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BGH, 10.11.1966 - II ZR 47/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verweigerung eines Versicherungsschutzes - Inanspruchnahme einer KFZ-Haftpflichtversicherung - Mitwirkung an einer Tatbestandsaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.07.1965 - II ZR 192/63
Auszug aus BGH, 10.11.1966 - II ZR 47/64
Die Möglichkeit, hierdurch die Sachaufklärung zu fördern (vgl. BGH VersR 1966, 649; 1965, 949), [OLG Frankfurt am Main 28.01.1965 - 15 U 127/64]bestand auch noch zu dieser Zeit, etwa 4 Stunden nach dem Unfall. - BGH, 27.01.1966 - II ZR 5/64
Unfall zwischen Pkw und Motorroller auf einer Bundesstraße - Gewährung von …
Auszug aus BGH, 10.11.1966 - II ZR 47/64
Ein Unfallschockvon solcher Stärke ist allerdings verhältnismäßig selten und nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen bei Vorliegen entsprechender Anzeichen anzunehmen (BGH VersR 1966, 458 u. 579). - BGH, 27.06.1955 - 1 StR 69/55
Auszug aus BGH, 10.11.1966 - II ZR 47/64
So hat das Berufungsgericht mit Recht unter einer "krankhaften Störung der Geistestätigkeit" nicht nur eine Geisteskrankheit im klinisch-psychiatrischen Sinne verstanden, sondern darunter auch andere hochgradige Abartigkeiten des seelischen Geschehens wie insbesondere abnorme Erlebnisreaktionen gerechnet (vgl. BGH NJW 1955, 1726).
- OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08
Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen …
Ein Unfallschock, bei dem ein bewusstes, einsichtiges Handeln vorübergehend ausgeschlossen ist, ist selten und nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen bei Vorliegen entsprechender Anzeichen anzunehmen (vgl. - in Bezug auf § 827 BGB - BGH, Urt. v. 10.01.1966 - II ZR 47/64 - VersR 1967, 29). - BGH, 25.01.1977 - VI ZR 166/74
Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden
10. November 1966 - II ZR 47/64 = VersR 1967, 29) oder durch äußerste Erregung (vgl. Strafurt.v. 10. Oktober 1957 - 4 StR 21/57 - NJW 1958, 266) erfüllt sein können.