzlich erkennende Abteilungsrichter tatsächlich einen für das vorliegende Verfahren wirkenden - ggf. in der Akte eines anderen der zahlreichen zwischen den Eltern geführten Verfahren eingehefteten - Befangenheitsantrag übergangen hätte, ohnehin nicht an einer eigenen Sachentscheidung gehindert (vgl. BGH NJW 2008, 1672; Senatsbeschluss vom 22. November 2019 - 6 WF 157/19 -).
  • BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten

    In Anwendung dieser Grundsätze stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (Beschlüsse vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f und vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, juris Rn. 3; a.A. z.B. Feiber, NJW 2004, 650 f; Zöller/ G. Vollkommer aaO § 42 Rn. 13a mwN; auf weitere Umstände abstellend: BSG, Beschlüsse vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B, juris Rn. 8 und vom 18. März 2013, BeckRS 2013, 68558 Rn. 6 ff).
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