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   OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - II-10 WF 5/08   

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https://dejure.org/2008,6449
OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - II-10 WF 5/08 (https://dejure.org/2008,6449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2008 - II-10 WF 5/08 (https://dejure.org/2008,6449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2008 - II-10 WF 5/08 (https://dejure.org/2008,6449)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Erstattungsfähigkeit einer Einigungsgebühr in einem Prozesskostenhilfeverfahren vor dem Familiengericht; Vorherige Kenntnis von der Versorgungsausgleichspflicht

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 1000; ; BGB § 1587 c Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587c Nr. 1; RVG -VV Nr. 1000
    Zur Einigungsgebühr beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Familienrecht - Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2142
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07

    Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 WF 5/08
    Der Senat hat in seiner weiteren Entscheidung vom 08.01.2008 (II-10 WF 35/07) noch ausdrücklich offen gelassen, wie die Fälle zu beurteilen sind, in denen die Person des Ausgleichsberechtigten feststeht, nicht dagegen die Höhe des Ausgleichs - etwa weil die Höhe einzelner in die Ermittlung einzustellender Anrechte unklar ist oder weil ein Ausschluss des Ausgleichs wegen grober Unbilligkeit in Betracht kommt.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07

    Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 WF 5/08
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 08.01.2008 (II-10 WF 28/07) ausgeführt, dass eine Einigungsgebühr dann nicht anfällt, wenn im Zeitpunkt der beiderseitigen Verzichtserklärungen aufgrund der eingeholten Auskünfte fest steht, wem und in welcher Höhe ein Ausgleichsanspruch zusteht.
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 WF 5/08
    Diese Frage beantwortet der Senat für die hier fragliche letztgenannte Fallgruppe dahingehend, dass eine Einigungsgebühr nach der amtlichen Anmerkung zu RVG VV-Nr. 1000 I Satz 1 2. Halbsatz ausgeschlossen ist, weil sich der Vertrag "ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht" beschränkt (vgl. auch OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639).
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05

    Entstehung der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 WF 5/08
    Unter Verzicht im Sinne des negativen Gebührentatbestandes ist der Fall zu verstehen, dass der von den Beteiligten geschlossene Vertrag ausschließlich den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch zum Inhalt hat (vgl. BGH BB 2006, 2779f).
  • BGH, 28.06.2006 - VII ZB 157/05

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Einverständnis mit Ratenzahlung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 WF 5/08
    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der Entstehungsgeschichte der RVG VV-Nr. 1000 herleiten (so aber OLG Nürnberg, JurBüro 2007, 24).
  • OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09

    Amtshaftung wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft über die Identität eines

    Nach der gegebenen Begründung kommt hier danach allein der letztgenannte Tatbestand -Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts- in Betracht, der nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 416 f) etwa dann vorliegen kann, wenn die Prozessbevollmächtigten der Parteien nach einem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil eine telefonische Besprechung mit dem Ziel der Einspruchs- oder Klagerücknahme führen.
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 16 WF 133/09

    Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung

    Auch wenn die Person des Ausgleichsberechtigten, nicht aber die Höhe des durchzuführenden Versorgungsausgleichs feststehe, könne keine Einigungsgebühr zugesprochen werden, weil dann nur ein einseitiger Verzicht vorliege (OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 2142).
  • LG München I, 22.06.2009 - 13 S 1529/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Dieselbe Angelegenheit bei Inanspruchnahme mehrerer Ärzte

    In dieser Hinsicht kann aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 15.4.2008 (JurBüro 2008, 416) gefolgert werden, dass Gegenstandsgleichheit im Falle einer Gesamtschuld angenommen werden kann.
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