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   BGH, 02.07.2007 - II ZR 71/06   

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https://dejure.org/2007,762
BGH, 02.07.2007 - II ZR 71/06 (https://dejure.org/2007,762)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2007 - II ZR 71/06 (https://dejure.org/2007,762)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - II ZR 71/06 (https://dejure.org/2007,762)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Abmahnung vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem organschaftlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft; Wahrnehmen von Arbeitsfunktionen durch den organschaftlichen Vertreter; Vorliegen eines "besonderen ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Außerordentliche Kündigung eines organschaftlichen Vertreters

  • Judicialis

    BGB § 314 Abs. 2; ; BGB § 323 Abs. 2 Nr. 3

  • Prof. Dr. Lorenz

    Außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB: Entbehrlichkeit einer Abmahnung nach § 314 II, 323 II BGB bei organschaftlichem Vertreter einer Kapitalgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 2 § 323 Abs. 2 Nr. 3
    Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem GmbH-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung von organschaftlichem Vertreter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Abmahnung vor außerordentlichen Kündigung eines organschaftlichen Vertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Abmahnung bei außerordentlicher Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Abmahnung, Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Grundsätzlich keine Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, Keine Abmahnung, Rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags, Widerruf

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Kündigung (außerordentliche) - vorherige Abmahnung notwendig bei GmbH-Geschäftsführer?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführer-Dienstverhältnisses mit einem Organvertreter setzt keine vorherige Abmahnung voraus

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines organschaftlichen Vertreters einer AG ohne Abmahnung kann zulässig sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1520
  • ZIP 2007, 1566
  • MDR 2007, 1266
  • NZI 2008, 46
  • WM 2007, 1613
  • DB 2007, 1865
  • DB 2007, 302
  • NZG 2007, 674
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Hamm, 29.05.2019 - 8 U 146/18

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrages

    An diesen Sachgründen hat sich auch durch Einführung von § 314 BGB durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nichts geändert, BGH, NJW-RR 2007, 1520; Lutter/Hommelhoff/ Kleindieck, Anh zu § 6 Rn. 61a.
  • LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13

    Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages - Nachschieben von Gründen

    Bei der anzustellenden Interessenabwägung ist ferner zu berücksichtigen, dass einer fristlosen Kündigung von Leitungsorgangen mit Arbeitgeberfunktion, wie hier dem Kläger und Widerbeklagten, keine Abmahnung vorausgehen muss (vgl. BGH a.a.O. sowie NZG 2002, 46, 47 und NZG 2007, 674, 674).
  • OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07

    GmbH: Weisung eines Mitgeschäftsführers an die Mitarbeiter, dem anderen

    Sollte dies der Fall sein, so stünde der Gesellschaft das rechtliche Mittel der Abmahnung zu Gebote (vgl. zum Dienstvertrag aber BGH NZG 2007, 674), wodurch der Verfügungskläger aufzufordern wäre, die Mitarbeiter des Unternehmens nur in der gebotenen Form um Auskunft zu bitten.
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

    c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520; Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05

    Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführerdienstverhältnisses -

    Wenn auch, worauf die Berufung wiederholt abhebt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urteil vom 14.02.2000 - II ZR 218/98 - NJW 2000, 1638; Beschluss vom 02.07.2007 - II ZR 71/06 - NJW-RR 2007, 1520) die fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers regelmäßig eine Abmahnung nicht zur Voraussetzung hat, so gilt auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • BGH, 07.05.2020 - III ZR 10/19

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Anstellungsvertrags bei grober

    An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nach der Schuldrechtsreform unter der Geltung des § 314 Abs. 2 BGB festgehalten, weil die Zuweisung einer Arbeitgeberfunktion an den organschaftlichen Vertreter ein besonderer Umstand im Sinne von § 314 Abs. 2 Satz 3 BGB ist (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2007 - II ZR 71/06, NJW-RR 2007, 1520 f zu § 314 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB aF; so auch Wisskirchen/Kuhn in BeckOK-GmbHG, Stand: 1. Februar 2020, § 6 Rn. 166 mwN).
  • OLG München, 22.03.2023 - 7 U 723/22

    Abberufung eines Geschäftsführers und Kündigung seines Anstellungsvertrages aus

    Das Fehlen einer Abmahnung des Klägers durch die Beklagte führt nicht zur Unwirksamkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung, da auch nach der Schuldrechtsreform einer außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages eine Abmahnung schon deshalb nicht vorangehen muss, weil ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Arbeitgeberfunktionen wahrzunehmen hat und diese Funktionszuweisung einen besonderen Umstand iSd. § 314 Abs. 2 BGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 02.07.2007 - II ZR 71/06).
  • OLG Koblenz, 11.07.2013 - 6 U 1359/12

    Ex-Geschäftsführer der Stadtwerke Neuwied scheitert erneut mit Kündigungsklage

    Einer Abmahnung des Klägers gemäß § 314 Abs. 2 BGB vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung bedurfte es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2001 -II ZR 14/00, ZIP 2001, 1957, Rdnr. 10 m.w.Nachw.; Beschluss vom 2. Juli 2007 -II ZR 71/06, NZG 2007, 674).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2008 - 15 U 3/07

    GmbH: Fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags aus wichtigem Grund

    Einer Abmahnung bedurfte es nicht, weil der Kläger als Organ der Beklagten seinen Pflichtenumfang und die Tragweite etwaiger Pflichtverletzungen kennen musste (vgl. BGH BB 2000, 844; WM 2007, 1613).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 8 U 61/09

    Wirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers

  • OLG Naumburg, 27.11.2018 - 12 U 76/18

    Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandes einer

  • LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 35 O 28/09

    Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund wegen

  • OLG Koblenz, 31.05.2012 - 6 U 350/12

    GmbH: Die Gewährung von Nachhilfeunterricht eines Mitarbeiters ohne das Vorliegen

  • OLG Frankfurt, 18.12.2008 - 5 U 206/07

    Fristlose Kündigung eines Beratervertrages: Abmahnungserfordernis nach Verletzung

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