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OLG Hamm, 17.10.2013 - II-1 WF 204/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzicht auf das Trennungsjahr wegen eines Zerwürfnisses der Brautleute zwischen standesamtlicher und kirchlicher Hochzeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1314; BGB § 1565
Verzicht auf das Trennungsjahr wegen eines Zerwürfnisses der Brautleute zwischen standesamtlicher und kirchlicher Hochzeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 04.09.2013 - 34 F 751/13
- OLG Hamm, 17.10.2013 - II-1 WF 204/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1109
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 13 AS 105/16
Verpflichtung zur Verwertung eines vom getrennten lebenden Ehepartner weiterhin …
Die gesetzliche Forderung nach Einhaltung des Trennungsjahres soll die Eheleute vor einem übereilten Scheidungsentschluss bewahren (OLG Hamm, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - II-1 WF 204/13 -, juris Rn. 15). - OLG Rostock, 28.12.2016 - 10 UF 166/16
Ehescheidung: Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Ausspruch einer …
Dass im Rahmen der Prüfung der Begründetheit eines Antrages auf Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres die Überlegung, ein solches müsse über § 1565 Abs. 2 BGB hinaus auch dann nicht eingehalten werden, wenn trotz Fehlens einer unzumutbaren Härte ein Wiederzueinanderfinden der Eheleute ausgeschlossen erscheine, im Gesetz keine Stütze findet (vgl. OLG Hamm FamRZ 2014, 1109), hindert die Verneinung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners gegen die (trotzdem) ausgesprochene Scheidung unter diesem Zeitpunkt aber nicht; denn die Zulässigkeitsprüfung ist derjenigen der Begründetheit vorgeschaltet und muss zur Vermeidung einer objektiv sinnlosen Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ein nicht nur abstraktes Schutzbedürfnis des Beschwerdeführers erkennen lassen.